- 08.09.2026, 18:06:03
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- OTS0159
Rechnungshofausschuss berät über Zukunft der gerichtsmedizinischen Versorgung
Personalmangel, Finanzierung und Ausbau der Gewaltambulanzen im Fokus
Die Zukunft der gerichtsmedizinischen Versorgung in Österreich stand heute im Mittelpunkt des Rechnungshofausschusses. Grundlage der Beratungen war ein Prüfbericht, in dem der Rechnungshof auf den drohenden Fachkräftemangel, Probleme bei der Finanzierung und Verrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen sowie lange Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten hinweist.
Justizministerin Anna Sporrer und Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker standen den Abgeordneten dazu Rede und Antwort. Ein zentrales Thema der Debatte war der weitere Ausbau der Gewaltambulanzen. Deren Evaluierung soll laut Sporrer im März 2027 abgeschlossen werden. Kraker betonte insbesondere die Notwendigkeit einer vorausschauenden Personal-, Finanzierungs- und Ressourcenplanung. Weitere Fragen der Abgeordneten betrafen die Dauer von Obduktionsgutachten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beauftragung und Abrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen.
Prüfbericht zu gerichtsmedizinischen Leistungen in der Strafrechtspflege
Von Jänner bis Mai 2024 überprüfte der Rechnungshof beim Justiz- und beim Wissenschaftsministerium sowie insbesondere bei den Medizinischen Universitäten Graz und Wien die Aufgaben der Gerichtsmedizin mit Fokus auf die Strafrechtspflege (III-191 d.B.). Gegenstand der Prüfung waren vor allem die rechtlichen Grundlagen, die Organisation und Finanzierung, die Leistungen und der Ressourceneinsatz der gerichtsmedizinischen Institute sowie deren Zusammenarbeit mit der Justiz. Im Mittelpunkt standen dabei die von den Staatsanwaltschaften beauftragten Leistungen.
Nach Feststellungen des Rechnungshofs fehlte es an einer durchgängigen Ressourcenplanung und einem strategischen Personalmanagement. Ende 2022 waren österreichweit 27 Ärztinnen und Ärzte im Fachbereich Gerichtsmedizin aktiv. Die Zahl der an den Instituten beschäftigten Fachärztinnen und Fachärzte sank zwischen 2019 und Anfang 2024 von 19 auf 17,1 Vollbeschäftigungsäquivalente. Die Hälfte der dort noch tätigen Personen werde innerhalb der nächsten zehn Jahre das Pensionsalter erreichen. Gleichzeitig dauere die Ausbildung vom Beginn des Studiums bis zum Abschluss der Facharztausbildung mindestens zwölf Jahre.
Mängel ortete das Prüforgan auch bei der Beauftragung und Verrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen. In den Jahren 2019 bis 2023 erhielten die Institute rund 36,4 Mio. Ꞓ aus den Globalbudgets der Universitäten. Externe Auftraggeber, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, zahlten für Leistungen der Institute und ihrer Bediensteten rund 35,6 Mio. Ꞓ. Die Zahlungen der Justiz seien jedoch überwiegend den Sachverständigen und nur in untergeordnetem Ausmaß den Universitäten zugutegekommen, obwohl die Leistungen vielfach während der Dienstzeit und mit universitären Ressourcen erbracht worden seien. Damit sei die Deckung der tatsächlichen Aufwendungen der Universitäten nicht sichergestellt gewesen. Zudem hätten uneinheitliche rechtliche Einordnungen, Verrechnungswege und Kostensätze bestanden.
Deutliche Unterschiede zeigten sich laut Bericht bei der Dauer der Fertigstellung von Obduktionsgutachten. Während das gerichtsmedizinische Institut Graz das schriftliche Ergebnis durchschnittlich nach 77 Tagen übermittelte, dauerte dies in Wien mit durchschnittlich 152 Tagen etwa doppelt so lange. Auch eine flächendeckende bundesweite Verfügbarkeit von Gewaltambulanzen zur niederschwelligen Untersuchung und Beweissicherung bei Gewaltbetroffenen war noch nicht erreicht.
Der Rechnungshof tritt daher für legistische Anpassungen ein, damit gerichtsmedizinische Institute direkt mit Sachverständigentätigkeiten beauftragt werden können. Darüber hinaus seien eine zukunftssichere Finanzierung, eine strategische Personal- und Ressourcenplanung sowie ausreichende Personal- und Sachmittel erforderlich. Weitere Empfehlungen betreffen die Ausbildung und Gewinnung zusätzlicher Fachärztinnen und Fachärzte, eine Verkürzung der Gutachtendauer und den bundesweiten Ausbau niederschwellig zugänglicher Gewaltambulanzen. Der Rechnungshofausschuss nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis.
Gewaltambulanzen: Evaluierung soll bis März 2027 abgeschlossen sein
Zentrales Thema der Ausschussberatungen war der Ausbau der Gewaltambulanzen, für den sich Jakob Grüner (ÖVP), Karin Greiner (SPÖ), Sophie Marie Wotschke (NEOS) und Markus Koza (Grüne) interessierten. Justizministerin Anna Sporrer erläuterte, dass mit dem Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz von 2024 die Voraussetzungen für eine Förderung festgelegt worden seien. Dazu zählten unter anderem ein gerichtsmedizinisches Institut, ein ausreichendes fachliches und zeitliches Angebot sowie eine regionale Abdeckung. Die Untersuchung und Befunderstellung solle grundsätzlich durch Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner erfolgen, könne in zweiter Linie aber auch von entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten anderer Fachrichtungen vorgenommen werden. Derzeit würden zwei Einrichtungen an den gerichtsmedizinischen Instituten in Graz und Wien von Justiz-, Frauen-, Sozial- und Innenministerium gemeinsam finanziert, berichtete Sporrer. Deren Angebot werde gut angenommen und zunehmend genutzt.
Das Justizressort stehe laut Sporrer mit den Instituten und potenziellen weiteren Standorten laufend in Kontakt. So sei etwa Innsbruck bei den Vorbereitungen zur Einrichtung einer Gewaltambulanz bereits weit fortgeschritten. Förderanträge für zusätzliche Standorte lägen jedoch noch nicht vor. Um eine Versorgung auch im ländlichen Raum zu ermöglichen, kämen unter anderem Telemedizin und spezielle Toolkits für Ärztinnen und Ärzte zum Einsatz. Diese sollten dabei unterstützen, Verletzungen und Gewaltspuren so zu dokumentieren, dass sie auch in einem späteren Strafverfahren verwendet werden können. Die Auswahl und praktische Umsetzung solcher Angebote obliege den Instituten, erklärte die Ministerin auf Nachfragen von Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) und Sophie Marie Wotschke (NEOS). Eine interministerielle Steuerungsgruppe koordiniere die Gewaltambulanzen. Die laufende Evaluierung solle im März 2027 abgeschlossen werden.
Personalengpässe in der Gerichtsmedizin
Nach dem Bedarf an zusätzliche Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmedizinern sowie der regionalen Verteilung der Expertise erkundigten sich Christian Lausch, Michael Fürtbauer (beide FPÖ) und Sophie Marie Wotschke (NEOS). Die Zuständigkeit für die Ausbildung von ausreichend Fachkräften läge nicht unmittelbar beim Justizministeriums, sondern vor allem bei den autonomen Universitäten und dem Wissenschaftsressort, hielt Sporrer fest. Ihr Ressort könne lediglich die vorhandenen Sachverständigen beauftragen. Angesichts bevorstehender Pensionierungen und der langen Ausbildungsdauer führe das Ministerium jedoch einen strukturierten Dialog mit den Leitungen der Institute. In Wien gebe es Anzeichen für ein zunehmendes Interesse junger Ärztinnen und Ärzte - insbesondere von Frauen - an der Gerichtsmedizin.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker unterstrich die Notwendigkeit einer vorausschauenden Personal-, Finanzierungs- und Ressourcenplanung. Ohne entsprechende Maßnahmen zur Attraktivierung des Berufs und zur Ausbildung zusätzlicher Fachkräfte werde die flächendeckende Weiterentwicklung der gerichtsmedizinischen Versorgung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten
Christian Lausch (FPÖ) und Sophie Marie Wotschke (NEOS) erkundigten sich nach den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten von Obduktionsgutachten in Wien und Graz. Sporrer führte die längeren Laufzeiten in Wien insbesondere auf die hohe Zahl an Begutachtungsaufträgen und die geringe Zahl verfügbarer Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner zurück. Mit dem Strafprozessänderungsgesetz 2024 seien zudem bereits Maßnahmen gesetzt worden: Sachverständige müssten bei der Übernahme eines Auftrags ihre bestehende Auslastung offenlegen, während die Staatsanwaltschaften angemessene Fristen festzulegen hätten. Bei Fristüberschreitungen seien als letztes Mittel auch Gebührenminderungen möglich, so Sporrer. Angesichts der geringen Zahl an Gutachterinnen und Gutachtern müsse dabei allerdings mit Augenmaß vorgegangen werden.
Kraker verwies darauf, dass gerichtsmedizinische Institute neben Obduktionen auch andere Aufgaben wahrnehmen würden. In Wien hätten außerdem zusätzlich einzuholende Gutachten einen erheblichen Anteil an der Dauer.
Debatte über Beauftragung und Abrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen
Die Beauftragung, rechtliche Einordnung und Verrechnung gerichtsmedizinischer Leistungen thematisierten Christian Lausch, Michael Fürtbauer (beide FPÖ), Jakob Grüner (ÖVP) sowie Sophie Marie Wotschke (NEOS). Kraker sprach sich dafür aus, auch andere gerichtsmedizinische Leistungen als Obduktionen direkt an die Institute vergeben zu können. Dies könnte einheitlichere Abrechnungen ermöglichen und Unklarheiten darüber reduzieren, ob Tätigkeiten als Dienstpflicht oder etwa als Nebentätigkeit erbracht werden. Die Universitäten müssten außerdem sicherstellen, dass die erhaltenen Mittel den Instituten kostendeckend zur Verfügung stünden. Das Justizministerium könne dies durch Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen unterstützen.
Sporrer zeigte sich gegenüber einer Neuregelung zurückhaltend. Die Justiz sei auch auf selbstständig tätige Gutachterinnen und Gutachter angewiesen, die nicht zu einer Anstellung verpflichtet oder an ihrer freiberuflichen Tätigkeit gehindert werden könnten. Bei Obduktionen könne bereits das jeweilige Institut beauftragt werden, das anschließend eine sachverständige Person mit der Durchführung betraue.
Ein Experte des Justizministeriums wies darauf hin, dass das Gebührenanspruchsgesetz grundsätzlich der Abgeltung der sachverständigen Leistung und nicht der Finanzierung der universitären Grundausstattung diene. Die Bereitstellung der Infrastruktur sei von der Finanzierung der einzelnen Gutachten zu unterscheiden. Gerade in der Gerichtsmedizin hätten sich jedoch historisch unterschiedliche Abrechnungspraktiken entwickelt. Kraker verwies in diesem Zusammenhang auch auf die voneinander abweichende Abrechnung in Wien und Graz: In Wien würden sämtliche mit einer Obduktion verbundenen Leistungen verrechnet, während die Abrechnung in Graz deutlich eingeschränkter erfolge.
Weitere Rechnungshofberichte
Ohne Debatte nahm der Rechnungshofausschuss zudem die Berichte zur Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität (III-41 d.B.), zur Struktur und zum Umfang der finanziellen COVID-19-Hilfsmaßnahmen (III-15 d.B.), zum Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (III-14 d.B.), zu den COVID-19-Familienleistungen (III-12 d.B.), zur Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich (III-7 d.B.) sowie zur Qualität der Brief- und Paketzustellung der Österreichischen Post AG im Universaldienst (III-6 d.B.) einstimmig zur Kenntnis.
Weitere Berichte wurden aus Gründen der Fristwahrung formal in Verhandlung genommen und einstimmig vertagt. Dabei handelte es sich um die Berichte betreffend Akkreditierung und Bundesfinanzierung von Fachhochschulen (III-346 d.B.), Digitalisierungsfonds für die Bundesverwaltung (III-357 d.B.), Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem im ÖBB-Konzern (III-368 d.B.) und eine Follow-up-Überprüfung zu Lehre und Betreuungsverhältnissen an der Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien (III-349 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) wit
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