- 09.09.2026, 15:04:32
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WKÖ-Schultz: „Unser Einsatz wirkt: Aktivpension kommt auch für Selbstständige“
15.000 Euro Steuerfreibetrag und nahezu halbierter Pensionsbeitrag machen Weiterarbeiten attraktiver
„Mit der Aktivpension wird eine zentrale Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt: Wer über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeitet oder auch in der Pension erwerbstätig bleibt, erhält dafür künftig einen spürbaren finanziellen Anreiz“, sagt WKÖ-Präsidentin Martha Schultz. Der geplante Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr sei ein wichtiger Schritt, um längeres Arbeiten attraktiver zu machen. „Angesichts der demografischen Entwicklung werden unsere Unternehmen die Erfahrung und das Know-how älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig noch stärker brauchen. Die Aktivpension ist daher auch eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel.“
Der Steuerfreibetrag soll ab 2027 gelten und sowohl für Personen zur Anwendung kommen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten, als auch für Pensionist:innen mit zusätzlicher Erwerbstätigkeit. Voraussetzung sind grundsätzlich 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung. Für Frauen soll zum Start des Modells eine Übergangsregelung mit 34 Versicherungsjahren gelten. Zusätzlich entfällt für Zuverdienste neben der Alterspension auch der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung. Für Selbstständige wird der Beitrag fast halbiert.
„Die Aktivpension setzt gleich an zwei Stellen an: Sie verbessert den Zuverdienst in der Pension und schafft zugleich einen Anreiz, den Pensionsantritt hinauszuschieben. Damit wird die Erwerbsbeteiligung Älterer gestärkt“, betont Schultz.
Als wichtigen Erfolg der WKÖ bezeichnet Schultz zudem, dass die Aktivpension auch Selbstständigen offensteht. „Für uns war wesentlich, dass die Regelung unabhängig von der Beschäftigungsform gilt. Denn Leistungsbereitschaft muss sich lohnen, ganz egal, ob man angestellt oder selbstständig ist.“
Zwtl.: Betriebliche Altersvorsorge stärken
Positiv bewertet die WKÖ-Präsidentin außerdem die geplante Stärkung der zweiten Säule des Pensionssystems. Arbeitnehmer:innen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigungsansprüche in eine echte Pensionsvorsorge umzuwandeln. „Eine stärkere betriebliche Altersvorsorge bringt den Menschen unmittelbar Vorteile und sorgt gleichzeitig dafür, dass unser Pensionssystem auf breitere Beine gestellt wird. Auch das ist eine Antwort auf die demografische Entwicklung, die eine Reform unseres Pensionssystems immer nötiger macht“, so Schultz. (PWK424/DFS)
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