- 17.08.2026, 08:08:32
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NoVA-Kontrollen: Rund eine Million Euro an Abgaben vorgeschrieben
Bundesweiter Schwerpunkt zur widerrechtlichen Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen in Österreich
Im Mai 2026 führten das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) und das Finanzamt Österreich (FAÖ) einen gemeinsamen Schwerpunkt zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) durch. Neben der Bearbeitung von Anzeigen setzte die Finanzpolizei regionale Kontrollschwerpunkte. Unter Einbindung der Polizei wurde bundesweit im Frühverkehr kontrolliert. Die Ergebnisse wurden an das Finanzamt Österreich weitergemeldet, wo die nicht bezahlten Steuern vorgeschrieben werden.
Finanzminister Markus Marterbauer: „Betrugsbekämpfung ist ein vorrangiges Ziel meiner Politik. Wer für sein Fahrzeug nicht die vorgeschriebenen Steuern und Abgaben zahlt, wird zur Verantwortung gezogen. Auch auf der Straße gilt: kein Pardon für Steuersünder.“
Im gesamten Schwerpunktzeitraum führte die Finanzpolizei 921 Kontrollen durch. Anlass dafür waren sowohl eingegangene Anzeigen als auch eigene Wahrnehmungen der Kontrollorgane. Allein beim bundesweiten Kontrolltag wurden 369 Fahrzeuge angehalten und überprüft.
Bislang wurden in 210 Fällen insgesamt 976.571,92 Euro an Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vorgeschrieben. Rund 100 weitere Fälle befinden sich derzeit noch in Prüfung.
Im Zuge der Kontrollen stellte die Finanzpolizei auch Verstöße außerhalb des Bereichs der Fahrzeugbesteuerung fest. Dazu zählten nicht zur Sozialversicherung angemeldete Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, fehlende Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie fehlende Unterlagen bei Entsendungen aus dem Ausland nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.
In 21 Fällen folgen Anzeigen an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden wegen Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz oder das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Die daraus erwarteten Strafen belaufen sich auf rund 20.000 Euro.
Darüber hinaus stellte die Finanzpolizei offene Steuerrückstände fest. Forderungen in Höhe von 23.878 Euro wurden unmittelbar vor Ort gepfändet. Bei einem Betrieb wurde zudem ein Sicherstellungsauftrag mit Forderungspfändungen in Höhe von 941.000 Euro erlassen, nachdem festgestellt worden war, dass der Betrieb seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war.
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