• 11.09.2026, 08:00:33
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Netzwerk Kinderrechte Österreich nimmt Stellung zum „Social-Media-Verbot“

Funktionsbezogener Ansatz statt generellem Nutzungsverbot wird grundsätzlich begrüßt – Kinderrechte müssen bei Umsetzung und Weiterentwicklung umfassend berücksichtigt werden

Wien (OTS) - 

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich – National Coalition hat seine Stellungnahme zum Ministerialentwurf „Social-Media-Verbot“ (116/SN-132/ME) abgegeben. Der gewählte, funktionsbezogene Ansatz einer Zugangsbeschränkung statt eines generellen Nutzungsverbots wird grundsätzlich begrüßt. Er trägt dem Anliegen Rechnung, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum sicher aufwachsen können, ohne von einem wichtigen Teil ihrer Lebenswelt ausgeschlossen zu werden.

Gleichzeitig braucht es aus kinderrechtlicher Perspektive weitere Maßnahmen. Schutz, Befähigung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen müssen bei der Gestaltung des digitalen Raums gleichermaßen berücksichtigt werden.

Zentrale Forderungen aus kinderrechtlicher Perspektive

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich fasst seine Position in zehn zentralen Punkten zusammen:

  1. Funktionsbezogenen Ansatz beibehalten: Zugangsbeschränkungen sollen weiterhin an potenziell entwicklungsbeeinträchtigende Funktionen geknüpft werden, statt ein generelles Nutzungsverbot vorzusehen.

  2. Manipulative Belohnungssysteme ausschließen: Der Kriterienkatalog soll um Belohnungssysteme ergänzt werden, die gezielt starke und häufig negative Emotionen zur Nutzer*innenbindung einsetzen.

  3. Datensparsame Altersverifikation sicherstellen: Die Anforderungen an Datensparsamkeit und Nichtbeobachtbarkeit müssen konsequent durchgesetzt und im Rahmen der Evaluierung transparent überprüft werden.

  4. Grenzüberschreitende Durchsetzung stärken: KommAustria braucht ausreichende Ressourcen für die Durchsetzung gegenüber Plattform-Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten. Gleichzeitig soll der Austausch mit europäischen Aufsichtsstellen gestärkt werden.

  5. Kinder und Jugendliche an der Evaluierung beteiligen: Ihre Perspektiven sollen strukturiert und frühzeitig in die für 2028 vorgesehene Evaluierung des Gesetzes einbezogen werden.

  6. Privatsphäre von Kindern stärker schützen: Plattformen sollen zu Schutzmaßnahmen bei der Veröffentlichung von Kinderinhalten durch Dritte, einschließlich Erziehungsberechtigter, verpflichtet und strengere Regeln für „Kinder-Influencer“-Inhalte geprüft werden.

  7. Digitale Bildung stärken: Staatliche Akteure und Plattformen sollen Ressourcen für digitale Bildung bereitstellen – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für ihre erwachsenen Bezugspersonen.

  8. Chancengleichheit und digitale Teilhabe mitdenken: Alle Kinder und Jugendlichen müssen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund die Möglichkeit haben, an der digitalen Lebenswelt teilzuhaben.

  9. Transparenz von Algorithmen und KI-Inhalten erhöhen: Die Transparenz algorithmischer Empfehlungssysteme und eine verlässliche Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sollen in einem gesonderten Verfahren weiterverfolgt werden.

  10. Beteiligung dauerhaft verankern: Strukturierte, auch digitale Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche sollen dauerhaft in Gesetzgebungs- und Begutachtungsverfahren im Medien- und Digitalbereich verankert werden.

In die Stellungnahme sind auch Perspektiven von Jugendlichen aus der 2. Österreichischen Kinderrechte-Konferenz 2026 „Kinderrechte im digitalen Raum“ eingeflossen.

Die vollständige Stellungnahme mit den ausführlichen kinderrechtlichen Bewertungen und Empfehlungen ist abrufbar - Link zur Stellungnahme

Rückfragen & Kontakt

Netzwerk Kinderrechte Österreich - National Coalition
Magdalena Gugg
Telefon: +43 676 880 111 016
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.kinderhabenrechte.at

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