• 10.09.2026, 13:55:32
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FPÖ – Ranzmaier: „Wien muss Schutzmachtinteresse unabhängig von Hilferufen der Politik wahrnehmen“

FPÖ empfiehlt Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, sich unmittelbar an die österreichische Schutzmacht zu wenden

Wien (OTS) - 

„Die Abstimmung im Südtiroler Landtag rund um die Wahlkreisreform im Südtiroler Unterland führt eindrucksvoll vor Augen, warum Österreich selbstständig beurteilen und eigenständig wahrnehmen muss, wann seine Schutzfunktion berührt ist“, erklärte heute der FPÖ-Südtirolsprecher NAbg. Christofer Ranzmaier. Ein Beschlussantrag gegen die geplante Neuordnung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland wurde mit 16 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Der gesonderte Punkt zur Einschaltung Österreichs als Schutzmacht scheiterte mit 15 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen.

„Ob eine Maßnahme Roms die politische Vertretung der deutschen und ladinischen Volksgruppe oder andere geschützte Südtiroler Interessen beeinträchtigt, kann doch nicht davon abhängen, ob zuvor eine Mehrheit im Bozner Landtag einen Hilferuf nach Wien beschließt. Wer Österreichs Schutzfunktion auf ein bloßes Reagieren nach ausdrücklicher Aufforderung reduziert, stellt ihren Sinn auf den Kopf“, betonte Ranzmaier.

Besonders schwer wiege die Ablehnung im Landtag angesichts des deutlichen Widerstands unmittelbar vor Ort. In den Gemeindegremien der betroffenen Region hätten sich bereits breite Mehrheiten gegen die Wahlkreisreform ausgesprochen. Der Gemeinderat von Tramin lehnte die geplante Teilung einstimmig ab, jener von Eppan mit 21 zu drei Stimmen. „Dieser Widerstand reicht über Partei- und Sprachgruppengrenzen hinweg. Die Menschen vor Ort wollen nicht, dass ihr historisch, kulturell und wirtschaftlich gewachsener Lebensraum am politischen Reißbrett zerschnitten wird. Wer dieses klare Signal ignoriert, stellt parteitaktische Interessen über den Willen der betroffenen Bevölkerung“, erklärte Ranzmaier.

Die geplante Zerschneidung des zusammengehörenden Raumes Überetsch-Unterland wirft – objektiv betrachtet – schwerwiegende politische und rechtliche Fragen auf, die nicht negiert werden können. Das betreffe insbesondere die Auswirkungen auf die politische Vertretung der Volksgruppen sowie die Bedeutung der Paketmaßnahme 111. „Ob daraus eine Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen folgt, muss sorgfältig geprüft werden. Diese Prüfung ist aber Aufgabe Österreichs und darf weder nach Rom noch an wechselnde Mehrheiten im Bozner Landtag ausgelagert werden“, stellte Ranzmaier klar.

Da derzeit nicht absehbar sei, dass die österreichische Bundesregierung aus eigenem Antrieb tätig werde, empfahl Ranzmaier den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, selbst die Initiative zu ergreifen: „Die Bürgermeister sollten sich möglichst geschlossen und unter Beilage der Beschlüsse ihrer Gemeinderäte unmittelbar an den österreichischen Bundeskanzler, die Außenministerin und den Nationalrat wenden. Wenn Wien offenbar einen zusätzlichen Anstoß benötigt, dann muss dieser direkt aus den betroffenen Gemeinden kommen.“

„Österreich ist nicht Zuschauer und auch keine Schutzmacht auf Abruf, sondern völkerrechtlich verbrieft die Schutzmacht der deutschen und ladinischen Südtiroler. Die Bundesregierung muss die Reform eigenständig auf ihre politischen, autonomierechtlichen und völkerrechtlichen Folgen prüfen und gegenüber Rom unmissverständlich klarmachen, dass eine Schwächung der politischen Vertretung der deutschen und ladinischen Volksgruppe nicht hinnehmbar ist. Schutzfunktion bedeutet Verantwortung – und Verantwortung verlangt Handeln“, so Ranzmaier abschließend.

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