- 23.09.2026, 15:26:02
- /
- OTS0184
FPÖ – Tschank: „KI darf menschliche Verantwortung in Behördenentscheidungen nicht ersetzen“
Tschank sieht bei geplanter AVG-Novelle offene Fragen und fordert klare Grenzen für vollständig automatisierte Bescheide
„Die künstliche Intelligenz wird unsere Gesellschaft und auch die öffentliche Verwaltung in den kommenden Jahren nachhaltig verändern. Wir sollten die Chancen dieser Entwicklung nutzen, gleichzeitig aber auch die damit verbundenen Risiken ernst nehmen. Die geplante AVG-Novelle der Bundesregierung wirft aus freiheitlicher Sicht dabei einige wesentliche Fragen auf. Diese AVG-Novelle ist zu unbestimmt, zu weitrechend und verfassungsmäßig fragwürdig, wenn nicht sogar verfassungswidrig“, erklärte heute der FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit NAbg. Dr. Markus Tschank in seinem Debattenbeitrag. Insbesondere die Möglichkeit, dass Behörden künftig vollständig automatisierte Bescheide erlassen können, ohne dass ein Mensch die konkrete Entscheidung vor ihrer Ausfertigung genehmigt, müsse kritisch hinterfragt werden. „Menschliche Verantwortung und Einschätzungsfähigkeit dürfen durch den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht einfach aus einem Verfahren verschwinden.“
Tschank betonte, dass die FPÖ den technologischen Fortschritt nicht grundsätzlich ablehne. „Künstliche Intelligenz ist eine Entwicklung, die nicht aufzuhalten ist und die wir vernünftig gestalten müssen. Sie kann in vielen Bereichen eine sinnvolle Unterstützung sein und Chancen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung bieten. Gleichzeitig dürfen wir die Risiken dieser technologischen Entwicklung nicht aus den Augen verlieren.“ Dass diese Risiken ernst zu nehmen seien, zeige auch die Diskussion innerhalb der internationalen KI-Branche. Erst vor wenigen Wochen hätten namhafte Vertreter des KI-Unternehmens Anthropic vor möglichen Gefahren der weiteren Entwicklung von KI-Modellen gewarnt. Der Anthropic-Chef habe in einem Essay dazu aufgerufen, das Tempo bei der Verbesserung der Fähigkeiten von KI-Modellen zu verlangsamen und habe zudem eine persönliche Einschätzung zu möglichen existenziellen Risiken von KI abgegeben und das Risiko, dass KI im Laufe des kommenden Jahrzehnts alle Menschen töten könnte, mit über zehn Prozent beziffert. „Das ist selbstverständlich kein Grund zur Panik und eine solche Einschätzung ist auch entsprechend einzuordnen. Sie zeigt aber, dass selbst führende Vertreter der KI-Branche die möglichen Risiken und einen schleichenden Kontrollverlust ernst nehmen. Umso wichtiger ist es, bei der Übertragung von Verantwortung auf KI-Systeme besonders sorgfältig vorzugehen“, erklärte Tschank.
Gerade weil heutige KI-Systeme fehleranfällig seien und sogenannte Halluzinationen nicht ausgeschlossen werden könnten, brauche es klare Regeln und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten. „Wenn ein KI-System falsche Informationen produziert oder Zusammenhänge schlicht erfindet, zeigt das, dass eine automatisierte Entscheidung nicht automatisch eine richtige Entscheidung ist.“ Tschank verwies darauf, dass erst kürzlich ein KI-System Vizekanzler Andreas Babler fälschlicherweise als ehemaliges Regierungsmitglied bezeichnet. Die SPÖ mag sich das Verschwinden von Babler vielleicht insgeheim wünschen, aber die Realität sieht anders aus. „Das zeigt sehr anschaulich, dass heutige Systeme Fehler machen können. Bei einer Behördenentscheidung dürfen solche Fehler aber nicht einfach ungeprüft zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen", so Tschank.
Kritisch sieht Tschank daher die im neuen § 18a AVG vorgesehene Möglichkeit vollständig automatisierter Erledigungen. „Die Frage, welche Angelegenheit nach dem jeweiligen Stand der Technik für eine KI-Anwendung geeignet ist, darf nicht zu einer weitgehend offenen Ermächtigung werden. Es braucht klare gesetzliche Grenzen und eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung. „Herr Staatssekretär, diese Regierungsvorlage ist uferlos. Diese Ermächtigung ist zu weit gefasst und stellt für uns ein völlig unnötiges Risiko dar. Es wäre ein Leichtes gewesen, hier ganz klar abgesteckte Verfahrensarten zu definieren, für die dieses Instrument angewendet werden kann. Die menschliche Einschätzungsfähigkeit – und genau hier setzen wir zentral an – soll damit gesetzlich zum Teil wegrationalisiert werden. Wir müssen uns daher die Frage stellen: Wollen wir es tatsächlich zulassen, dass menschliches Handeln durch künstliche Intelligenz ersetzt wird? Für uns kann ich jedenfalls klar sagen: Wir wollen das nicht“, betonte Tschank.
Rückfragen & Kontakt
Freiheitlicher Parlamentsklub
Telefon: 01/40110-7012
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK






