- 20.08.2026, 09:17:02
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- OTS0025
Armutskonferenz zu Sozialhilfe: Destruktive Debatte und beschämenden Wettlauf nach unten beenden
Vorschläge für ein neues Sozialhilfegesetz: Hinsehen, wo viele wegsehen / die blinden Flecken der Debatte aufgreifen
Die Armutskonferenz bedauert „die destruktive Haltung“ der Bundesländer. Besonders Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich sind in einen „beschämenden Wettlauf nach unten zu Lasten Hilfesuchender“ eingetreten – in einen „öffentlichen Wettbewerb, wer am widerlichsten zu den Ärmsten ist und am abwertendsten über sie spricht“. Die Kürzung des Höchstsatzes im steirischen Gesetz beispielsweise bedeutet gleichzeitig eine Kürzung der Wohnkostenpauschale, der Zuschläge für Alleinerziehende, sowie des Behindertenzuschlages. Gekürzt werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung gleich doppelt, da sich der Zuschlag in Höhe von 18 % prozentuell vom Höchstsatz berechnet. Oder Oberösterreich feiert die fallende Anspruchszahl Armutsbetroffener in der Sozialhilfe bei gleichzeitig wachsenden sozialen Problemen von Teuerung bis Arbeitslosigkeit. „Das wäre so, als würde man sich bei mehr Unfällen über weniger Rettungseinsätze freuen. Oder bei steigender Hitze auf noch weniger Hitzeschutmasssnahmen stolz sein. Oder bei wachsenden psychischen Problemen noch weniger Therapiestunden super findet“.
Menschen und soziale Realität sichtbar machen, die von Politik gerne verdrängt werden
Die Armutskonferenz hat für eine konstruktive Debatte ein ausgearbeitetes Sozialhilfegesetz vorgelegt, das legistische Vorschläge für die vielen vergessenen und verschwiegenen Probleme in der Sozialhilfe bereitstellt. Die Soforthilfe funktioniert nicht, die Wohnkosten sind nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen, Menschen mit Behinderungen wird ein selbstbestimmtes Leben verweigert, gewaltbetroffene Frauen werden allein gelassen, Hilfestellung und Angebote von Amtswegen gibt es nicht, Entscheidungsfristen am Amt sind zu lange und es treten große Mängel im behördlichen Vollzug auf. Was steht in diesem Entwurf für ein Sozialhilfegesetz:
- Die Neuformulierung der Zielbestimmung
- Eine wirksame Soforthilfe
- verkürzte Entscheidungsfristen: 1 Monat
- Mindestsätze, Mindeststandards (statt Höchstsätze)
- Die Übernahme tatsächlicher Wohnkosten
- Die Begrenzung der Unterhaltsverfolgung bei Menschen mit Behinderungen
- Eine einheitliche Definition Alleinerziehender
- Die Einbeziehung gewaltbetroffener Personen (i.d.R. Frauen)
- Die Möglichkeiten der Übernahme von Kosten bei Kindern in Bildung, Gesundheit und sozialer Teilhabe.
Der Entwurf sieht hin, wo viele wegsehen, greif die blinden Flecken der Debatte auf. Das Gesetz ist eine Hilfestellung im Verhandlungsprozess - mit Anregungen aus der Praxis und der sozialen Realität von Menschen, die in der Politik gerne verdrängt werden.
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Die Armutskonferenz.
www.armutskonferenz.at
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