• 30.08.2026, 09:00:03
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Schneller zum Steuerbescheid: Deutliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei Arbeitnehmerveranlagungen

Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von knapp 22 Tagen auf rund 15 Tage

Wien (OTS) - 

Wer eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat, möchte – zumindest bei einer etwaigen Gutschrift – möglichst rasch das Ergebnis auf seinem Konto sehen. Durch organisatorische Verbesserungen und eine optimierte Verteilung konnte die Finanzverwaltung im heurigen Jahr die Bearbeitungsdauer bei Arbeitnehmerveranlagungen deutlich verkürzt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer wurde von knapp 22 Tagen im Jahr 2024 auf rund 15 Tage reduziert.

Vorhandene Kapazitäten konnten gezielter eingesetzt und Arbeitnehmerveranlagungen rascher abgeschlossen werden. Bei der Bearbeitung werden Arbeitsaufkommen und verfügbare Ressourcen laufend aufeinander abgestimmt. Fälle können damit dort bearbeitet werden, wo entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Unterschiede in der Auslastung werden besser ausgeglichen und Rückstände schneller abgearbeitet. Die Verkürzung der Bearbeitungsdauer kommt insbesondere jenen Steuerpflichtigen zugute, bei deren Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift entsteht: Mit dem früheren Abschluss des Verfahrens können auch daraus resultierende Gutschriften rascher ausbezahlt werden.

Unterstützt wird die raschere Abwicklung durch den hohen Digitalisierungsgrad bei der Einbringung von Steuererklärungen. Der überwiegende Teil der Erklärungen wird bereits elektronisch übermittelt. Digital eingebrachte Daten stehen unmittelbar für die weitere Bearbeitung zur Verfügung und erleichtern eine effiziente Abwicklung innerhalb der Finanzverwaltung.

Die Maßnahmen setzen damit sowohl bei den internen Abläufen als auch bei der Verteilung der Arbeitsfälle an. Ziel ist, eingebrachte Arbeitnehmerveranlagungen möglichst zeitnah zu erledigen und vorhandene Ressourcen innerhalb der Finanzverwaltung effizient einzusetzen.

Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits rund 3,35 Mio. Arbeitnehmerveranlagungen erledigt.

Seit Jänner 2026 ist es auch möglich, sich in FinanzOnline von einer Vertrauensperson aus dem privaten Umfeld vertreten zu lassen. Dieses Service richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten. Damit soll der Zugang zu Online-Services der Finanzverwaltung niederschwelliger gestaltet werden. Mittlerweile machen bereits rund 30.000 Personen von der sogenannten unentgeltlichen Vertretung Gebrauch.

„Wir versuchen, die Verwaltung so effizient wie möglich gestalten. Das geschieht etwa durch den Einsatz von KI und Digitalisierung und die bessere Nutzung von Ressourcen. So schaffen wir es, die Services im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu verbessern“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

„Eine moderne Finanzverwaltung muss für die Österreicherinnen und Österreicher vor allem eines sein: einfach, effizient und verlässlich. Wenn Arbeitnehmerveranlagungen schneller bearbeitet und Gutschriften dadurch früher ausbezahlt werden, ist das eine ganz konkrete Verbesserung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten zeigen, dass wir mit effizienteren Abläufen, Digitalisierung und einem gezielten Einsatz unserer Ressourcen auf dem richtigen Weg sind“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle

(+43 1) 514 33 501 031

[email protected]

http://www.bmf.gv.at

Johannesgasse 5, 1010 Wien

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