- 17.07.2026, 09:10:02
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- OTS0015
Brisante S34-Überraschung: Spange Wörth stellt sich als gar nicht wirklich bewilligt heraus
BVwG Urteil enthält Bedingung, die weiteres Genehmigungsverfahren erfordert
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, lassen noch nicht öffentlich bekanntgewordene brisante Details im vorgestern veröffentlichten BVwG-Urteil zum S34 Vorhabensteil Spange Wörth dieses in einem anderen Licht erscheinen. Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Eine aufschiebende Bedingung verunmöglicht eine Inanspruchnahme des vom Gericht abgeänderten Bescheides, bevor nicht ein UVP Änderungsgenehmigungsverfahren beantragt und durchgeführt wurde.“
Dieses vorgeschriebene Änderungsverfahren müsse der Konkretisierung der nur vage beschriebenen Naturschutzmaßnahmen dienen. „Das wurde von uns wiederholt vergeblich gefordert und hätte eigentlich Gegenstand des gerade abgeschlossenen Verfahrens sein müssen, wurde aber durch diesen vermeintlichen Kunstgriff ausgelagert“, so Rehm. Da dies jedoch für diese Art von Maßnahmen gar nicht zulässig sei, werde dies vorrangig Thema bei der kommenden Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs sein. Ein Änderungsverfahren könne sich wie das Stammverfahren über zwei Instanzen ziehen und seien dabei die bisherigen Verfahrenparteien einzubeziehen. „Im Ergebnis bedeutet das, dass die jetzt erteilte Bewilligung nicht konsumiert werden und dass deshalb auf unbestimmte Zeit nicht gebaut werden kann. Die Ampel steht somit unbefristet weiter auf rot und können Projektbefürworter im Lexikon unter dem Begriff Pyrrhussieg nachschlagen,“ so Rehm abschließend.
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Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
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