- 14.07.2026, 09:30:02
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- OTS0023
Sparen bei den Menschen, die sich nicht einmal die Grundnahrungsmittel leisten können – Millionen für eine Straße ohne Bedarf:
VfGH soll Steuergeldverschwendung in der Höhe von EUR 70 Millionen bei der Spange 3 stoppen, die nicht notwendig ist, sondern wertvolle Flächen zerstört;
Beschwerde gegen Genehmigung der "Spange Ried 3" eingebracht – gravierende Mängel der Trassenverordnung und massive Fehlprioritäten der Politik; Bio-Bauern die günstige Lebensmittel für die Region produzieren werden zubetoniert
Während Österreich unter einem historischen Sparpaket steht, österreichische Bürger unter der Teuerung leiden und Unternehmen mit immer neuen Abgaben belastet werden, werden gleichzeitig Millionen Euro für ein Straßenprojekt freigemacht, dessen tatsächlicher Bedarf nie schlüssig nachgewiesen wurde.
Unsere Mandanten haben daher gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 22.06.2026 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Die Genehmigung der Spange Ried 3 beruht auf einer rechtswidrigen Trassenverordnung sowie auf gravierenden Fehlern bei den Verkehrsprognosen und den Entscheidungsgrundlagen. Dies wurde von unseren Mandanten durch eindeutige Sachverständigengutachten bewiesen.
Der Staat kann nicht einmal mehr dringend erforderliche Steuererleichterungen für Grundlebensmittel ohne Gegenfinanzierung beschließen, aber gerne schaut die Politik zu wie Lebensmittelproduzenten zubetoniert werden. Massiv wertvolle landwirtschaftliche Flächen für die Lebensmittelproduktion werden durch die Spange 3 eliminiert. Hat eigentlich jemand verstanden, dass jeden Tag landwirtschaftliche Flächen zerstört werden und dies dazu führt, dass Lebensmittel immer teurer werden, weil sie importiert werden müssen?
Ohne der Entscheidung des VfGH vorgreifen zu wollen, werden sämtliche vernünftig denkenden Politiker in Österreich und der EU aufgefordert, diesen Betonwahnsinn, der die dringend notwendige regionle Lebensmittelversorgung zerstört, sofort zu stoppen. Beton und Asphalt kann man nicht essen!
Diese Prioritätensetzung ist den Menschen nicht mehr vermittelbar. Wenn die Politik einerseits erklärt, jeder Euro müsse umgedreht werden, gleichzeitig aber Millionen für ein Straßenprojekt ohne nachvollziehbaren Bedarf ausgibt, dann stimmt etwas grundsätzlich nicht.
Besonders widersprüchlich erscheint die aktuelle Budgetpolitik: Einerseits werden Entlastungen bei Lebensmitteln als notwendig dargestellt, weil sich viele Menschen den täglichen Einkauf kaum mehr leisten können. Andererseits werden Einnahmen unmittelbar durch neue Belastungen – wie die Paketsteuer – ersetzt. Unternehmen mussten ihre Preisgestaltung, Regale, Kassensysteme und Abläufe aufwendig anpassen und werden nun erneut mit zusätzlichen Abgaben konfrontiert.
Für die Bevölkerung heißt es sparen. Für Unternehmen heißt es neue Steuern zahlen. Für Prestigeprojekte wie die Spange 3 – die nachweislich keine Verkehrsentlastung erreicht – scheint hingegen immer genügend Geld vorhanden zu sein.
Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof richtet sich nicht gegen Infrastrukturinvestitionen an sich. Sie richtet sich gegen ein Projekt, das auf fehlerhaften Grundlagen beschlossen wurde und weder den gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrsplanung noch dem Gebot eines sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel entspricht.
Im Mittelpunkt der Beschwerde stehen insbesondere behauptete Mängel der Trassenverordnungen (welche teilweise über 10 Jahre alt sind), fehlerhafte Verkehrsprognosen, eine unzureichende Grundlagenforschung sowie eine mangelhafte Interessenabwägung. Nach Ansicht unserer Mandanten wurden dadurch verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verletzt. In Summe stehen nur 5,5 ha eingeschränkt Gemischtes Baugebiet (MB) statt der vom Land OÖ angenommenen 24 ha Betriebsbaugebiet für potenziell „betriebliche Nutzung“ zur Verfügung.
Die jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich in Bezug auf die Spange 3 wird daher nicht als Erfolg, sondern als Anlass für eine höchstgerichtliche Klärung gesehen.
Wer jetzt jubelt, jubelt zu früh. Die eigentliche Entscheidung steht erst bevor. Der Verfassungsgerichtshof wird zu beurteilen haben, ob ein Millionenprojekt auf einer derart mangelhaften Entscheidungsgrundlage überhaupt Bestand haben kann.
Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Finanzen muss jeder Euro dort eingesetzt werden, wo er tatsächlich notwendig ist. Straßenprojekte ohne nachgewiesenen Bedarf sind weder wirtschaftlich noch verantwortbar.
Steuergeld darf nicht für Projekte ausgegeben werden, deren Notwendigkeit erhebliche Zweifel aufwirft. Wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof diese Fragen sorgfältig prüft und ein klares Signal für Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaftlichkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln setzt.
Sehr geehrte Damen und Herren der Presse, bitte unterstützen Sie uns, damit die bevorstehenden Generationen eine bessere Zukunft haben.
Die Bio-Bauern Peter Gadermaier und Martin Badegruber-Kaisinger haben sich verpflichtet im Falle des Stoppes der Spange 3 und damit im Falle des Erhaltes ihrer Bio-Landwirtschaft vier Jahre lang jeweils Lebensmittel im Wert von EUR 2.500,00 (somit insgesamt EUR 10.000,00) wertgesichert an Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Wenn schon die Politik nicht mehr in der Lage ist Bedürftige ausreichend zu unterstützen, dann werden dies die zwei Bio-Bauern aus ihrer privaten Landwirtschaft tun.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne die massiv betroffenen Bio-Bauern (Peter Gadermaier, Martin Badegruber) sowie ihr Anwalt Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang List unter 0664 427 64 66 zur Verfügung, wobei wir Ihnen selbstverständlich auch gerne die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich und die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellen.
Rückfragen & Kontakt
List Rechtsanwalts GmbH
Mag. Fiona List-Faymann
Telefon: 06644276466
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