- 01.09.2026, 09:48:02
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FPÖ – Hammerl/Fürtbauer zum Klimagesetz: „Welche Evidenz braucht Hattmannsdorfer noch?“
Druck aus den eigenen Reihen so groß, dass die WKÖ mit externem Experten gegen Hattmannsdorfers Schönfärberei ausrückt
„Noch vor wenigen Tagen erklärte ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer schriftlichen Anfragebeantwortung, für negative wirtschaftliche Folgen der Klimaneutralität 2040 fehle ihm die gesicherte Evidenz. Nun ist der Druck aus den eigenen Reihen offenbar so groß, dass die Wirtschaftskammer gemeinsam mit einem externen Energieexperten ausrückt und dem Minister öffentlich das Gegenteil ausrichten muss. Sie warnt vor massiven Kostensteigerungen, Wettbewerbsnachteilen und einem um 70 Prozent höheren Finanzierungsbedarf“, erklärten FPÖ-Energiesprecher-Stellvertreter NAbg. Paul Hammerl und FPÖ-KMU-Sprecher NAbg. Michael Fürtbauer.
„Wenn die Wirtschaftskammer dem ÖVP-Wirtschaftsminister mithilfe eines externen Experten erklären muss, welche wirtschaftlichen Folgen seine Politik hat, stellt sich die Frage: Welche Evidenz braucht Hattmannsdorfer eigentlich noch?“, so Hammerl und Fürtbauer. Bis zu 178,7 Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten könnten notwendig werden, das sind rechnerisch fast 43.000 Euro pro Haushalt.
Ein wesentlicher Kostentreiber sei auch das Stromnetz. Dafür seien Investitionen von rund 53 Milliarden Euro notwendig. Bereits bis 2035 könnten die Netzgebühren für einen Durchschnittshaushalt um mehr als 440 Euro pro Jahr steigen, wie kürzlich eine Studie aus dem Umfeld von Staatssekretärin Zehetner zeigt. „Diese Kosten treffen nicht nur Haushalte. Sie treffen auch den Bäcker, den Wirt, den Handwerker und jeden Industriebetrieb und verteuern damit Waren, Dienstleistungen und Arbeitsplätze“, warnten die beiden Abgeordneten.
„Die Wirtschaftskammer liefert Hattmannsdorfer nun auch öffentlich jene Evidenz, die er angeblich nicht finden konnte. Der Minister muss seine Schönrednerei beenden und die Unterstützung für den teuren Sonderweg aufgeben. Die Klimaneutralität 2040 muss aus dem Klimagesetz“, so Hammerl und Fürtbauer abschließend.
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