- 14.09.2026, 10:09:32
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Österreichische Tierärztekammer: Tierärztliche Kompetenz muss in Schlüsselpositionen des Tierschutzes angemessen berücksichtigt werden
Die Bestellung der neuen Tierschutzombudsfrau im Burgenland gibt aus Sicht der Österreichischen Tierärztekammer Anlass, grundsätzliche Fragen zur Rolle und Bedeutung tierärztlicher Fachkompetenz in zentralen Funktionen des Tierschutzes aufzuwerfen.
„Wir zeigen uns verwundert über die Besetzung der Tierschutzombudsstelle im Burgenland und insbesondere darüber, dass bei einer derart wichtigen Tierschutzfunktion keine tierärztliche Expertise zum Tragen gekommen ist“, erklärt ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.
„Bei einer so bedeutenden Personalentscheidung hätten wir uns zumindest einen direkten fachlichen Austausch erwartet“, so Frühwirth und betont weiter: „Tierschutzombudsstellen nehmen eine zentrale Rolle im Vollzug und in der Weiterentwicklung des Tierschutzes ein. Sie befassen sich regelmäßig mit Fragen der Tiergesundheit und Tierhaltung, mit der Beurteilung von Schmerzen, Leiden, Schäden und Verhaltensstörungen sowie mit der fachlichen Bewertung konkreter Tierschutzfälle. Diese Aufgaben erfordern veterinärmedizinische Kompetenz“. Darüber hinaus kommt Tierschutzombudsstellen aufgrund ihrer weisungsfreien Parteienstellung eine besondere Verantwortung zu.
„Tierschutz ist weit mehr als eine Verwaltungsaufgabe“
Tierärztinnen und Tierärzte verfügen aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung über jene wissenschaftlich fundierte Fachkompetenz, die notwendig ist, um Gesundheitszustand, Wohlbefinden und Haltungsbedingungen von Tieren professionell zu beurteilen. Das Fachtierarztgebiet für Tierschutz, Tierhaltung und Verhaltensmedizin unterstreicht die Bedeutung veterinärmedizinischer Expertise für die qualifizierte Betreuung und Weiterentwicklung des Tierschutzes.
„Tierschutz ist weit mehr als eine Verwaltungsaufgabe. Wer Entscheidungen über tierschutzrelevante Sachverhalte trifft oder fachlich begleitet, sollte über die entsprechende veterinärmedizinische Expertise verfügen. Diese Kompetenz kann nicht beliebig ersetzt werden“, so Frühwirth. Besonders bemerkenswert erscheint der Tierärztekammer, dass sich zahlreiche hochqualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte für die Position beworben haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen Stellenwert veterinärmedizinische Fachkompetenz bei der Besetzung derartiger Funktionen künftig noch einnimmt.
Hinzu kommt, dass die Leitung der Tierschutzombudsstellen in den Bundesländern traditionell von Tierärztinnen und Tierärzten, mit Ausnahme von Wien und Vorarlberg, wahrgenommen werden. Diese fachliche Verankerung wird zunehmend aufgeweicht. Die Tierärztekammer spricht sich daher für eine gesetzliche Verankerung veterinärmedizinischer Qualifikationen als Voraussetzung für die Besetzung von Tierschutzombudsstellen aus.
„Es geht nicht um eine Personaldebatte, sondern um eine grundsätzliche Frage: Welchen Stellenwert hat tierärztliche Expertise in Schlüsselpositionen des Tierschutzes? Wer Tierwohl nachhaltig sichern will, sollte dort, wo fachliche Entscheidungen vorbereitet, bewertet und begleitet werden, auf jene Expertise setzen, die sich tagtäglich mit Tiergesundheit und Tierschutz befasst“, erklärt Frühwirth.
Abschließend hält der Präsident der Tierärztekammer fest: „Tierschutz lebt vom Zusammenwirken unterschiedlicher Perspektiven und Disziplinen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass veterinärmedizinische Fachkompetenz in zentralen Tierschutzfunktionen angemessen vertreten ist. Tierärztinnen und Tierärzte tragen täglich Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren – ihre Expertise sollte daher in Schlüsselpositionen des Tierschutzes entsprechend berücksichtigt werden.“
Rückfragen & Kontakt
Österreichische Tierärztekammer
Mag. Silvia Stefan-Gromen
Telefon: Tel. 01/ 512 17 66 - 41
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.tieraerztekammer.at
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