• 09.09.2026, 14:27:02
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Grüne/Disoski zu tödlichem Missbrauchsfall: „Wie viele Fälle braucht es noch, bis die Bundesregierung die Schutzlücke schließt?“

Grüne Frauensprecherin untermauert Forderung nach Straftatbestand für Besitz und Weitergabe von Vergewaltigungsaufnahmen

Wien (OTS) - 

„Wie viele Fälle braucht es noch, bis die Bundesregierung endlich handelt? Wir wissen längst, dass Frauen betäubt und vergewaltigt, die Taten gefilmt und die Aufnahmen in Täter-Netzwerken verbreitet werden. Trotzdem ist der Besitz und die Weitergabe solcher Aufnahmen in Österreich bis heute nicht eigens strafbar“, sagt Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, angesichts der neu bekannt gewordenen Details zum Tod einer 39-jährigen Frau aus Oberösterreich. „Dieser Fall ist erschreckend und macht einmal mehr deutlich, welches Ausmaß sexualisierte Gewalt gegen Frauen annehmen kann", betont Disoski.

Laut bisherigen Ermittlungen soll ihr Ehemann sie über längere Zeit wiederholt betäubt, vergewaltigt und sie auch anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten haben. Ähnliche Fälle sind auch aus Niederösterreich und Tirol bekannt.

Internationale Recherchen haben zudem digitale Netzwerke mit zehntausenden Nutzern aufgedeckt, in denen Männer Aufnahmen sexualisierter Gewalt austauschen. „Jeder weitere bekannt gewordene Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, diese internationalen Täter-Netzwerke konsequent und grenzüberschreitend zu verfolgen. Genau deshalb habe ich darauf gedrängt, dass sich Österreich an der internationalen ‚Operation MEDUSA‘ beteiligt“, sagt Disoski.

„Hinter jeder Aufnahmen steht eine reale Frau, der schwerste Gewalt angetan wurde. Wer solche Aufnahmen besitzt und weitergibt, setzt diese Gewalt fort. Die Regierung kennt die Fälle und sie kennt die Schutzlücke. Und gerade jetzt reformiert sie das Sexualstrafrecht. Es gibt also keine Ausrede mehr, diese Lücke nicht zu schließen“, so Disoski.

Disoski fordert daher, im Zuge der angekündigten Sexualstrafrechtsreform einen eigenen Straftatbestand für Besitz und Weitergabe von Aufnahmen tatsächlicher Vergewaltigungen zu schaffen: „‚Nur Ja heißt Ja‘ ist ein wichtiger Schritt, aber die Reform darf dort nicht aufhören. Vergewaltigungsaufnahmen sind kein gewöhnliches pornografisches Material. Sie dokumentieren reale sexualisierte Gewalt. Wer sie sammelt oder verbreitet, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

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