• 09.09.2026, 19:06:02
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  • OTS0182

Sozialausschuss: "Arbeiten im Alter" wird steuerlich begünstigt

Auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf dem Weg ins Plenum

Wien (PK) - 

Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten, werden ab kommendem Jahr einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Ꞓ im Monat (15.000 Ꞓ im Jahr) erhalten. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben, also im bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgehen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung gebilligt, um Arbeiten im Alter zu fördern. Voraussetzung für Zuverdienerinnen und Zuverdiener ist allerdings, dass sie vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40 Versicherungsjahre erworben haben, wobei für Frauen - beginnend mit 34 Versicherungsjahren - eine Einschleifregelung gilt. Neu ist außerdem, dass Beschäftigte im Pensionsalter keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr entrichten müssen.

Noch offen ist, ob die FPÖ dem Gesetzespaket im Plenum zustimmen wird. Die Richtung stimme zwar, es gebe aber noch viele offene Fragen, machten die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm im Ausschuss geltend. So hält Belakowitsch die Regelungen für zu kompliziert, auch Wurm ist in Bezug auf einige Punkte skeptisch. Ausdrücklich abgelehnt wird das Vorhaben von den Grünen: Sie sehen nicht ein, dass Personen, die zusätzlich zum Pensionsbezug 2.000 Ꞓ verdienen, steuerlich gegenüber einer Supermarktkassiererin begünstigt werden, die für zwei Teilzeitjobs jeweils 1.000 Ꞓ erhält. Das verletzt ihrer Meinung nach auch den Gleichheitsgrundsatz und könnte damit verfassungswidrig sein.

Sozialministerin Korinna Schumann bot der Opposition Gespräche im Sozialministerium an, um offene Punkte zu klären. Angesichts des demographischen Wandels sei es notwendig, Arbeiten im Alter nicht nur zu ermöglichen, sondern auch attraktiv zu machen, betonte sie. Ältere Beschäftigte seien für den Arbeitsmarkt wichtig. In diesem Sinn begrüßte die Ministerin auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für begleitende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.

Teil des umfangreichen Gesetzespakets (592 d.B.) sind darüber hinaus Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es demnach erleichtert werden, die Abfertigung Neu lukrativer zu veranlagen, wobei hinsichtlich der Detailbestimmungen im Ausschuss noch einige Adaptierungen und Ergänzungen vorgenommen wurden. Das betrifft etwa Härtefallauszahlungen und einheitliche Inkrafttretensregelungen. Zudem wurde vom Ausschuss ein ergänzender Gesetzesantrag ins Plenum geschickt.

Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Anträge der Opposition: Während die FPÖ etwa auf die Wiedereinführung der "Hacklerregelung" und die Abschaffung von "Luxuspensionen" pocht, haben die Grünen ein Bonus-Malus-System für Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 ausgearbeitet. Auch Maßnahmen gegen "Zwangspensionierungen" von älteren Beschäftigten sind den Grünen ein Anliegen. Zum Thema Sonderpensionen sollen laut Koalitionsparteien bald Gespräche geführt werden.

Steuerlich begünstigte "Aktivpension"

Keinen Unterschied bei der Gewährung des neuen Steuerfreibetrags ("Aktivitätsfreibetrag") für Personen im Pensionsalter macht es, ob jemand unselbstständig beschäftigt ist oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Für erwerbstätige Pensionistinnen und Pensionisten ist allerdings wesentlich, dass sie sowohl das reguläre Pensionsalter erreicht als auch vor dem Pensionsantritt 40 Versicherungsjahre - inklusive Ersatzzeiten - erworben haben. Frauen müssen diese 40 Versicherungsjahre, parallel zum Anstieg ihres gesetzlichen Pensionsalters, erst 2033 erreichen. Eine Sonderbestimmung gilt für Personen, die ihre Pension vor dem 1. Juli 2026 angetreten haben: Sie bekommen die Möglichkeit, sich in die steuerliche Begünstigung "hineinzuarbeiten", um die nötigen Versicherungszeiten zu erreichen.

Mit dem Wegfall der Pensionsversicherungsbeiträge für Beschäftigte im Pensionsalter entfällt auch der besondere Höherversicherungsbetrag: Das heißt, die Pension wird für jene, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind, nicht mehr aufgestockt. Weiterhin zu leisten sind allerdings die Dienstgeberbeiträge zur Pensionsversicherung, davon ist auch der fiktive Dienstgeberanteil von selbstständig Erwerbstätigen umfasst. GSVG-Versicherte in "Aktivpension" müssen demnach künftig noch 10,18 % an die Pensionsversicherung zahlen, BSVG-Versicherte 9,36 % und FSVG-Versicherte 11,01 %.

Begleitet werden die vorgesehenen Begünstigungen für Beschäftigte über 65 durch eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 757/2026): Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines Arbeitsmarkt-Transformationsfonds, die Förderung von Arbeitsplätzen für ältere Personen und regelmäßige Informationen für Dienstgeber in Branchen mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen über bestehende Instrumente zur Erhöhung der Erwerbsquote Älterer.

Den durch die "Aktivpension" erwarteten Steuerentfall gibt das Finanzministerium mit rund 125 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 und rund 186 Mio. Ꞓ ab dem Jahr 2028 an, wobei ein Teil der Mindereinnahmen aufgrund des Finanzausgleichs auf Länder und Gemeinden entfällt. Dazu kommen zusätzliche Kosten von insgesamt mehr als 1,1 Mrd. Ꞓ im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums - inklusive Begleitmaßnahmen - über einen Vierjahreszeitraum.

FPÖ äußert Vorbehalte

In der Debatte betonte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch, dass die FPÖ noch nicht entschieden habe, ob sie dem Gesetzesvorhaben im Plenum zustimmen werde. Es gebe noch viele offene Fragen, erklärte sie. Ihrer Meinung nach sollte es darum gehen, es Personen, die nach dem 65. Lebensjahr arbeiten wollten, so leicht wie möglich zu machen. Das vorliegende System komme ihr stattdessen "ein bisschen kompliziert vor". So würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar einen Steuerfreibetrag bekommen, müssten aber weiterhin Krankenversicherungsbeiträge zahlen, machte ihr Fraktionskollege Peter Wurm geltend. Außerdem wird es ihm zufolge für Arbeitgeber sogar teurer, Leute in der Pension weiter zu beschäftigen, da höhere Lohnnebenkosten anfallen und ein großer Aufwand bei der Lohnverrechnung zu erwarten sei. Es sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Wurm, das Modell sei aber "nicht ausgereift". Daher erwartet sich der Abgeordnete auch keinen großen Erfolg. Schon jetzt würden außerdem vor allem Selbstständige im Pensionsalter weiterarbeiten, und das seien nicht die Fachkräfte, "die wir brauchen", argumentierte er. FPÖ-Abgeordnete Andrea Michaela Schartel verwies unter anderem auf die hohen Kosten.

Grüne sehen Gleichheitsgrundsatz verletzt

Grünen-Sozialsprecher Markus Koza unterstrich, dass eine bessere Integration von älteren Menschen in den Arbeitsmarkt eine zentrale Aufgabe in den nächsten Jahren sein werde. Das vorliegende Gesetzesvorhaben hält er allerdings für "arbeitsmarktpolitisch und verteilungspolitisch unsinnig". Es handle sich um ein "Steuergeschenk" im Ausmaß von 380 Mio. Ꞓ für Personen, die im Pensionsalter arbeiten.

Nach Meinung von Koza widerspricht es dem Gleichheitsgrundsatz, wenn eine bestimmte Altersgruppe massive steuerliche Begünstigungen erhält. Einkommen werde damit steuerlich ungleich behandelt. Wer neben seinem Pensionsbezug 2.000 Ꞓ verdiene, zahle künftig deutlich weniger Steuern als eine Supermarktkassiererin, die mit zwei Einkommen von 1.000 Ꞓ über die Runden kommen müsse. Koza rechnet in diesem Sinn damit, dass das Paket vor dem Verfassungsgerichtshof landen wird, zumal der "Aktivitätsfreibetrag" nicht auf Mangelberufe begrenzt sei. Das "einzig Erfreuliche" am Gesetzesvorhaben sind für Koza die vorgesehenen 100 Mio. Ꞓ zur Förderung von Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Koalitionsparteien begrüßen Gesetzesentwurf

Positiv zur Regierungsvorlage äußerten sich unter anderem die ÖVP-Abgeordneten August Wöginger und Laurenz Pöttinger. Derzeit würden sich viele Menschen ärgern, dass sie in der Pension Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssten, sagte Wöginger und appellierte an die Opposition, das Gesetz nicht schlechtzureden. Bei einer Pension von 2.000 Ꞓ und einem Zuverdienst von 2.000 Ꞓ kommt es laut Wöginger künftig zu einer jährlichen Entlastung von 7.600 Ꞓ. Zur Anmerkung von FPÖ-Abgeordnetem Wurm, dass vor allem Selbstständige in der Pension weiterarbeiten würden, hielt Wöginger fest, dass es sich dabei großteils um Inhaber von Handwerksbetrieben wie Tischler und Installateure handle. Auch in diesen Bereichen gebe es einen Fachkräftemangel. Zudem gehe es um Leistungsgerechtigkeit.

SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber gab zu bedenken, dass vom "Aktivitätsfreibetrag" auch Geringverdienerinnen wie Supermarktkassiererinnen profitieren würden. Das wäre beim ursprünglich diskutierten Flat-Tax-Modell nicht der Fall gewesen. Dieses wäre vor allem Besserverdienern zugutegekommen. Mit dem Steuerfreibetrag allein werde man den Fachkräftemangel aber nicht beheben können, mahnte Teiber und rief die Wirtschaft dazu auf, verstärkt fehlende Fachkräfte auszubilden.

Den NEOS war es Sozialsprecher Johannes Gasser zufolge wichtig, in den Steuerfreibetrag auch jene einzubeziehen, die ihre Pension aufschieben, um nicht falsche Anreize zu setzen. Seiner Meinung nach könnte das Modell sehr wohl dazu motivieren, um im Pensionsalter weiterzuarbeiten. Bis jetzt sei es so gewesen, dass am Ende des Jahres "das große Erwachen" gekommen sei, weil für Zuverdienerinnen und Zuverdiener Steuernachzahlungen fällig geworden seien. Überdies würden auch jene vom Aktivitätsfreibetrag profitieren, die nur "ein paar hundert Euro" dazuverdienen. Allerdings gingen die Einschätzungen weit auseinander, welchen arbeitsmarktpolitischen Effekt die geplanten Maßnahmen haben werden, räumte Gasser ein. Er zeigte sich daher darüber erfreut, dass das Modell im Jahr 2030 evaluiert werden soll, nicht zuletzt da 370 Mio. Ꞓ "sehr viel Geld" seien.

"Rundes und stimmiges Paket"

Sozialministerin Korinna Schumann hob insbesondere auch die zusätzlichen Mittel hervor, die für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Arbeitsmarkt sei im Wandel, darauf müsse man reagieren, betonte sie. Zudem seien viele Ältere von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Schumann sieht aber auch die Betriebe und Unternehmen gefordert, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Chancen und Perspektiven zu geben. Viele Unternehmen seien "noch nicht bereit, diesen Schatz zu heben", meinte sie.

Ein Vertreter des Finanzministeriums hielt fest, dass es trotz der Komplexität letztendlich gelungen sei, "ein rundes und stimmiges Paket" zu schnüren. Trotz hoher Arbeitslosigkeit gebe es in vielen Bereichen einen Fachkräftemangel, sagte er. Deshalb habe man die Anreize bewusst auf Arbeitnehmerseite gesetzt. Der Aktivitätsfreibetrag sei "sehr groß angetragen" und würde auch sehr breit wirksam, betonte der Experte. Auch für geringfügig Beschäftigte sei der Aktivitätsfreibetrag attraktiv. Wichtig ist es dem Finanzressort ihm zufolge gewesen, nicht zwischen "Aufschiebern" und Pensionsbeziehern zu differenzieren, zudem verwies er auf die Evaluierungsbestimmung.

Zu den von den Grünen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken, merkte der Vertreter des Finanzministeriums an, Ungleichbehandlung sei im Steuerrecht "nichts gänzlich Unübliches". Der Verfassungsgerichtshof gebe dem Gesetzgeber einen sachlichen Entscheidungsspielraum, um bestimmte Ziele zu erreichen.

Maßnahmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge

Abseits der "Aktivpension" bringt das Gesetzespaket darüber hinaus zahlreiche Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. So erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit, die von den Unternehmen im Rahmen der "Abfertigung Neu" zu leistenden Beiträge in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu veranlagen. Solche VVGs müssen ab 2028 von den betrieblichen Vorsorgekassen (BV) als zweites Produkt neben der klassischen Abfertigungsveranlagung angeboten werden. Ziel ist es, Beschäftigten durch längerfristige und risikoreichere Anlagen höhere Renditen zugänglich zu machen, wobei es den Beschäftigten obliegt, ob sie sich für eine klassische Veranlagung oder eine VVG entscheiden. Anders als bei der klassischen "Abfertigung Neu" entfallen bei VVGs nämlich die Kapitalgarantie und vorzeitige Auszahlungsmöglichkeiten bei arbeitgeberseitigen oder einvernehmlichen Kündigungen. Lediglich in Härtefällen - etwa bei Langzeitarbeitslosigkeit oder schwerer Erkrankung - kann in der Erwerbsphase, also vor Pensionsantritt, auf das angesparte Kapital zugegriffen werden.

Um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerdem erworbene Abfertigungsanwartschaften - wie sie etwa nach einer arbeitgeberseitigen oder einvernehmlichen Kündigung entstehen - kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen. Derzeit ist das nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat. Zu diesem Zweck sind überbetriebliche Pensionskassen künftig verpflichtet, ein Standardprodukt (SpÜV) anzubieten. Betroffenen winkt damit eine lebenslange steuerfreie Zusatzpension. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Übertragung von Anwartschaften an eine Pensionskasse die üblichen Bestimmungen für Pensionskassen gelten und man damit bei Pensionsantritt nicht mehr frei über die Abfertigungsansprüche verfügen kann. Alternativ ist auch die Übertragung von Abfertigungsanwartschaften als Einmalprämie in eine bereits vorhandene oder zu diesem Zweck abgeschlossene Lebensversicherung - ohne Anfall der Versicherungssteuer - möglich.

Weitere Maßnahmen betreffen die Senkung der Vermögensverwaltungskosten für betriebliche Vorsorgekassen, ihre Entkoppelung vom Bankwesengesetz samt neuer Aufsichtsregelungen sowie die automatische Zusammenführung von BV-Konten, auf die schon seit längerem keine Einzahlungen mehr getätigt wurden. Außerdem wird den Pensionskassen mehr Flexibilität bei Anlagestrategien und Risikoprofilen, etwa in Form von Lebensphasenmodellen, zugestanden und der Abfindungsgrenzbetrag - also jener Betrag, der bei Pensionsantritt ausgezahlt werden kann und nicht verrentet werden muss - von derzeit 16.500 Ꞓ auf 20.000 Ꞓ erhöht. Damit will man den Erläuterungen zufolge nicht nur den Zugriff auf das angesparte Kapital erleichtern, sondern auch Kleinstpensionen verhindern.

Abänderungsantrag bringt einheitliches Inkrafttreten der neuen Bestimmungen

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen zur betrieblichen Altersvorsorge und für Pensionskassen gemäß dem im Zuge der Beratungen von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrag einheitlich mit Jahresbeginn 2028, wobei in Bezug auf die automatische Zusammenführung von BV-Konten Übergangsregelungen vorgesehen sind. Außerdem soll laut Abänderungsantrag künftig auch für betriebliche Vorsorgekassen - angelehnt an die Veranlagungsbestimmungen im Pensionskassengesetz - der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht gelten, etwa was die Eignung von Veranlagungen, die Diversifizierung und das Risikomanagement betrifft. Weitere Punkte des Abänderungsantrags betreffen die vorzeitige Auszahlung von angespartem Kapital in Härtefällen und die Einrichtung von Beratungsausschüssen.

Ergänzend zur umfangreichen Sammelnovelle werden überdies das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), die Restrukturierungsordnung (ReO) und das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) geändert: Damit wollen die Regierungsparteien insbesondere sicherstellen, dass BV-Kassen auch künftig nicht in den Anwendungsbereich des URG und der ReO fallen, nachdem sie mit dem Gesetzespaket ihre bisherige Stellung als Sonderkreditinstitute verlieren. Diesem ergänzenden Gesetzesantrag stimmten auch die Grünen zu.

Grüne befürworten Neuerungen

Zuvor hatte Abgeordneter Markus Koza festgehalten, dass die Grünen den Maßnahmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge durchaus zustimmen könnten, nachdem für die Beschäftigten Wahlfreiheit gesichert sei. Durch die Vermischung mit dem "Aktivitätsfreibetrag" sei es ihnen aber nicht möglich, die Regierungsvorlage insgesamt mitzutragen.

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch begrüßte einerseits die automatische Zusammenführung der BV-Konten, zeigte sie aber skeptisch bezüglich einer Veranlagung von Geldern aus der Abfertigung Neu am Kapitalmarkt. Es brauche dafür Regeln, mahnte sie. Laut Wurm wäre es bedenklich, würde man mit Steuermitteln internationale Rüstungskonzerne oder Tech-Konzerne fördern.

Schumann: System wird fairer und effizienter gemacht

Von Koalitionsseite wies NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer darauf hin, dass 75 % der Österreicherinnen und Österreicher derzeit keine betriebliche Pensionsvorsorge hätten. Künftig könnten auch sie "partizipieren und profitieren", bekräftigte er. Mit der Abfertigung Neu stünde allen ein Kapitalstock zur Verfügung. Bei einer Rendite von 4 % am Kapitalmarkt gebe es die Chance auf eine betriebliche Pension von 10 % netto mehr als bisher.

SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber verwies darauf, dass Veranlagungsgemeinschaften mehr Ertrag bringen könnten. Auch die Senkung der Verwaltungskosten begrüßte sie ausdrücklich. Wichtig war es der SPÖ ihr zufolge, dass die staatliche Pension nicht in Frage gestellt werde.

Es handle sich um die größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit Einführung der Pensionskassen, führte ÖVP-Abgeordnete Heike Eder aus. Auch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher keinen Zugang zu einer betrieblichen Alterspension gehabt haben, würden diesen nun erhalten. Für wichtig hält sie es, die Betroffene zu informieren, "um das in die Breite zu bringen".

Auch Sozialministerin Korinna Schumann sprach von einer großen Reform. Das System werde fairer und effizienter gemacht, sagte sie. So würden die zersplitterten Pensionskonten zusammengeführt und die Vermögensverwaltungskosten von 0,8 % auf 0,6 % gesenkt. Neben dem klassischen Abfertigungsmodell werde den Beschäftigten überdies ein Veranlagungsmodell angeboten, wobei die Inanspruchnahme freiwillig sei. Es sei wichtig, dass die Betroffenen gut informiert werden, unterstrich Schumann.

FPÖ fordert Abschaffung von Sonderpensionsprivilegien

Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden mehrere Oppositionsanträge, die jedoch allesamt vertagt wurden. So wollen die Koalitionsparteien über einen Entschließungsantrag der FPÖ zum Thema Sonderpensionen (993/A(E)) zu einem späteren Zeitpunkt weiterberaten. FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch geht es dabei darum, "exzessive" Sonderpensionsrechte abzuschaffen und die Bezieherinnen und Bezieher von Sonderpensionen unter Deckelung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in das reguläre ASVG-Pensionssystem überzuleiten. Während die anhaltende Teuerung durchschnittliche Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher belaste, seien "Sonder- und Luxuspensionen" im staatlichen und halbstaatlichen Bereich von weit über 10.000 Ꞓ pro Monat noch immer keine Seltenheit, argumentiert sie.

Laut Abgeordnetem Johannes Gasser ist die Regierung dabei, Daten zu den Sonderpensionen zu erheben. Man schaue sich gerade an, was verfassungsrechtlich möglich sei und werde dann für Verhandlungen auf die Oppositionsparteien zukommen. Das bestätigten Barbara Teiber (SPÖ) und August Wöginger (ÖVP).

Bonus-Malus-System soll mehr Arbeitsplätze für ältere Menschen bringen

Die Grünen drängen mit einem Gesetzesantrag (872/A) und einem Entschließungsantrag (580/A(E)) auf Maßnahmen zur Förderung älterer Beschäftigter. Österreich weise im europäischen Vergleich eine besonders niedrige Erwerbsbeteiligung Älterer auf, es brauche mehr Arbeitsplätze für Menschen über 55, macht Abgeordneter Markus Koza geltend. Konkret schlägt er etwa ein Bonus-Malus-System für Unternehmen vor: Wer überdurchschnittlich viele ältere Personen beschäftigt, soll demnach niedrigere Krankenversicherungsbeiträge für seine Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zahlen, während bei unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten Zuschläge fällig würden. Damit könnten Unternehmen dazu bewegt werden, ältere Personen einzustellen, meint Koza.

Darüber hinaus haben die Grünen eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beantragt. Ziel der Gesetzesinitiative (873/A) ist es, die Rechte jener Menschen zu stärken, die nicht zwangsweise eine Korridorpension oder eine andere Art der vorzeitigen Alterspension mit Abschlägen in Anspruch nehmen wollen. Demnach sollen damit begründete Kündigungen anfechtbar sein. Zudem fordert Koza einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Erreichen des Regelpensionsalters. Wenn eine Vermittlung am "ersten Arbeitsmarkt" scheitert, soll Arbeitssuchenden über 62 vom AMS eine subventionierte Beschäftigung in einem sozialökonomischen Betrieb angeboten werden.

Laurenz Pöttinger begründete die Vertagung der Anträge damit, dass die österreichischen Betriebe keine Zusatzbelastungen verkraften würden. Das würde den Standort gefährden. Zudem warnte er vor zusätzlicher Bürokratie. Johannes Gasser (NEOS) zufolge würde es zudem wenig Sinn machen, auf Branchenquoten zu schauen. Wer die Chance auf eine Pension hat, nutze diese, daran würde auch ein Bonus-Malus-System für Untenehmen nichts ändern. Gasser verwies zudem auf die vorgesehenen neuen Informationen für Dienstgeber.

Grüne pochen auf deutliche Verbesserungen bei medizinischen Begutachtungen

Was den vor dem Sommer beschlossenen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Begleit- bzw. Vertrauensperson zu medizinischen Untersuchungen im Auftrag der PVA betrifft, fordern die Grünen weitergehende Schritte, um die Qualität der Begutachtungen zu verbessern. Mit dem Rechtsanspruch würden strukturelle Probleme nicht behoben, meint Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Konkret mahnt er etwa eine gemeinsame Begutachtungsstelle für sämtliche Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS und des Sozialministeriumservice, die Einrichtung eines fachlichen Prüf- und Qualitätssicherungsbeirats und weisungsfreie Ombudsstellen sowie eine Entscheidungspflicht innerhalb von sechs Monaten ein (927/A). Außerdem sind ihm eine Evaluierung der Begutachtungsprozesse und -ergebnisse sowie eine Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige ein Anliegen.

Während NEOS-Abgeordneter Gasser betonte, dass derzeit ein Prozess laufe, um Verbesserungen zu erreichen, äußerte Schallmeiner Zweifel daran, dass an solchen gearbeitet werde. Es brauche einen offenen Diskurs mit den Betroffenen, mahnte er.

Neuerlich vertagt hat der Sozialausschuss schließlich die Beratungen über die Forderung der FPÖ nach Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, bekannt als "Hacklerregelung" (351/A). Anstelle der Hacklerregelung habe man den Frühstarterbonus eingeführt, machte Norbert Sieber (ÖVP) geltend. Dieser erreiche eine breitere Personenzahl, hob er hervor.

Zu Beginn der Sitzung war ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger einstimmig zum zweiten Stellvertreter von Ausschussobmann Josef Muchitsch (SPÖ) gewählt worden. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs


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