- 09.09.2026, 15:40:32
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Ottenschläger: Reform der zweiten Säule bringt breiteren Zugang zur Zusatzpension, höhere Ertragschancen und weniger Kosten
Eine starke Altersvorsorge braucht mehr als eine Säule. Eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge soll den Zugang zur zweiten Säule deutlich verbreitern, Vorsorgeansprüche einfacher zusammenführen und die Veranlagung moderner gestalten. Gleichzeitig werden Kosten gesenkt, freiwillige Eigenbeiträge attraktiver und klare Regeln für Übertragung, Härtefälle und Aufsicht geschaffen. Das erklärte heute, Mittwoch, ÖVP-Finanzsprecher Abg. Andreas Ottenschläger anlässlich des Beschlusses im Sozialausschuss. “Es geht dabei im Wesentlichen darum, eine echte Zusatzpension für alle zu schaffen, um das Pensionsvermögen über die kommenden Jahrzehnte deutlich zu erhöhen.” Das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2028 geplant.
“Die betriebliche Vorsorge umfasst heute zwei wesentliche Elemente”, verweist Ottenschläger auf die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtende Abfertigung Neu und die Pensionskasse - eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. “Das zentrale Problem: Rund 75 Prozent der Beschäftigten haben heute keine Möglichkeit, ihre Abfertigung in eine lebenslange Zusatzpension umzuwandeln, weil ihr Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag anbietet. Ein weiteres Problem ist die Kapitalgarantie: Sie zwingt die Betrieblichen Vorsorge (BV)-Kassen zu einer sehr vorsichtigen Veranlagung. Das führt zu niedrigen Renditen und kann langfristig sogar zu einem realen Kaufkraftverlust führen. Jetzt schaffen wir den Zugang zur Zusatzpension für alle”, so Ottenschläger, der vier Reformbausteine anführt:
- Zugang zur Zusatzpension für alle: Künftig muss jede überbetriebliche Pensionskasse ein standardisiertes Produkt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) anbieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Abfertigung bei Jobwechsel oder Pensionsantritt kostenfrei und freiwillig in eine lebenslange Zusatzpension übertragen – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber eine Pensionskasse hat. Wer die Einmalauszahlung bevorzugt, kann diese weiterhin wählen. Vor der Übertragung ist eine umfassende Information der überbetrieblichen Kassen über die Folgen verpflichtend.
- Neues chancenorientiertes Modell: Jede BV-Kasse soll neben der bisherigen Abfertigungs-VG eine Vorsorge-VG ohne Kapital- und Zinsgarantie anbieten. Der Wechsel erfolgt freiwillig per Opt-in. Dafür sind höhere Ertragschancen durch eine freiere Veranlagung nach dem “Prudent-Person-Prinzip” möglich. Der Zugriff auf das Kapital ist grundsätzlich ab dem Pensionsalter möglich; für definierte Härtefälle sind vorzeitige Auszahlungen vorgesehen.
- Konten zusammenführen: Mehrere inaktive BV-Konten sollen künftig automatisch zusammengeführt werden, wenn sie seit mindestens drei Jahren beitragsfrei sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden vorab informiert und können binnen sechs Wochen widersprechen. Hier gibt es eine Übergangsregelung in drei Stufen bis Ende 2030.
- Weniger Kosten, bessere steuerliche Rahmenbedingungen: Die Kosten für die Vorsorge werden gesenkt: Der Deckel bei den Vermögensverwaltungskosten sinkt von 0,8 auf 0,6 Prozent. Bei den Beitragsverwaltungskosten entfällt der Mindestsatz von einem Prozent, der Höchstsatz sinkt von 3,5 auf 2,5 Prozent. Zudem werden künftig alle Eigenbeiträge bei der Auszahlung steuerfrei gestellt. Neu wird auch eine einkommen- und versicherungssteuerfreie Übertragung in eine Lebensversicherung ermöglicht. (Schluss)
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