- 09.09.2026, 12:15:02
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EU-Verpackungsverordnung: Deutschland greift zentrale HV-Forderungen auf. Österreich muss jetzt nachziehen!
Deutsche Bundesregierung fordert zentrale EU-Registrierung statt Pflicht zur Benennung nationaler Bevollmächtigter und Ausnahme für geringe Inverkehrsetzung von Verpackungsmengen.
Die deutsche Bundesregierung prescht vor und setzt sich für eine rasche Entschärfung der bürokratischen Belastungen durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ein. Einen konkreten Änderungsvorschlag hat sie am 7. September in Brüssel vorgestellt. Demnach soll die Registrierungspflicht für den Versand von Paketen in andere EU-Staaten ausgesetzt werden, bis voraussichtlich Mitte 2028 ein zentrales europäisches Registrierungssystem zur Verfügung steht. Weiters sollen Händler, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, generell von der Pflicht befreit werden, einen Bevollmächtigten zu benennen.
„Deutschland hat erkannt, dass die geltenden Vorgaben insbesondere kleine und mittlere Händler aus dem europäischen Binnenmarkt drängen. Der deutsche Vorstoß ist ein wichtiger Schritt und greift zentrale Forderungen des Handelsverbands auf. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, dem deutschen Beispiel zu folgen und sich in Brüssel mit Nachdruck für eine rasche, rechtssichere und KMU-taugliche Reparatur der Verpackungsverordnung einzusetzen“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands.
HV warnt vor neuen Bürokratiegrenzen
Schon vor dem Geltungsbeginn der PPWR am 12. August hatte der Handelsverband vor einem ungeordneten Start, fehlenden Bagatellgrenzen und 27 neuen nationalen Bürokratiehürden gewarnt. Die ersten Wochen seit Anwendungsbeginn der Regelungen haben diese Bedenken bestätigt.
Besonders problematisch ist die Situation im grenzüberschreitenden Onlinehandel. Bereits ab der ersten Sendung in einen anderen Mitgliedstaat ist die Benennung eines Bevollmächtigten in diesem Mitgliedsstaat notwendig. Dies ist mit Kosten verbunden, die oft höher ausfallen als der im jeweiligen Zielland erzielte Umsatz. Hunderte Onlinehändler haben deshalb ihren Versand in andere EU-Märkte ganz oder teilweise eingestellt.
„Der europäische Binnenmarkt soll Grenzen abbauen und nicht 27 neue Bürokratiegrenzen errichten. Wenn die Kosten für wenige Sendungen höher sind als der damit erzielte Umsatz, bleibt insbesondere kleinen Händlern nur der Rückzug aus einzelnen Ländern. Das ist gerade für eine exportorientierte Wirtschaft wie die österreichische besonders schädlich“, warnt Will.
Deutscher Vorschlag ist wichtiger erster Schritt – Österreich muss nachziehen
Der deutsche Vorstoß würde zwei besonders belastende Probleme entschärfen: die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten auch bei geringsten Verpackungsmengen und die separate Registrierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
Die grundsätzliche Verantwortung der Unternehmen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bleibt davon unberührt. Die ökologische Zielsetzung der PPWR wird durch die vorgeschlagenen Entlastungen daher nicht infrage gestellt.
„Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft finden unsere volle Unterstützung. Aber der administrative Aufwand muss in einem vernünftigen Verhältnis zur tatsächlich in Verkehr gebrachten Menge stehen. Es ist ökologisch nicht nachvollziehbar, warum ein kleines Unternehmen für wenige Pakete in jedem Zielland teure Parallelstrukturen finanzieren soll“, so Will.
Sofortiges Handeln & Moratorium notwendig
Der deutsche Vorschlag muss von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen werden. Bis dahin gelten die aktuellen Bestimmungen weiter. Die Empfehlung der EU-Kommission an nationale Behörden, bei Verstößen zunächst zurückhaltend vorzugehen, schafft keine ausreichende Rechtssicherheit für die Unternehmen.
Der Handelsverband bekräftigt daher seine Forderung nach einem europaweiten Moratorium für jene PPWR-Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Sanktionen müssen bis zum Vorliegen eindeutiger Leitlinien, praxistauglicher Verfahren und angemessener Übergangsfristen ausgesetzt werden.
Darüber hinaus braucht es:
- die aktive Unterstützung des deutschen Änderungsvorschlags durch die österreichische Bundesregierung,
- ein zentrales digitales EU-Registrierungssystem statt 27 nationaler Verfahren,
- verhältnismäßige Bagatellgrenzen und Ausnahmen für KMU und EPU,
- einen unkomplizierten Zugang zu den erforderlichen technischen Dokumentationen sowie
- einen konsequenten Vollzug gegenüber Drittstaatenanbietern und Onlineplattformen.
„Die Bundesregierung sollte sich dem deutschen Vorstoß anschließen und gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten rasch eine Mehrheit für die notwendigen Änderungen organisieren. Sonst produziert die PPWR nicht mehr Kreislaufwirtschaft, sondern weniger Wettbewerb, weniger Auswahl und damit auch höhere Preise“, so Will abschließend.
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