- 09.09.2026, 16:09:02
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- OTS0171
Neuregelung der Familienleistungen von Ukraine-Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten im Ausschuss beschlossen
Regierungsfraktionen stellen noch Änderungen und Abfederung von Härtefällen in Aussicht
Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf, der heute im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde, sieht nun vor, dass beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden.
Explizit festgeschrieben wird aber auch, dass sowohl Personen als auch Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Ausgenommen sind derzeit nur Personen, deren Kind erheblich behindert ist. Damit soll eine parallele Gewährung mehrerer staatlicher Unterhaltsleistungen vermieden und ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen werden, heißt es im Entwurf. Die Regierungsfraktionen kündigten aber an, dass die in der Begutachtungsphase vorgebrachten Einwendungen noch genauer geprüft und in Form eines Abänderungsantrags im Plenum berücksichtigt werden sollen.
Weiters kommt es anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung zu einer Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für subsidiär Schutzberechtigte. Demnach muss diese Personengruppe künftig - rückwirkend mit 12. Juni 2026 - nicht mehr zwingend erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Mit Anfang Juli soll das bisherige Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit oder der Vormerkung beim AMS auch für Ukraine-Vertriebene entfallen.
Auf der Tagesordnung standen auch noch eine Reihe von oppositionellen Initiativen, die unter anderem freiheitliche Forderungen nach einem Abbau von Hürden bei Anträgen für das Kinderbetreuungsgeld, nach einer gerechten Entlohnung für Grundwehrdiener und einer anonymen statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen enthielten. Die Grünen drängten auf echte Unterstützungspakete für Familien sowie auf Kinderschutzkonzepte für von Privaten organisierte Sommercamps.
Einschränkungen bei Grundversorgung, Erleichterungen beim Kinderbetreuungsgeld
Die Regierungsvorlage, die Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz und im Kinderbetreuungsgeldgesetz vornimmt, führt als zentrale Ziele die Vermeidung eines Doppelbezugs von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe sowie Erleichterungen des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld an(590 d.B.).
Da in Hinkunft das Erfordernis der Erwerbstätigkeit bzw. der Vormerkung beim AMS - nicht nur in Bezug auf die Familienbeihilfe, sondern auch beim Kinderbetreuungsgeld - entfällt, ist auch mit Mehrkosten zu rechnen. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass im Bereich der Familienbeihilfe von potentiell rund 10.100 Kindern von Ukraine-Vertriebenen bzw. 6.500 Kindern aus der Personengruppe der subsidiär Schutzberechtigten ausgegangen wird, deren Eltern sich nicht in Grundversorgung befinden. Die dafür notwendige Bedeckung in der Höhe von rund 18 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 soll aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds erfolgen. Beim Kinderbetreuungsgeld werden die möglichen Ausgaben im heurigen Jahr mit rund 4,5 Mio. Ꞓ beziffert.
Regierungsfraktionen stellen noch Abänderungen in Aussicht
Aufgrund des Auslaufens der Fristen sei ein rascher Beschluss notwendig gewesen, meinte Johannes Gasser von den NEOS. Allerdings sollten auch noch einige Einwendungen, die im Begutachtungsverfahren vorgebracht worden seien, berücksichtigt werden. Aus diesem Grund würden Verhandlungen über einen Abänderungsantrag laufen, der dann im Plenum eingebracht werden soll. Korrekturen konnte er sich noch hinsichtlich der Übergangsfristen, der Freibetragsgrenzen oder bei Härtefällen vorstellen. Grundsätzlich sei es seiner Fraktion aber wichtig, dass der "Sprung in die Vollbeschäftigung" gelinge und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.
Auch Christian Oxonitsch (SPÖ) war der Meinung, dass die zahlreichen Stellungnahmen noch geprüft werden sollten, um etwaige Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Genauer ansehen sollte man sich etwa Fälle, bei denen es um Teilleistungen in der Grundversorgung oder geringe Bezüge gehe.
Daniela Gmeinbauer (ÖVP) sprach von einem guten und breiten Konsens, der dafür sorge, dass ungerechte Doppelleistungen vermieden würden. Außerdem brauche es mehr Anreize, um in den Arbeitsmarkt einzusteigen, zeigte sie sich überzeugt.
Sie hoffe, dass die kritischen Punkte noch ausgeräumt werden, erklärte Barbara Neßler (Grüne), die mit ihrer heutigen Zustimmung einen Vertrauensvorschuss verband.
Die Freiheitlichen hätten sich schon seit langem dafür eingesetzt, dass Bezieherinnen und Bezieher von Grundversorgung keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollten, erklärte Rosa Ecker (FPÖ). Negativ beurteilte sie hingegen, dass es künftig nicht einmal mehr notwendig sein werde, beim AMS vorgemerkt zu sein.
Ministerin Bauer: Bestehende Doppelstrukturen werden bereinigt
Die Zielgruppe der staatlichen Grundversorgung, um die es bei dem Vorschlag gehe, betreffe hilfs- und schutzbedürftige Fremde, konkret Asylwerbende, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene, erläuterte Bundesministerin Claudia Bauer. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung würden Familien- und Sozialleistungen harmonisiert und eine Doppelschiene in der Grundversorgung abgeschafft. Die Änderungen seien auch einer seit Juni 2026 geltenden EU-Status-Verordnung geschuldet, weshalb die Vorlage noch vor Ende der Begutachtungsfrist dem Parlament zugeleitet worden sei. Die Stellungnahmen würden jedenfalls ordnungsgemäß gesichtet, versprach die Ressortchefin.
FPÖ: Hürden bei Anträgen für das Kinderbetreuungsgeld müssen endlich abgebaut werden
Rund um das Kinderbetreuungsgeld gebe es seit Jahren anhaltende Kritik, so die FPÖ in einem Entschließungsantrag. Viele Eltern würden die bestehenden Verfahren als zu bürokratisch und als schwer nachvollziehbar empfinden (505/A(E) ). Diese Beobachtungen würden sich mit den Erhebungen der Volksanwaltschaft sowie mit den Erfahrungen zahlreicher Beratungsstellen decken. So seien von der Arbeiterkammer allein im Jahr 2024 rund 21.000 Eltern-Beratungen durchgeführt worden, "in vielen Fällen" wegen Problemen mit Karenz, Kinderbetreuungsgeld oder Papamonat.
Bei einer Online-Umfrage durch die AK hätten 60 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angegeben, mit dem Kinderbetreuungsgeld gar nicht bis eher nicht zufrieden zu sein. Auch die Volksanwaltschaft weise regelmäßig auf Missstände hin und beklage, dass Familien zum Teil über einen sehr langen Zeitraum auf ihr Geld warten müssten, zeigen die FPÖ-Abgeordneten Rosa Ecker und Ricarda Berger auf. Vor diesem Hintergrund ersuchten die Antragstellerinnen die zuständige Ministerin, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die die Abwicklung des Kinderbetreuungsgelds vereinfacht, bürokratische Hürden abgebaut und ein rascher, bürgerfreundlicher Verfahrensablauf sichergestellt werden.
Dazu brachten die Regierungsfraktionen einen eigenen Antrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Darin wird die Familienministerin aufgefordert, im Zuge der Vorlage der Vorschläge der interministeriellen Arbeitsgruppe betreffend Stärkung der Väterbeteiligung und Partnerschaftlichkeit bis Ende des Jahres 2026 Entbürokratisierung und Vereinfachungen für Familien beim Kinderbetreuungsgeld weiter zu forcieren und Verbesserung der Prozesse, Digitalisierung, Transparenz bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Fällen weiter voranzutreiben.
Keine Mehrheit fand der Entschließungsantrag der Freiheitlichen, der nur von FPÖ und Grünen unterstützt wurde.
FPÖ will "gerechte" Entlohnung für Grundwehrdiener
In einem weiteren Entschließungsantrag, der keine Mehrheit fand, setzte sich die FPÖ für eine "gerechte" Entlohnung für Grundwehrdiener ein (513/A(E) ). Deren Entgelt sollte zumindest auf die Höhe der Mindestsicherung angehoben werden, forderten die freiheitlichen Abgeordneten. Es dürfe nicht sein, dass in Österreich jene, die Dienst an der Republik leisten, schlechter gestellt seien als Personen, die keinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft erbringen, wie etwa Asylberechtigte, argumentierte Harald Thau (FPÖ). Diese würden je nach Bundesland bis zu rund 1.200 Ꞓ pro Monat an Mindestsicherung bekommen, während Grundwehrdiener nur rund 600 Ꞓ monatlich für ihren Dienst erhalten.
Auch bei diesem Anliegen legten ÖVP, SPÖ und NEOS einen Antrag vor, der von allen Fraktionen angenommen wurde. Darin wird die Verteidigungsministerin ersucht, die im Vortrag an den Ministerrat vom 27. Juli 2026 vorgesehenen Maßnahmen zur finanziellen Attraktivierung des Grundwehrdienstes, insbesondere die mit 1. Jänner 2027 geplante Erhöhung der finanziellen Vergütung für Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ pro Monat, im Rahmen der Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes umzusetzen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere und verpflichtendes Beratungsgespräch
Die Freiheitlichen vertraten die grundsätzliche Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche aus ethischer sowie auch aus gesellschaftspolitischer Sicht - im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen - möglichst vermieden werden sollen. Dabei gehe es ihnen aber nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, bekräftigte Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ) in einem Entschließungsantrag, sondern um konkrete Angebote für die Schwangeren, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern. Im Konkreten setzte sie sich für die Einführung einer anonymen statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, zumal Österreich in diesem Bereich "im Blindflug" unterwegs sei. Generell müssten die Rahmenbedingungen für Schwangere durch Erhöhung der finanziellen Unterstützungsleistungen sowie gezielte Maßnahmen für alleinerziehende und einkommensschwache Schwangere verbessert werden (706/A(E) ).
Für die SPÖ stehe die Selbstbestimmung der Frauen im Vordergrund, betonte Silvia Kumpan-Takacs. Die Frauen sollten frei entscheiden können, und zwar ohne Druck und Schikanen. Aus diesem Grund unterstütze sie auch die Einrichtung von Schutzzonen vor entsprechenden Einrichtungen.
Wenn man Familien wirklich unterstützen wolle, dann müsse man ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen und sie nicht abbauen, wie dies in Salzburg der Fall sei, hielt Barbara Neßler (Grüne) der FPÖ entgegen.
Margreth Falkner (ÖVP) wies auf die vielfältigen Angebote der Familienberatungsstellen hin, die auch sehr gut genutzt werden. Dort würde es Unterstützung geben und Perspektiven aufgezeigt, um Mut zum Kind zu machen.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
Grüne drängen auf mehr Unterstützung von Familien
In einem Entschließungsantrag (967/A(E) ) mahnte Grünen-Abgeordnete Barbara Neßler zusätzliche "Unterstützungspakete" für Familien ein. Die Aussetzung der Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags für drei Jahre führe dazu, dass Familien real an Kaufkraft verlieren, gibt sie zu bedenken. Gleichzeitig seien die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Wohnen, Energie und Lebensmittel, deutlich gestiegen. Die Folgen sind für Neßler besorgniserregend: Zuletzt waren ihr zufolge bereits 19,3 % der Kinder in Österreich armutsgefährdet. Neßler pochte daher darauf, die Familienleistungen ab 2029 wieder zu valorisieren. Dies wäre viel wichtiger und hilfreicher als das von der Regierung ins Spiel gebrachte Zukunftsdepot. Außerdem sei dafür die Finanzierung unklar, zumal mit einem hohen Steuerausfall zu rechnen sei, urteilte Ralph Schallmeiner (Grüne).
Auch Rosa Ecker (FPÖ) übte Kritik am Zukunftsdepot, weil es Leute unterstützen würde, die sich Veranlagungen ohnehin leisten könnten. Wichtiger wäre es, für die Familien etwas im "Hier und Jetzt" zu tun.
Bundesministerin Claudia Bauer verteidigte den Vorschlag für die Einrichtung eines Zukunftsdepots, das eine langfristige sowie gebühren- und steuerfreie Vorsorge für die Kinder ermöglichen werde. Im Budget seien bereits 40 Mio. Ꞓ dafür eingepreist worden. Es gebe auch schon großes Interesse von Seiten der Banken, bei dieser Initiative mitzumachen. Es bleibe aber "unser Ziel", die Familienleistungen zu valorisieren, betonte Bauer, aber dafür würde es ganz andere Summen brauchen. Sie erinnerte jedoch daran, dass die Familienleistungen in den letzten drei Jahren um rund 21 % angehoben worden seien.
Der Antrag der Grünen wurde mehrheitlich vertagt.
Grüne für verpflichtende Kinderschutzkonzepte für private Sommercamp-Anbieter
Ebenso vertagt wurde ein weiterer Antrag der Grünen, in denen verpflichtende Kinderschutzkonzepte für private Sommercamps gefordert wurden (406/A(E) ). Der Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesstelle für Sektenfragen habe nämlich eine Reihe von Problemen in diesem Bereich aufgezeigt, die von pädagogisch bedenklichen Inhalten, fehlender Transparenz bis hin zur missionarischen Vermittlung religiöser Inhalte reichen würden, gab Barbara Neßler zu bedenken. (Schluss) sue
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