- 04.08.2026, 10:00:03
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Finanzministerium setzt nächsten Schritt zu neuem Glücksspielgesetz
Gesetz zur Notifikation an EU nach Brüssel geschickt
Mit der Übermittlung des geplanten Glücksspielgesetzes an die Europäische Kommission zur Überprüfung und Notifikation hat das Finanzministerium einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Gesetzwerdung gesetzt. Damit tritt eine dreimonatige Stillhaltefrist in Kraft. Erst nach Ende dieser Frist kann der Beschluss über das Gesetz erfolgen. Der parlamentarische Prozess kann während der Stillhaltefrist aber weiterlaufen.
Kernstück der Reform ist die Neuregulierung des Online-Glücksspiels und die Modernisierung des Spielerschutzes mit einer Vielzahl an spielerbezogenen Maßnahmen im Mittelpunkt.
Die Verbesserung des Spielerschutzes zur Abwendung von persönlichen und gesellschaftlichen Risiken stellt einen besonderen Schwerpunkt der Novelle dar. Erstmals wird ein zentrales, betreiber- und spielartenübergreifendes Sperrregister eingeführt. Damit werden erstmals betreiberseitige Sperren und Selbstsperren zentral erfasst und umfassen Casino-, Automaten- und Online-Glücksspiel. Mit Einzahlungslimits bei Online-Glücksspiel und Glücksspielautomaten werden weitere Maßnahmen gesetzt. Durch niedrigere Limits für Menschen zwischen 18 und 26 Jahren werden junge Erwachsene besonders geschützt. Mit der gesetzlichen Vorlage von Spielsuchtpotenzialanalysen werden auch wissenschaftlich fundierte Untersuchungen gefördert. Bei Glücksspielautomaten werden die Spielgeschwindigkeit und die möglichen Einsätze reduziert und es wird eine verpflichtende Abkühlphase nach einer Spielzeit von 90 Minuten eingeführt.
Für das Online-Glücksspiel sieht der Gesetzesentwurf ein offenes Konzessionsverfahren vor. Um sich für eine Online-Konzession zu bewerben, müssen aber, neben den strengen Anforderungen, bisher illegale Anbieter ab dem 1. Jänner 2027 ihr Angebot einstellen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Sperrfrist von 18 Monaten und ab 2030 zu 24 Monaten für die Konzessionserteilung. Außerdem müssen alle nicht verjährten Abgabenschulden und nicht bezahlten Spielerschutzklagen beglichen sein. Damit kommt es zu Gerechtigkeit für rund 20.000 geschädigte Spielerinnen und Spieler in Österreich. Mit Payment Blocking, Black Listing und Netzsperren wird der legale Markt abgesichert. Damit soll die Kanalisierungsrate von illegalen zu legalen Angeboten deutlich erhöht werden. Außerdem wird ein digitales Aufsichtssystem für das Online-Glücksspiel geschaffen, mit dem ein zentrales, betreiberübergreifendes Einzahlungslimit umgesetzt wird.
Teil der Novelle ist auch die Neuregelung für die Vergabe von Konzessionen an Spielbanken. Diese sollen mit der Anzahl von 13 festgelegt werden, wobei eine Vergabe in Paketen zulässig ist. Bei einer potenziellen Paketvergabe ist vor allem auf eine Minimierung des Wettbewerbsdrucks zwischen den Spielbanken zur Stärkung des Spielerschutzes und ein ausgewogenes Verhältnis der Wertigkeit zu achten.
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