- 09.09.2026, 15:34:02
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Wöginger: Aktivpension schafft echten Anreiz für längeres Arbeiten
Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro jährlich – Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027
“Die Aktivpension ist ein klares ÖVP-Projekt: Wer länger arbeitet, soll am Ende auch mehr davon haben. Mit dem Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr schaffen wir einen echten finanziellen Anreiz, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben”, hielt heute, Mittwoch, ÖVP-Sozialsprecher Abg. August Wöginger anlässlich des Beschlusses im Sozialausschuss fest. “Von der neuen Regelung profitieren sowohl Menschen, die ihren Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus verschieben, als auch Zuverdienerinnen und Zuverdiener, die Pension und Erwerbstätigkeit kombinieren”, betonte Wöginger. Die Aktivpension soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Für Zuverdienerinnen und Zuverdiener gilt grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit von 480 Versicherungsmonaten (40 Jahre) für Männer und 408 Monaten (34 Jahre) für Frauen. “Bei Frauen starten wir bewusst mit einer niedrigeren Voraussetzung, um insbesondere Zeiten der Kindererziehung zu berücksichtigen”, erklärte Wöginger. Ab 2028 wird die Voraussetzung für Frauen schrittweise um zwölf Monate pro Jahr angehoben und damit parallel zur Anhebung des Frauenpensionsalters weiterentwickelt.
Auch für Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen sind und die erforderliche Mindestversicherungszeit noch nicht erfüllen, gibt es eine Übergangsregelung. Durch weitere aktive Erwerbstätigkeit können sie sich nachträglich für die Begünstigung qualifizieren. “Das ist eine faire und wichtige Übergangsregelung”, so Wöginger.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, fallen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zudem keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr an. Bei Selbstständigen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und dem Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG) reduziert sich der Beitragssatz aliquot. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften wird der Freibetrag bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, sofern die erforderliche Erklärung samt Nachweis vorliegt.
Derzeit arbeiten rund 30.000 unselbständig Beschäftigte und knapp 40.000 Zuverdienerinnen und Zuverdiener über das Regelpensionsalter hinaus. “Diese Zahl wird sich erhöhen, weil wir mit der Aktivpension ein wirklich attraktives Angebot schaffen. Das Modell wurde bereits viele Jahre diskutiert – jetzt bringen wir es zur Umsetzung”, erklärte der ÖVP-Sozialsprecher.
Wie stark sich die Aktivpension auswirkt, zeigen konkrete Beispiele: Bei einer Bruttopension von 1.700 Euro monatlich und einem Zuverdienst von 500 Euro beträgt die Entlastung 1.630 Euro pro Jahr. Bei einer Bruttopension von 2.400 Euro und einem Zuverdienst von 1.250 Euro monatlich sind es 6.099 Euro jährlich. Für einen Aufschieber bzw. eine Aufschieberin mit einem Erwerbseinkommen von brutto 3.200 Euro beträgt die Gesamtentlastung 6.805 Euro pro Jahr.
“Es gibt viele Menschen, die noch weiterarbeiten wollen und können und die auch gesund sind. Für diese Menschen schaffen wir mit der Aktivpension einen spürbaren finanziellen Anreiz. Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet, kann – je nach Einkommenssituation – um mehrere tausend Euro pro Jahr entlastet werden”, so Wöginger abschließend. (Schluss)
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