• 11.09.2026, 09:30:03
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Bodenschutz braucht ausgewogene Strategie statt bundesweiter Obergrenze beim Flächenverbrauch

Eine von der Bundesregierung verordnete Beschränkung des Flächenverbrauchs auf 2,5 ha pro Tag würde der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung widersprechen.

Wien (OTS) - 

Laut Ministerrat will die Bundesregierung bis Ende 2026 einen österreichweiten Zielpfad mit Maßnahmen zur Beschränkung des Flächenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag erstellen. Angesichts der zurückliegenden Hitzewellen und anderen extremen Wetterereignissen ist es zwar durchaus verständlich, dass der Druck auf die Bundesregierung, hier entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen, wächst. Im Bereich der Bodenschutzpolitik braucht es hierzu aber eine umsetzbare und nachvollziehbare Langfrist-Strategie. „Die Festlegung eines pauschalen Zielwerts von oben herab und auf Basis methodisch unscharfer Parameter ist dagegen kontraproduktiv – noch dazu, wenn sich dieser Zielwert aus keiner wissenschaftlichen Untersuchung ableiten lässt, sondern sich lediglich im Laufe der Jahre als sakrosanktes Dogma in der öffentlichen Debatte einzementiert hat“, so Bmstr. Ing. Robert Jägersberger, Obmann des österreichischen Baumeisterverbandes.

Auch der Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht vom April 2025 (1) zu Recht auf methodische Unklarheiten beim 2,5-ha-Ziel hingewiesen. Für den Rechnungshof war insbesondere unklar, „ob sich dieser Zielwert auf die zusätzliche Flächeninanspruchnahme oder Bodenversiegelung bezog.“ Weiters kritisierte der Rechnungshof, dass die ÖROK-Bodenschutzstrategie keine fundierte Begründung bzw. methodische Herleitung dieses Zielwerts enthält.

Verfassungsrechtlich lässt sich eine verbindliche bundesweite Obergrenze nicht ohne weiteres einseitig durch ein Bundesgesetz festlegen, da der Bund im Bereich Raumordnung und Flächenwidmung nicht die dafür erforderliche Zuständigkeit besitzt. Die maßgeblichen Steuerungsinstrumente für den Bodenschutz fallen allesamt in die Kompetenz der Länder und Gemeinden und diese zeigten sich bislang gegenüber einer unzuständigerweise vom Bund „verordneten“ Obergrenze kritisch.

Eine wirksame Bodenschutzstrategie muss von unten nach oben gedacht werden, um die örtlichen Gegebenheiten sowie die Erfahrungen der Länder und Gemeinden einzubinden. Nur so können regionale Unterschiede wie Zu- und Abwanderung, Wohnraumbedarf, wirtschaftliche Entwicklung oder Infrastrukturbedarf berücksichtigt werden. Eine starre bundesweite Vorgabe wird diesen unterschiedlichen Ausgangslagen schlicht nicht gerecht.

„Verbrauch“ vs. „Versiegelung“

Generell ist der bis dato verwendete Begriff „Flächenverbrauch“ für die politische Steuerung in dieser Frage nur bedingt geeignet. Er umfasst nämlich nicht nur tatsächlich verbaute oder versiegelte Flächen, sondern auch Flächen, die weiterhin ökologische Funktionen erfüllen, wie z.B. Gärten, Parkanlagen, Grünflächen rund um Einfamilienhäuser etc. Ein naturnaher Garten mit Bäumen oder eine begrünte Parkanlage wird in der Statistik zur Gänze als „verbraucht“ erfasst, obwohl dort genauso Wasser versickern kann, Beschattung entsteht und ein Beitrag zur Biodiversität sowie gegen sommerliche Überhitzung geleistet wird. Wer derartige Grünanlagen statistisch mit versiegelter Fläche gleichsetzt, führt die öffentliche Debatte in die Irre. Fakt ist, dass nur ein Teil der gemäß Statistik verbrauchten Fläche tatsächlich versiegelt ist.

Entscheidend ist daher nicht der Flächenverbrauch, sondern die tatsächliche Flächenversiegelung. Nur dort, wo eine undurchlässige Schicht den Boden bedeckt, gehen zentrale Bodenfunktionen tatsächlich verloren. Deshalb wäre es dringend geboten, die Flächenversiegelung anstelle des Flächenverbrauchs als zentralen Maßstab heranzuziehen, und zwar sowohl im politischen Diskurs als auch in den einschlägigen Statistiken.

Fazit

Für eine seriöse Festlegung einer Obergrenze des zulässigen Flächenverbrauchs fehlt derzeit ein Mechanismus, der die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten berücksichtigt. Eine willkürlich von oben herab festgelegte Obergrenze ist jedenfalls keine Lösung, da diese den Kommunen den Handlungsspielraum für die örtliche Entwicklung nimmt und die negativen wirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen Folgen außer Acht lässt.

Eine sorgfältig durchdachte Bodenschutzstrategie muss eine gesamthafte Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Kriterien umfassen. Gefragt sind aussagekräftige Parameter, welche eine regionale Differenzierung und die unterschiedliche Ausgangssituation in den einzelnen Kommunen berücksichtigen. „Wachsende Städte und Gemeinden mit einem entsprechenden Bedarf an Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Betrieben und Infrastruktur dürfen nicht durch eine starre Obergrenze in ihrer Entwicklung blockiert oder behindert werden“, so Jägersberger abschließend.


  1. „Österreichische Raumordnungskonferenz – Geschäftsstelle und Bodenstrategie“, Bericht des Rechnungshofes, Wien, April 2025

Rückfragen & Kontakt

Österreichischer Baumeisterverband
Mag. Paul Grohmann, M.A.
Telefon: 05909005224
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.baumeisterverband.at

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