• 13.08.2026, 08:45:32
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  • OTS0007

VwGH zieht beim Projekt Pumpspeicherkraftwerk Koralm nun Schlussstrich

Versagung der Genehmigung durch das BVwG aus 2023 bleibt rechtskräftig

Wien (OTS) - 

Wie die verfahrensbeteiligte Umweltorganisation VIRUS mitteilt, sind die Projektbetreiber des Pumpspeicherkraftwerks Koralm nun auch beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Umweltverfahrensexperte Wolfgang Rehm: „Nach dem Verfassungsgerichtshof hat nun auch das zweite anrufbare Höchstgericht alles klar gemacht. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aus 2023, mit dem die Genehmigung versagt wurde, bleibt somit dauerhaft rechtskräftig, nun herrscht endlich Rechtssicherheit“.

Diesem von zwei branchenfremden Forstbetrieben vorangetriebenen und von der früheren Steiermärkischen ÖVP/SPÖ-Landesregierung unstatthaft protegierten Vorhaben brauche niemand eine Träne nachzuweinen. „Wer hinter die Fassade der zahlreichen, nicht mit Energiekompetenz gesegneten großspurigen Ankündigungen geblickt hat, konnte ein reines Pumpspeicherkraftwerk in Kavernenbauweise ohne natürlichen Zufluss und damit ohne Wasserkraft-Primärenergie erblicken, das nur bei der installierten Maschinenleistung angeberische Rekordwerte aufwies. Dies war aber mit einem eher schwachbrüstigem Speichervolumen kombiniert und das sich zudem als planungstechnische Katastrophe herausstellte“, so Rehm. So seien die vom Bundesverwaltungsgericht eingeholten Gutachten in nie gekannter Breite und Dichte vernichtend ausgefallen und hätte das Einreichoperat den bautechnischen Anforderungen eines großen Hohlraumbaues und den erforderlichen Nachweisen der Geländeeignung nicht entsprochen. „Was die Absicherungen des Baus gegen Bergwasserzutritte betrifft, konnte aus den Aussagen des hydrogeologischen Gerichtsgutachtens sogar der Schluss gezogen werden, dass hier eine gemeingefährdende Planung vorlag,“ so Rehm. Nichtsdestotrotz habe die Steiermärkische Landesregierung 2021 dafür eine Genehmigung erteilt gehabt. Deren Hilfsapparat sei dabei von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ohne Anklageerhebung überschattet gewesen. Der Rechnungshof habe gravierende Missstände auch beim Koralmkraftwerksprojekt festgestellt hatte, „Bereits am Beginn der 14-jährigen Verfahrensgeschichte gab es Versuche des Landes Steiermark, mit der Aufhebung des Landschaftschutzgebietes Koralpe den Projektwerbern die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu ersparen. Dies konnten wir allerdings vereiteln“, so Rehm. Am Ende des schließlich durchgesetzten Prüfverfahrens habe das BVwG in Erledigung der Beschwerden von Umweltorganisationen, Nachbarn und einer Bürgerinitiative aus der Vielzahl möglicher Versagungsgründe den Naturschutz und hier das Europaschutzgebiet Koralpe ausgewählt. Es sei eine solide mehrfach abgesicherte ablehnende Entscheidung getroffen worden, an der sich die Projektwerber letztlich die Zähne ausgebissen hätten. „Die mit dem Projekt begründete Blockade von Wirtschaftskammer und Wirtschaftsbund gegen eine Verordnung des Schutzgebietes erwies sich dabei als Bumerang“, so Rehm. Eine Blamage habe der VwGH auch für die Behörde und den neuen steiermärkischen Umweltanwalt parat gehabt, der die erfolgreiche Beschwerde seiner Amtsvorgängerin in eine Zustimmung für die Revision der Pumpspeicherkraftwerk Koralm GesmbH umzudrehen versucht habe. Beide Revisionsbeantwortungen habe das Höchstgericht als zurückzuweisende verspätete Revision gewertet. „Das ist nun insgesamt eine gute Entscheidung, Leuchtstern der Verfahrensbeschleunigung war der jahrelange Prozess allerdings nicht. Hätte die gebotene Ergebnisoffenheit schon auf Behördenebene existiert, wäre die abweisende Entscheidung bereits um Jahre früher getroffen worden und hätte dies allen Beteiligten Kosten und Mühen erspart,“ so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: [email protected]

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