• 16.09.2026, 15:04:32
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ÖVP-Kircher: EU-Zollreform soll Flut an Billigpaketen eindämmen

Importeure haften und nicht die Konsumenten - Bearbeitungsgebühr für Importe aus Nicht-EU-Staaten

Straßburg (OTS) - 

Das Europäische Parlament hat heute über eine umfassende Reform des EU-Zollrechts abgestimmt. Ziel ist es, die Flut an Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten einzudämmen und die Zollbehörden zu entlasten. Dazu sagt die Europaabgeordnete Sophia Kircher, Binnenmarktsprecherin der ÖVP im Europaparlament: “Seit 2022 hat sich die Zahl der in die EU verschickten Kleinsendungen jedes Jahr verdoppelt, 2025 waren es knapp sechs Milliarden oder mehr als 16 Millionen Päckchen pro Tag. Ein großer Teil davon sind Billigstprodukte von Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress und die entsprechen vielfach nicht den europäischen Vorschriften und Standards. Das setzt unsere Zollbehörden enorm unter Druck und schafft unfaire Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer Unternehmen, die sich an unsere Regeln halten. Damit muss Schluss sein. Wer auf dem europäischen Markt Geld verdienen will, muss auch unsere Spielregeln einhalten. Die Zollreform war deshalb längst überfällig.”

Kircher fährt fort: “Seit 1. Juli gilt bereits vorübergehend eine Einfuhrabgabe in der Höhe von drei Euro für Kleinsendungen unter 150 Euro. Das hatte den Paketstrom bereits eingedämmt, doch es bleibt noch viel zu tun.” Mittelfristig soll diese Abgabe durch eine Bearbeitungsgebühr für importierte Waren aus Nicht-EU-Staaten ersetzt werden.

“Mit der Reform wird zudem eine Gesetzeslücke für Importe geschlossen: Werden Waren aus Nicht-EU-Staaten direkt an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU verkauft, ist künftig der Importeur für die Einhaltung der europäischen Vorschriften verantwortlich. Damit wird sichergestellt, dass nicht die Kunden am Ende die Verantwortung für Verstöße wie nicht konforme Produkte haften, wie das bisher der Fall war”, erläutert Kircher. “Der Konsument darf am Ende nicht der Dumme sein, wenn ein Produkt aus einem Drittstaat nicht unseren Regeln entspricht. Wer Waren auf den europäischen Markt bringt, muss dafür auch Verantwortung übernehmen.”

Schließlich wird ein zentraler EU-Zolldaten-Hub aufgebaut. Der Daten-Hub soll einen Echtzeitüberblick über die Warenströme in die EU ermöglichen. Dadurch können Zollbehörden Risiken schneller erkennen, Kontrollen gezielter durchführen und gefährliche Waren besser aus dem Verkehr ziehen.

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann die neue Zollverordnung in Kraft treten. Die neuen Regeln werden schrittweise wirksam. Die Regeln für den Online-Handel gelten bereits ab Juli 2028, und der zentrale EU-Zolldaten-Hub kann ab 2031 freiwillig genutzt werden. Ab 2034 wird er dann für alle verpflichtend. (Schluss)

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