- 23.09.2026, 17:53:02
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- OTS0222
Nationalrat schafft rechtliche Grundlagen für KI in Verwaltungsverfahren
AVG-Novelle mehrheitlich beschlossen
Der Nationalrat hat mit Stimmenmehrheit grünes Licht für eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) gegeben. Sie soll die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren vorantreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) schaffen.
Die AVG-Novelle schafft die Grundlagen für die Unterstützung bei der Einbringung von Anträgen durch Chatbots, für vollständig automatisierte Erledigungen sowie für sogenannte "No-Stop-Verfahren", bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden. Als Vorbilder werden in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa die antragslose Familienbeihilfe und die antragslose Arbeitnehmerveranlagung genannt. Zudem sollen Anonym- und Organstrafverfügungen auch ohne beigefügten Erlagschein ausgestellt werden können.
Koalition sieht Chancen für Verwaltung
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll betonte, dass man die Verwaltung nicht durch Technik ersetzen, sondern unterstützen wolle. Für die geplanten vollständig automatisierten schriftlichen Erledigungen, etwa Gebührenbescheide oder allgemeine Förderungen, würden klare Schranken gelten. Zudem müssten automatisch erstellte Bescheide gekennzeichnet werden.
Die Digitalisierung dürfe nicht nur die Bürgerinnen und Bürger entlasten, sondern müsse auch den Staat von unnötiger Bürokratie befreien, zeigte sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) überzeugt. Die Novelle schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung weitere Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen könne. Sie ermögliche den Einsatz digitaler Systeme dort, wo es sinnvoll sei. Gerstl betonte, dass es keine Entscheidung geben werde, die einfach einer KI überlassen werde. Kira Grünberg (ÖVP) sah Chancen für mehr Barrierefreiheit durch Digitalisierung. Sie führte insbesondere Chatbots und die antraglose Gewährung von Leistungen an.
Muna Duzdar (SPÖ) sprach von einem guten Vorstoß, um mehr Digitalisierung in der Verwaltung einzusetzen und so Prozesse zu vereinfachen und mehr Service anzubieten. Ihrer Ansicht nach gehe es nicht darum, KI damit zu beauftragen, Sachverhalte selbstständig zu bearbeiten. Vielmehr handle es sich um eine Automatisierung von Daten und vorliegenden Informationen. Sie legte außerdem dar, dass man gegen einen vollautomatisierten Bescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben könne. Der Automatisierungsprozess trete dann außer Kraft und der Bescheid werde von einem Menschen neu erstellt. Manfred Sams (SPÖ) strich insbesondere die No-Stop-Verfahren als positiv hervor. Die Verwaltung solle vorhandene Daten sinnvoll nutzen und so unnötige Wege ersparen. Selma Yildirim (SPÖ) betonte, dass mit den Änderungen der Rahmen der Verfassung nicht berührt werde.
Mit der Novelle mache man "wichtige Meter" bei der Digitalisierung der Verwaltung, meinte Ines Holzegger (NEOS). Gerade im Verfahrensrecht gebe es großes Potenzial. Eine moderne Verwaltung brauche aber auch angepasste Sicherheitsmechanismen, gerade wenn Entscheidungen automatisiert getroffen würden. Dazu gehöre das zweiwöchige Einspruchsrecht, so die Abgeordnete.
Opposition äußert Bedenken
"Zu unbestimmt, zu weitreichend und verfassungsmäßig fragwürdig" fand hingegen Markus Tschank (FPÖ) den Gesetzesentwurf. Aus seiner Sicht wolle die Regierung mit der AVG-Novelle menschliches Handeln durch KI ersetzen. Tschank sah zentrale Risiken in der Vorlage. Die KI-Modelle von heute seien fehleranfällig. Mit dem Gesetz werde außerdem eine Vorratsermächtigung für KI-Bescheide ohne klar definierte Schranken erlassen. Die menschliche Einschätzungsfähigkeit könne nicht durch KI ersetzt werden, zeigte der Abgeordnete sich überzeugt.
Auch Süleyman Zorba (Grüne) äußerte Bedenken. Mit dem Gesetz öffne man eine Tür, ohne Regeln aufzustellen. Darüber, wo Automatisierung zum Einsatz komme, bestimme etwa nicht das Parlament, sondern die jeweils zuständige Behörde. Offen bleibe auch, wer die Verantwortung trage, wenn Fehler passieren. Zorba kritisierte außerdem, dass eine Behörde einen Bescheid innerhalb von zwei Monaten aufheben könne, wenn sie den Verdacht hege, dass bei der automatisierten Erstellung Fehler passiert seien. Das sei nicht im Sinne der Rechtssicherheit, so der Abgeordnete.
Veit Dengler (o.F.) zeigte sich zwar überzeugt davon, dass die Verwaltung effizienter und automatisiert werden müsse. Die Novelle habe wichtige Ansätze, wie etwa das No-Stop-Verfahren. Dengler fehlte aber eine Differenzierung zwischen Automatisierung im Sinne von "Machine Learning" und generativer künstlicher Intelligenz. Würde man sich auf reine Automatisierung beschränken, könne man Gefahren ausschließen. Mit dem Thema KI müsse sich das Parlament hingegen noch intensiver beschäftigen, so Dengler. Ihm sei das Risiko für den Rechtsstaat und die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu hoch, solange eine solche Trennung nicht vorliege. (Fortsetzung Nationalrat) kar
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