• 15.09.2026, 14:18:02
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Welttag der Patient:innensicherheit: Diese Rechte sollten Patient:innen kennen

BÖP informiert über Verschwiegenheit, Aufklärung, Dokumentation und Einwilligung in der Klinischen Psychologie

Wien (OTS) - 

Was passiert mit den persönlichen Informationen, die in einer klinisch-psychologischen Behandlung anvertraut werden? Worüber muss man im Vorhinein aufgeklärt werden? Kann man Informationen über sich einsehen? Am 17. September, dem Welttag der Patient:innensicherheit, informiert der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) über zentrale Rechte in der klinisch-psychologischen Behandlung, Beratung und Diagnostik – denn zur Patient:innensicherheit gehört auch, informiert zu sein, mitentscheiden zu können und nachvollziehen zu können, wie persönliche Daten verarbeitet werden.

„Patient:innensicherheit beginnt dort, wo Menschen wissen, worauf sie sich verlassen können: dass persönliche Informationen geschützt sind, dass sie verständlich aufgeklärt werden und dass eine Behandlung fachlich fundiert und nur mit ihrer Einwilligung erfolgt“, sagt BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.

Das Psychologengesetz 2013 sieht unter anderem umfassende Verschwiegenheits-, Aufklärungs-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten sowie Vorgaben für eine fachgerechte Behandlung vor.

Recht auf Verschwiegenheit: Gerade in der klinisch-psychologischen Behandlung werden häufig sehr persönliche und sensible Informationen anvertraut. Klinische Psycholog:innen sowie ihre Hilfspersonen und Fachauszubildenden unterliegen daher einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht gibt es nur in gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen.

Recht auf umfassende Aufklärung: Patient:innen haben das Recht, vor einer klinisch-psychologischen Leistung über die geplante Vorgangsweise informiert zu werden. Dazu gehören Informationen über die Diagnostik, Art und Umfang der Beratung oder Behandlung, den geplanten Verlauf, mögliche Risiken, Folgen der Behandlung oder eines Unterbleibens der Behandlung, Preise, Gründe für eine Abänderung der Vorgehensweise sowie die Verarbeitung und Weitergabe der persönlichen Daten.

Recht auf Einsicht in die eigene Dokumentation: Informationen, die für die Maßnahmen relevant sind, beispielsweise Vorgeschichte, Diagnosen, Beginn, Verlauf und Beendigung der Leistungen sowie vereinbartes Honorar, müssen dokumentiert werden. Patient:innen haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft und Einsicht.

Recht auf fachlich fundierte Behandlung: Klinische Psycholog:innen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auszuüben. Sie dürfen nur auf jenen Arbeitsgebieten und mit jenen Behandlungsmethoden arbeiten, auf denen sie nachweislich ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben. Klinische Psycholog:innen dürfen außerdem eine Person nur mit deren Einwilligung oder der Einwilligung der gesetzlichen Vertretung behandeln, beraten oder diagnostizieren.

Patient:innensicherheit heißt nicht nur, dass fachlich korrekt gearbeitet wird. Sie bedeutet auch, informiert zu sein, mitentscheiden zu können und zu wissen, was mit den eigenen Daten geschieht. Der BÖP setzt sich dafür ein, dass Patient:innen ihre Rechte in der Diagnostik, Beratung und Behandlung bei Klinischen Psycholog:innen kennen.

Rückfragen & Kontakt

Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)
Nathalie Winterink, BA BSc MSc
Telefon: 0670 35 41 296
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.boep.or.at

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