- 27.08.2026, 15:58:32
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- OTS0109
Gesetzesentwurf zur Reformierung des Sexualstrafrechts schreitet voran
Amnesty International begrüßt das im Gesetzesentwurf enthaltene Vorhaben, das Sexualstrafrecht anzupassen und betont, dass nur eine gesetzliche Regelung nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirksam stärkt.
In Österreich liegt ein vom Justizministerium vorgebrachter Gesetzesentwurf zur Verankerung des Zustimmungsprinzips „Nur Ja heißt Ja“ zur Koordinierung bei den Koalitionspartnern. Zuvor gab es Meldungen, dass auch ÖVP und NEOS eine Reformierung des Sexualstrafrechts befürworten.
Zustimmung im Mittelpunkt: „Nur Ja heißt Ja“ menschenrechtlich notwendig
„Nur Ja heißt Ja“ stellt die freiwillige und ausdrückliche Zustimmung in den Mittelpunkt. Internationale Menschenrechtsstandards sind dabei eindeutig: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen.
Gesetzesentwurf setzt ein klares Signal gegen sexualisierte Gewalt - Fehlende Beweise dürfen kein Argument gegen Opferschutz sein.
„Die Änderung von nur zwei Wörtern (statt gegen deren Willen – ohne deren Einverständnis) in der gesetzlichen Bestimmung kann einen – lang erhofften – Paradigmenwechsel bringen. Mit dem Konsensprinzip wird die Verantwortung weg von den Opfern hin zu den Tatpersonen verlagert. Wir dürfen nicht nur über Beweiswürdigung sprechen, wir müssen die sexuelle Selbstbestimmung in den Vordergrund rücken – nämlich geschlechtlichen Handlungen aktiv und frei zuzustimmen", so Patricia Hofmann, Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht.
„Schlussendlich bedeutet eine Gesetzesänderung auch eine wichtige Signalwirkung an die Gesellschaft. Sie definiert, was akzeptabel ist und vor allem auch, was nicht. In diesem Fall bedeutet das: Sexuelle Handlungen ohne Einverständnis aller ist nicht akzeptiert und strafbar“, so Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich.
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