- 16.08.2026, 08:00:04
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FPÖ – Hafenecker: „Syrischer Geheimdienst fasst Folterknecht, den Österreichs Behörden laufen ließen – Blamage für Sporrer und Karner!“
Flucht des Verurteilten nun amtlich bestätigt – FPÖ fordert sofortiges Auslieferungsbegehren: Acht Jahre Haft gehören in Österreich vollstreckt, nicht auf dem Papier
„Jetzt ist es amtlich: Der in Wien wegen Folter an 21 Zivilisten zu acht Jahren Haft verurteilte frühere syrische Kriminalpolizeichef ist tatsächlich nach Syrien geflohen – und festgenommen hat ihn nicht die österreichische Polizei, sondern der syrische Geheimdienst. Ein Land, das gerade erst aus einem verheerenden Bürgerkrieg kommt, erledigt binnen zwei Wochen, was der österreichische Sicherheitsapparat nicht einmal versucht hat. Die Blamage für SPÖ-Justizministerin Sporrer und ÖVP-Innenminister Karner ist damit komplett“, erklärte heute FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA. Laut der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur SANA wurde Mussab Abou R. am Samstag im Zuge einer Operation des syrischen Inlandsgeheimdienstes festgenommen.
Damit sei der gesamte Skandal um die Flucht des nicht rechtskräftig Verurteilten bestätigt: „Das Landesgericht hatte die Fluchtgefahr erkannt und die Untersuchungshaft verhängt – doch nach einer Haftbeschwerde kam der Mann wieder frei und blieb es vor, während und nach dem gesamten Prozess. Nach dem Schuldspruch setzte er sich in aller Seelenruhe nach Syrien ab. Aufgeflogen ist die Flucht nicht durch unsere Behörden, sondern durch ein Facebook-Posting aus dem Familienkreis – und beendet hat sie jetzt nicht unsere Justiz, sondern der Geheimdienst eines Nachkriegsstaates. Österreichs Beitrag zur Ergreifung eines hier verurteilten Folterknechts: null. Das ist der Offenbarungseid dieser Verliererkoalition in Sachen Sicherheit und Rechtsstaat“, so Hafenecker.
Die FPÖ habe zur Fluchtermöglichung bereits umfassende parlamentarische Anfragen an beide Ressorts gerichtet – 13 Fragen an die Justizministerin, elf an den Innenminister: „Keine einzige dieser Fragen ist durch die Festnahme in Syrien beantwortet. Warum wurde nach dem Schuldspruch die Untersuchungshaft nicht neuerlich geprüft? Warum gab es offenkundig weder wirksame Passabnahme noch Meldeauflagen, Beobachtung oder Ausschreibung? Und wieso konnte ein amtsbekannter, erstinstanzlich verurteilter Schwerverbrecher unbemerkt aus dem Bundesgebiet ausreisen? Sporrer und Karner schulden den Österreichern und vor allem den Folteropfern jede einzelne Antwort“, betonte Hafenecker.
Nun komme eine zentrale Forderung dazu: „Justizministerin Sporrer muss umgehend alle völkerrechtlichen und diplomatischen Hebel in Bewegung setzen, um den Verurteilten nach Österreich zurückzuholen – sei es durch ein Auslieferungsbegehren, sei es durch eine Vereinbarung zur Übernahme der Strafvollstreckung. Ein österreichisches Urteil über acht Jahre Haft für Folter darf kein Papiertiger sein. Wenn diese Bundesregierung nicht einmal versucht, einen verurteilten Folterknecht zurückzuholen, dann kapituliert sie endgültig vor ihrer eigenen Unfähigkeit – und verhöhnt die 21 Opfer, die dem österreichischen Rechtsstaat vertraut haben. Die Kette des Staatsversagens in dieser Causa – von der Einschleusung des Foltergenerals durch das ÖVP-geführte BVT über die jahrelange Vertuschung bis zur ungehinderten Flucht – muss endlich durchbrochen werden“, so Hafenecker abschließend.
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