- 16.09.2026, 17:37:02
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- OTS0206
Debatte im Verfassungsausschuss über "politischen Islam", ORF-Gebühr, EMRK und "Postenschieberei"
Anträge der Opposition vertagt
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat sich heute mit zahlreichen Oppositionsanliegen beschäftigt. Auf Basis von Anträgen der FPÖ und der Grünen diskutierte er unter anderem über die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und der Österreichischen Hochschülerschaft, die ORF-Haushaltabgabe, die Zukunft der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Forderung nach Schaffung eines Verbotsgesetzes für den "politischen Islam". Auch die Besetzung des Finanzamts Braunau und die damit in Zusammenhang stehende erstinstanzliche Verurteilung von ÖVP-Abgeordnetem August Wöginger sowie der Umstand, dass man im Rechtsinformationssystem des Bundes immer noch Gesetze findet, die in ihrer Ursprungsfassung von Adolf Hitler beurkundet worden waren, waren Debattenthema. Die Beratungen über die Anträge wurden von den Koalitionsparteien durchgängig vertagt.
FPÖ will "politischen Islam" mit Verbotsgesetz bekämpfen
Was das von ihr geforderte "Verbotsgesetz für den politischen Islam" beinhalten soll, legt die FPÖ in einem Entschließungsantrag (803/A(E)) dar. So schlägt sie vor, die Betätigung für den "politischen Islam" bzw. dessen Ziele zu verbieten, Moscheen und Organisationen des politischen Islam aufzulösen und Personen, die Teil einer Organisation des politischen Islam sind bzw. diesen unterstützen, die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Zudem wollen Markus Tschank, Christian Schandor und Michael Schilchegger das Vermögen einschlägiger Organisationen und Moscheen einziehen. Es gehe um ein klares politisches Signal, dass die Politik eine Islamisierung Österreichs nicht dulden werde und dass Positionen wie das Infragestellen des Existenzrechts Israels in Österreich keinen Platz hätten, betonte Schilchegger im Ausschuss. Zudem wäre es seiner Meinung nach bei Bestehen eines Verbotsgesetzes einfacher zu eruieren, wie viele Taten in Österreich einen islamistischen Hintergrund haben. Forderungen, in Österreich einen Gottesstaat oder ein Kalifat zu errichten, seien nicht mit der österreichischen Rechtsordnung vereinbar, bekräftigte Tschank.
Dass die Regierung in dieser Frage tatsächlich tätig wird, wie Kanzleramtsministerin Claudia Bauer angekündigt hatte, bezweifeln Schilchegger und Tschank. Die Regierungsvorlage werde das Papier, auf dem sie geschrieben ist, nicht Wert sein, mutmaßte Tschank. Verfassungsrechtliche Probleme sieht er im Hinblick auf ein Judikat des EGMR nicht, zudem wies die FPÖ auf das bestehende NS-Verbotsgesetz hin. Der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) warf Tschank vor, ihre Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrzunehmen.
SPÖ: Muslime nicht unter Generalverdacht stellen
Seitens der SPÖ warnte Muna Duzdar davor, eine ganze Religionsgruppe "unter Generalverdacht zu stellen" und zu kriminalisieren. Es sei immer wichtig, Gesetze zu überprüfen und nachzuschärfen, sagte sie. Mit vagen Begriffen, die nicht klar definiert seien, komme man aber nicht weiter. So sei im Entschließungsantrag der FPÖ nicht festgelegt, was politischer Islam überhaupt sei. Zudem gebe es im StGB bereits einen Paragraphen, der religiös motivierten Extremismus ausdrücklich unter Strafe stelle. Auch nach Ansicht von SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim existieren bereits ausreichend Mechanismen, um staatsfeindliche Kräfte in Österreich zu bekämpfen.
Klaus Seltenheim (SPÖ) hob die Notwendigkeit hervor, in der Debatte sensibel vorzugehen. Jeder sei dafür, Islamismus zu bekämpfen und einzugrenzen, sagte er, der vorgelegte Antrag sei aber sowohl in der Begründung als auch in der Ausführung unzureichend. Zudem gehe es darum, allen Formen von Extremismus entgegenzutreten. Die FPÖ ignoriert ihm und Duzdar zufolge etwa die Gefahr, die vom Rechtsextremismus ausgeht.
ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl machte geltend, dass es nicht einfach sei, ein Verbotsgesetz gegen den politischen Islam zu formulieren, ohne den Boden des Rechtsstaates zu verlassen und in ein "Gesinnungsstrafrecht" zu kippen. Das zeigt sich ihm zufolge auch darin, dass die FPÖ keinen Gesetzesvorschlag, sondern nur einen Entschließungsantrag vorgelegt hat. Seiner Information nach ist die Regierung gerade dabei, verschiedene Gesetze zu prüfen. Es gehe aber nicht nur darum, eine Unterwanderung des Staates durch islamistische Gruppierungen zu verhindern, bekräftigte Gerstl, man müsse jedwede Unterwanderung des Staates - auch durch Identitäre - verhindern.
Grüne orten "Scheindebatte"
Eine "Scheindebatte" ortet Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. Niemand sage, was politischer Islam eigentlich sei und was man mit einem Verbotsgesetz eigentlich bewirken wolle. Statt über ein solches zu diskutieren, wäre es ihrer Ansicht nach wichtiger, gegen reale Probleme vorzugehen und bestehende Schutzlücken zu schließen. So gebe es Menschen, die sich "einen Spaß daraus machten", Menschen zu Anschlägen zu bewegen.
Dass sich die FPÖ insgesamt gegen eine religiöse Gruppe stelle, dementierte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan. Seine Partei stehe vielmehr auf der Seite der Muslime, sagte er. Schließlich hätten viele Muslime ihr Heimatland verlassen, da sie nicht in einem Gottesstaat leben wollten. Es gebe aber einen politischen Islam, der die Gesellschaft umwandeln wolle, warnte er. Hier müsse der Staat Grenzen setzen. Die bestehenden Bestimmungen im Strafgesetzbuch hält sein Parteikollege Schilchegger für nicht ausreichend.
FPÖ rüttelt an Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer und der ÖH
In einem weiteren Entschließungsantrag (903/A(E)) fordert die FPÖ, Unternehmen bzw. Studierenden ein möglichst unbürokratisches und barrierefreies Opt-Out-Recht hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer bzw. bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) einzuräumen. Abgeordneter Schilchegger bezweifelt, dass die Pflichtmitgliedschaft mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist, in jedem Fall hält er sie aber für "nicht angemessen". So müssten etwa auch Unternehmer, Beiträge zahlen, die die Leistungen der Wirtschaftskammer nicht benötigen würden. Seiner Meinung nach wäre ein Opt-Out-Recht außerdem ein Anreiz für die Kammern, ihre Leistungen zu verbessern.
Es gehe nicht darum die Kammern abzuschaffen, unterstrich Schilchegger im Ausschuss. Die WKO funktioniere in einigen Bereichen "sehr gut". Nicht jeder benötige aber ihre Leistungen.
Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass der Antrag in dieser Legislaturperiode eine Mehrheit finden wird. Zwar sehen auch die NEOS das System der Pflichtmitgliedschaft kritisch, wie Nikolaus Scherak betonte, in der aktuellen Regierungskonstellation sei ihre Abschaffung aber nicht umsetzbar, sagte er.
Ausdrücklich zur Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer bekannten sich die Abgeordneten Kurt Egger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne). Das System habe sich in den letzten Jahrzehnten insgesamt bewährt, sagte Egger und verwies außerdem auf die Selbstverwaltung. Koza befürchtet negative Auswirkungen auf die Sozialpartnerschaft und die in Österreich weit verbreiteten Kollektivverträge, sollte man die Pflichtmitgliedschaft abschaffen.
FPÖ pocht auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe
Einen neuerlichen Anlauf hat die FPÖ auch zur Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe genommen (699/A). Stattdessen soll der ORF ihr zufolge eine beschränkte finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form eines mehrjährigen Finanzrahmenplans bekommen. Der ORF erfülle schon seit langem nicht mehr seinen eigentlichen Kernauftrag - eine "unparteiliche Berichterstattung und Informationstätigkeit für alle Österreicher" - und sei außerdem "massiv überfinanziert", begründen die Freiheitlichen ihre Initiative.
Christian Hafenecker (FPÖ) zeigte sich erfreut, dass die ÖVP laut jüngst medial kolportierten Aussagen nun auch "mit an Bord" sei. Der Antrag sei simpel gehalten und enthalte nur einen Paragraphen zur Abschaffung der "ORF-Zwangsgebühren". Ihm sei aber bewusst, dass es Begleitmaßnahmen brauche. Für diese brachte er im Ausschuss noch einen Antrag ein. Die Bundesregierung solle die Haushaltsabgabe durch einen mehrjährigen Finanzrahmen aus dem Bundesbudget ersetzen, der jährlich genehmigt werden und deutlich unter dem bisherigen Abgabenvolumen liegen soll, so die Forderung.
Nikolaus Scherak (NEOS) verwies auf intensive Debatten in der Koalition zu einer ORF-Reform, die gerade erst angefangen hätten. Man solle abwarten, was bei den Reformvorhaben herauskomme. Scherak stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde.
Grüne fordern Maßnahmenpaket gegen "Postenschieberei"
Die Grünen haben unter anderem die erstinstanzliche Verurteilung von ÖVP-Abgeordnetem August Wöginger und zweier Finanzbeamter in Zusammenhang mit der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau zum Anlass genommen, um in einem Entschließungsantrag (972/A(E)) ein Maßnahmenpaket gegen "Postenschieberei" zu fordern. Sie sprechen sich dafür aus, die Unabhängigkeit von Begutachtungskommissionen durch gesetzliche Vorgaben zu stärken und den Anwendungsbereich des HinweisgeberInnenschutzgesetzes auf Fälle von Postenschieberei, Diskriminierung und parteipolitischer Einflussnahme auszudehnen. Außerdem soll in nachgewiesenen Fällen die betroffene Stelle neu auszuschreiben sein.
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) unterstrich insbesondere die geforderte Neubesetzung bei nachgewiesenem Postenschacher. Denn der eigentliche Schaden für den Staat sei, dass durch Postenschacher nicht die beste Person die Stelle besetzt. Derzeit werde dieser Schaden nicht wieder gutgemacht.
Romana Deckenbacher (ÖVP) verwehrte sich gegen das "pauschal negative Bild", das im Antrag vom öffentlichen Dienst gezeichnet werde. Es gebe außerdem bereits zahlreiche gesetzliche Regelungen und Kontrollmechanismen. Auch Werner Herbert (FPÖ) sprach von einem "überzeichneten Bild". Über die Zusammensetzung von Auswahlkommissionen müsse man aber tatsächlich reden, sagte er. Nikolaus Scherak (NEOS) fand das Bild nicht überzeichnet. Das Ziel müsse sein, dass es nicht einmal einen Anschein von Postenschacher gebe. Von Staatssekretär Alexander Pröll wollte er wissen, wie weit die angekündigte Bestandsaufnahme seitens des Bundeskanzleramts vorangeschritten sei. Die Bestandsaufnahme sei abgeschlossen, so Pröll. Man arbeite nun an einem legistischen Vorschlag. Der Grünen-Antrag wurde von der Koalition vertagt.
Klares Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein klares Bekenntnis der Regierung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Bundesregierung müsse jeder Schwächung der EMRK klar entgegentreten, die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei der Auslegung der Konvention achten und sich weiterhin auf die Wahrung der EMRK auf europäischer Ebene einsetzen, heißt es in einem Entschließungsantrag (960/A(E)).
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) bezeichnete das Anliegen als Selbstverständlichkeit. Der Antrag sei aber leider notwendig, da es immer wieder Bestrebungen gebe, es mit der Menschenrechtskonvention nicht so genau zu nehmen. Sie wolle daher erreichen, dass die Bundesregierung sich klar zur EMRK bekenne.
Selma Yildirim (SPÖ) sagte ihre Unterstützung für das Anliegen zu. Es habe aber bereits im vergangenen Jahr einen wortgleichen Beschluss im Nationalrat gegeben. Daher sprach Yildirim sich für eine Vertagung aus. Die Zeit solle genutzt werden, um mit allen Fraktionen Gespräche über weitere Anträge zur Stärkung der Menschenrechte zu führen.
Nikolaus Scherak (NEOS) sah die Situation "entspannt". Österreich sei der EMRK beigetreten und daher gelte sie, wie sie sei. Wolfgang Gerstl (ÖVP) betonte, dass niemand in der Regierung aus der EMRK austreten oder sie verändern wolle. Der gemeinsame Willen jener Staaten, die die Konvention beschlossen haben, dürfe jedoch in der Auslegung nicht verloren gehen, meinte er. ÖVP, SPÖ und NEOS vertagten den Antrag.
Wiederverlautbarung von Gesetzen
Neuerlich diskutierte der Verfassungsausschuss schließlich über einen Entschließungsantrag der Grünen (405/A(E)), der darauf abzielt, Gesetze, deren Stammfassung auf die Zeit des Nationalsozialismus zurückgeht, neu zu erlassen. Als Beispiel nennen sie das 1938 erlassene Ehegesetz, das inzwischen zwar mehr als ein dutzend Mal novelliert wurde, in seiner Ursprungsfassung aber immer noch die Unterschrift Adolf Hitlers trägt.
Markus Koza (Grüne) erinnerte daran, dass das Anliegen im November letzten Jahres bereits breit unterstützt, dann aber vertagt worden sei. In der Zwischenzeit habe es im Rahmen der Reformpartnerschaft einen entsprechenden Beschluss zur Bereinigung der Vorschriften aus der NS-Zeit gegeben. Koza erkundigte sich nach dem aktuellen Stand dazu. Nikolaus Scherak (NEOS) verwies darauf, dass die Reformpartnerschaft noch nicht fertig sei und plädierte daher für eine Vertagung. Er betonte aber ebenso wie Wolfgang Gerstl (ÖVP), dass eine Umsetzung gewollt und machbar sei. Der Antrag wurde vertagt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/kar
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