- 03.09.2026, 07:23:32
- /
- OTS0002
Amnesty International: „Return Hubs“ in Ruanda und Uganda drohen zu „schwarzen Löchern“ für Menschenrechte zu werden
Fünf EU-Staaten, darunter Österreich, beraten am 4. September über Rückführungszentren in Drittstaaten – Amnesty fordert Stopp der Pläne
Am Freitag treffen die zuständigen Minister*innen Österreichs, Dänemarks, Deutschlands, Griechenlands und der Niederlande in Kopenhagen zusammen, um den Stand der Verhandlungen über sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der EU zu beraten. Betroffene könnten dabei in Drittstaaten wie Ruanda und Uganda gebracht werden, zu denen sie keinerlei Verbindung haben. Amnesty International warnt vor schwerwiegenden menschenrechtlichen Risiken und fordert die beteiligten Regierungen auf, die Pläne zu stoppen.
„Eine humane und geordnete Migrations- und Asylpolitik kann nicht darin bestehen, Menschen möglichst weit außer Sichtweite zu bringen. Die Auslagerung von Abschiebungen und Inhaftierungen in Drittstaaten ist menschenrechtlich brandgefährlich. Österreich darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss Maßnahmen ablehnen, die vor allem auf Abschreckung und Repression ausgerichtet sind“, sagte Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.
„Schon aufgrund ihrer Konzeption bergen ‚Return Hubs‘ das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehören willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen sowie rechtswidrige Weiterabschiebungen. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Einrichtungen in der Praxis zu schwarzen Löchern für Menschenrechte werden, in die Inhaftierungen und Abschiebungen ausgelagert werden. Jede verantwortungsbewusste Regierung sollte diese Pläne kategorisch ablehnen“, sagte Eve Geddie, Leiterin des Büros für Europäische Institutionen bei Amnesty International.
Die gesamte Presseaussendung finden Sie unter diesem Link.
Rückfragen & Kontakt
Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
Telefon: +43 664 621 10 31
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AIO






