• 16.09.2026, 11:28:02
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1. Tag der neuen Singvogelfangsaison: VGT dokumentiert Fang bei Bad Goisern

Zwei Singvogelfänger wurden in flagranti bei Vogelfang im Wald der ÖBF erwischt, in 3 Stunden ging kein Vogel in die Fallen

Wien (OTS) - 

Laut OÖ Artenschutzverordnung dürfen Singvögel im OÖ Salzkammergut von 15. September bis Ende November mit Schnappfallen gefangen werden, eine sinnlose Tierquälerei. Der VGT war deshalb gleich am ersten Tag der Saison im Wald, um diesen Singvogelfang aktuell zu dokumentieren. Erwischt wurden 2 Vogelfänger, die an verschiedenen Stellen einmal 8 und einmal 6 Lockvögel in winzigen Käfigen aufgehängt und daneben gut 50 Fallen aufgespannt hatten. In den gut 3 Stunden, die die Aktivist:innen des VGT an den Fangplätzen anwesend waren, ging kein einziger Singvogel in die Falle.

Zum Video: VGT Austria

Gegen alle 52 neuen Genehmigungen zum Singvogelfang der 3 Bezirke Wels-Land, Vöcklabruck und Gmunden hatte der VGT Beschwerden eingelegt, die jetzt vom Landesverwaltungsgericht beurteilt werden. Doch noch vom letzten Jahr sind – rechtswidrig, weil bis dahin gesetzlich vorgegeben war, dass jede Genehmigung nur für ein Jahr gelten darf! – 340 Genehmigungen aufrecht. Die Wälder, in denen die Singvögel gefangen werden, gehören den Österreichischen Bundesforsten, die diesen Fang und die damit einhergehende Beschädigung von Bäumen aus unverständlichen Gründen ohne finanzielle Abgeltung erlauben. Dabei hat eine repräsentative Umfrage gezeigt, dass 75 % der Menschen in Österreich, denen diese Wälder schließlich gehören, den Singvogelfang ablehnen!

Die Vogelfänger hatten mehr Lockvögel mit als gesetzlich erlaubt. Vor Ort nannten sie die Ausrede, dass sie sich die überzähligen Fichtenkreuzschnäbel von ihren Kindern ausgeborgt hätten, die auch Vogelfänger seien. Das dürfen sie dann den Behörden erklären. Zusätzlich verbietet das Tierschutzgesetz ganz klar das Aufhängen von Lockvögeln in winzigen Käfigen auf Bäumen, da das die Tiere einem großen Stress aussetzt, insbesondere weil sie so das Gefühl haben, ihrem Fressfeind Sperber nicht entkommen zu können. Auch in der Nähe von Menschen zeigen die Vögel Panikreaktionen. Zusätzlich widerspricht der Transport der Vögel in winzigen Käfigen in Rucksäcken oft über eine Stunde lang vom Tal auf den Berg und wieder zurück dem Tiertransportrecht. Der VGT wird umfassend Anzeigen erstatten.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war dabei: „Die Vogelfänger, mit denen ich gesprochen habe, waren tatsächlich der Meinung, dass diese Wildvögel glücklich wären, wenn man sie in Schnappfallen fängt und in winzige Käfige sperrt. In Gefangenschaft würden die Tiere länger leben und deshalb seien 6 Jahre in Käfighaft für diese Singvögel ein großer Vorteil. Auf den Vorhalt, dass sich die Lockvögel hoch oben am Baum vor dem Sperber fürchten, der ihren Käfig umkreist, meinte der Vogelfänger, dass die Vögel im Käfig ja sicher seien, da käme kein Sperber hinein. So kann man sich diese Tierquälerei schönreden! In den Augen dieser Menschen ist der Singvogelfang das Beste, was diesen Vögeln passieren kann. Unfassbar! Nur schade, meinen sie, dass er nicht in ganz Österreich erlaubt sei. Was für ein großes Missverständnis, sagen die Vogelfänger, dass der Singvogelfang überall außer im OÖ Salzkammergut verboten wurde. So würden die Tiere in Freiheit leiden, während sie im Käfig das beste Leben hätten. Naja, vernünftige Menschen fangen keine Vögel zum Spaß. Allen anderen muss es offenbar verboten werden, weil auf deren Einsicht zu hoffen, vergebliche Liebesmüh ist!“

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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VGT - VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
Telefon: +43(1) 929 14 98
E-Mail: [email protected]
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