• 15.07.2026, 16:20:02
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Bundesrat spricht sich für Widerrufsbutton bei Online-Verträgen sowie für neue Reparaturverpflichtungen aus

Sterbeverfügungen können künftig in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden

Wien (PK) - 

Nach der breiten Zustimmung im Nationalrat sprach sich heute der Bundesrat einstimmig für Anpassungen des Verbraucherschutzes an europäische Vorgaben aus. Das "Verbraucherrechts-Änderungsgesetz" bringt etwa adaptierte Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und mehr Transparenz zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Künftig muss etwa bei Online-Käufen eine Rücktrittserklärung in Form eines Widerrufsbuttons zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundesrat sprach sich auch für EU-Vorgaben im Konsumentenschutz aus. Neue Reparaturpflichten für Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte sollen einen nachhaltigeren Konsum und die Kreislaufwirtschaft fördern. FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS begrüßten die Regelung, während die Grünen einen Rückschritt gegenüber dem Reparaturbonus sahen und nicht zustimmten.

Änderungen im Sterbeverfügungsgesetz sehen innerhalb von fünf Jahren ab der Errichtung der Verfügung ein vereinfachtes Verfahren zur Erneuerung vor. Diese Regelung wurde ebenfalls mit einer Mehrheit von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS vom Bundesrat gebilligt. Auch bei dieser Novelle wollten die Grünen nicht mitgehen.

EU- Verbraucherschutzvorgaben: Widerrufsbutton für Online-Käufe und Reparaturverpflichtung

Das " Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 " (VerbRÄG 2026) setzt eine EU-Richtlinie zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und nachhaltigem Konsumverhalten um. Für Fernabsatzverträge, die online geschlossen werden, wird die Möglichkeit einer Online-Rücktrittserklärung, ein Widerrufsbutton, verpflichtend. Unternehmen müssen vor Vertragsschluss auch genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitstellen. Auch die vorvertraglichen Informationspflichten zu Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen werden adaptiert und erweitert. Vom Nationalratsplenum wurde das Inkrafttreten der Bestimmungen zum Widerrufsbutton von 19. Juni 2026 auf 1. Oktober 2026 verschoben, damit die betroffenen Unternehmern sich auf die geänderte Rechtslage einstellen können.

Der Widerrufsbutton zum Rücktritt von einem Vertrag, der online eingegangen wurde, sei eine klare Verbesserung, befand Simone Jagl (Grüne/N). Auch die Transparenz bei den Kundenrechten sei zu begrüßen, weshalb die Grünen dem Gesetz zustimmen würden.

Auch Sandro Beer (SPÖ/W) begrüßte die Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten bei Online-Einkäufen. Die Unternehmen würden damit angehalten, die Käuferinnen und Käufer klarer über die Eigenschaften der angebotenen Produkte zu informieren.

Auch der oberösterreichische ÖVP-Bundesrat Bernhard Ruf begrüßte den Widerruf-Button als Möglichkeit, voreilige Käufe rückgängig zu machen. Die Verschiebung des Inkrafttretens wertete er als sinnvoll.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) stellte fest, seine Fraktion begrüße die Regelungen, da sie eindeutige Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten bedeuten würden. Hervorzuheben sei, dass beim Abschluss von wichtigen Verträgen, etwa bei Finanzdienstleistungen, das Recht auf menschliche Ansprechpartner sichergestellt werde. Allerdings sei es bezeichnend, dass die Bundesregierung stets auf "Ideen aus Brüssel" warten müsse, um gute Gesetze auf den Weg zu bringen.

Zugang zu Reparaturen soll einfacher werden

Gemeinsam mit der Änderung des Verbraucherrechts wurde auch das " Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz " (WaRUG) debattiert. Damit werden Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte - beispielsweise Smartphones oder Waschmaschinen - zur Reparatur verpflichtet.

Simone Jagl (Grüne/N) bewertete die Umsetzung der Reparaturrichtlinie als problematisch. Die Umsetzung der EU-Vorgaben, die ein echter Beitrag zur Kreislaufwirtschaft hätten sein können, erfolge nur formal. Tatsächlich sei aber keine Wirkung in Form einer höheren Reparaturquote von Produkten zu erwarten. Die EU fordere die Mitgliedstaaten aber dezidiert auf, Reparieren wieder attraktiver zu machen. Der Reparaturbonus wäre dafür das richtige Instrument gewesen, er werde aber ersatzlos abgeschafft. Aus ihrer Sicht werde auch die Gewährleistung geschwächt. Das sei der falsche Weg, die Grünen würden daher dem Gesetz nicht zustimmen.

Bernhard Ruf (ÖVP/O) bewertete die Umsetzung der Richtlinie als zielführender als den Reparaturbonus. Statt komplizierter Förderungen werde nun auf einen leichteren Zugang zu Reparaturleistungen, auf mehr Information und auf längere Haltbarkeit von Geräten gesetzt. Profitieren würden auch Betriebe, die Reparaturen anbieten. Er vertraue bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft auf den Markt, auf dem sich gute Konzepte durchsetzen würden.

Auch Sandro Beer (SPÖ/W) sah in der Reparaturrichtlinie deutliche Verbesserungen. Bewusster Konsum erfordere klare Informationen, diese würden damit sichergestellt. Das schaffe auch für Unternehmen die Möglichkeit, sich selbst und ihre Produkte besser zu präsentieren.

Das Recht auf Reparatur komme vor allem Haushalten zugute, die sich nicht sofort den Kauf eines neuen Geräts leisten könnten, argumentierte der Salzburger SPÖ-Bundesratsmandatar Michael Wanner. Das sei auch sozialpolitisch eine richtige Maßnahme. Zudem stelle man sicher, dass Reparieren nicht teurer werde als ein Neukauf. Damit unterstütze man die Kreislaufwirtschaft. Vorteil sei auch, dass die Gewährleistungspflicht nach Reparatur um eine Jahr verlängert werde und dass die Unternehmen die Verpflichtung hätten, ihre Produkte reparierbar zu erzeugen. Allerdings werde es auch notwendig sein, dass eine entsprechenden Reparaturkultur entstehe und die Wegwerflogik überwunden werde.

Der Grundgedanke, dass Reparieren besser als Wegwerfen sei, sei selbstverständlich richtig, sagte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Deshalb stimme seine Fraktion aus pragmatischen Gründen zu. So könnte es durchaus ein Vorteil sein, wenn regionale Betriebe mehr Reparaturaufträge erhielten. Spanring warnte aber davor, dass die Verantwortung für Gewährleistungen von großen Herstellern, die keine Reparaturinfrastruktur anbieten, auf kleine österreichische Handelsbetriebe abgewälzt werden könnte.

Sporrer: Schaffen einheitlichen Rechtsrahmen für Verbraucherrechte

Das novellierte Verbraucherrecht schaffe einen kohärenten Rechtsrahmen für eine zunehmend digitale Wirtschaft, führte Justizministerin Sporrer aus. Die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten auf Information würden aktualisiert. Der Widerrufsbutton werde den Abschluss von Online-Verträgen deutlich vereinfachen und sicherer machen.

Die Warenreparaturrichtlinie der EU ziele auf einen Reparaturanspruch nach Ablauf der Gewährleistungsansprüche ab. Eine klare Verbesserung stelle dabei das vorgesehene europaweit einheitliche Informationsformular dar. Dieses ermögliche, auf einfach Weise Reparaturangebote zu vergleichen. Entscheide sich der Verbraucher oder die Verbraucherin noch im Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware, werde sich künftig die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängern, merkte Sporrer an. Die vorhandenen Bestimmungen zu Gewährleistungen seien davon unberührt.

Erneuerung von Sterbeverfügungen wird vereinfacht

Seit 2022 kann unter strengen Voraussetzungen mit einer Sterbeverfügung assistierter Suizid in Anspruch genommen werden. Das Sterbeverfügungsgesetz wurde nun mittels einer Novelle an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst. Sterbeverfügungen sollen damit weiterhin nur für ein Jahr gültig sein, können aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden. Von ärztlicher Seite muss dazu bestätigt werden, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Die sterbewillige Person muss in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger sein.

Der VfGH habe in erster Linie die Kompliziertheit der Errichtung einer Verfügung kritisiert, meinte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Leider werde jetzt nur eine "Minimalreparatur" umgesetzt, weshalb die Grünen nicht zustimmen würden. So bleibe etwa die rechtliche Situation für Hilfeleistende und Begleitpersonen weiterhin problematisch. Die Bundesregierung hätte sich mehr Zeit nehmen sollen, um echte Selbstbestimmung am Lebensende zu ermöglichen. Selbstbestimmung bedeute auch Wahlmöglichkeiten, wie etwa eine Betreuung durch Angehörige oder den Zugang zu guter Schmerztherapie und einer wohnortnahen Hospiz- und Palliativversorgung und das Schließen von Versorgungslücken.

Eine rasche Reparatur des Gesetzes sei wichtig, um Rechtssicherheit herzustellen, argumentierte Bernadette Kerschler (SPÖ/St). Der VfGH habe zu Recht erkannt, dass eine jährliche Wiederholung der Sterbeverfügungen für schwerkranke Menschen nicht zumutbar sei. Es brauche aber eine zeitliche Begrenzung, damit überprüft werde könne, ob die Voraussetzungen der ursprüngliche Verfügung nach wie vor bestehen. Die nun gefundene Lösung sei sinnvoll.

Die Novelle betreffe ein sehr schwieriges Thema, sagte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Das Gesetz sei ein "Balanceakt" zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz. Die Gesellschaft müsse dafür sorgen, dass das Leben unterstützt werde, auch am Lebensende. Die Novelle stelle nun wieder Klarheit über die Gültigkeit von Sterbeverfügungen her, trage aber auch dem Schutzgedanken Rechnung. Einige Punkte seien noch nicht gelöst. Es müssten klare Verantwortlichkeiten über die Aufbewahrung des tödlichen Präparates und die Registrierung im Falle einer Rückgabe geschaffen werden.

Bei der Schaffung des Sterbeverfügungsgesetzes sei zurecht darauf geachtet worden, dass keine Geschäftemacherei bei diesem schwierigen Thema entstehen könne, erinnerte Ernest Schwindsackl (ÖVP/St). Wichtig sei, die Schutzmechanismen vor Missbrauch und den Nahebezug der Sterbewilligen zu Österreich sicherzustellen, damit kein "Sterbetourismus" ausgelöst werde. Die Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung des tödlichen Präparats müsse ganz klar geregelt werden.

Die Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes bringe klare Verbesserungen, weshalb ihre Fraktion ihr Zustimme, stellte Sandra Jäckel (FPÖ/V) fest. Richtig sei auch, darauf zu achten, dass Österreich nicht Ziel von Sterbetourismus werde und das klar zwischen der aufklärenden und der Sterbehilfe leistenden Person unterschieden werde. Auch Jäckel sah noch offene Fragen. Wenn der Verbleib von mehreren hundert Präparaten ungeklärt sei, bedeute das einen Auftrag an den Gesetzgeber, hier klare Regelungen zu schaffen.

Der Staat habe die Verantwortung, das Recht auf Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens gegeneinander abzuwägen, betonte Julia Deutsch (NEOS/W). Der VfGH habe bestätigt, dass die vorgesehenen Schutzmechanismen weiterhin sinnvoll seien. Schwerkranken Menschen sei aber nicht zumutbar, für die Erneuerung der Sterbeverfügung nochmals den gesamten Prozess der Errichtung zu durchlaufen. Natürlich sei es wichtig, schwerkranken Menschen alternative Angebote zu machen, damit sie tatsächlich eine selbstbestimmte Entscheidung treffen könnten.

Sporrer: Konnten rasch eine verfassungskonforme Lösung vorlegen

Justizministerin Anna Sporrer sah mit der Novelle eine klare gesetzliche Regelung für die Erneuerung von Sterbeverfügungen umgesetzt. Der VfGH habe nicht die Befristung der Verfügungen an sich kritisiert, sondern die Umständlichkeit des Erneuerungsverfahrens. Dem trage das vorgesehene vereinfachte Verfahren Rechnung. Weiterhin sei dafür eine ärztliche Bestätigung über die Entscheidungsfähigkeit, den freien Willen und das Vorliegen einer sterbeverfügungsrelevanten Krankheit der betroffenen Person nötig. Da es sich um eine gesellschaftlich sehr sensible Materie handle, sei es wichtig gewesen, rasch eine verfassungskonforme Lösung zu finden. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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