- 10.07.2026, 12:02:32
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WKÖ-Präsidentin Schultz: „Aktivpension bringt echten Anreiz für Arbeit im Alter“
Mit dem Steuerfreibetrag von 15.000 Euro im Jahr wird eine zentrale Forderung der WKÖ umgesetzt und ein Anreiz, länger im Erwerbsleben zu bleiben, geschaffen
„Wir setzen uns als Wirtschaftskammer seit langem für längeres Arbeiten ein und haben mit der Aktivpension einen wichtigen Meilenstein erreicht: Dank des Steuerfreibetrags von 15.000 Euro im Jahr gibt es einen wirksamen Anreiz, länger beruflich aktiv zu sein. Das wird angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger werden“, begrüßt WKÖ-Präsidentin Martha Schultz die künftige Aktivpension. Denn aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung werden die Unternehmen auf die Erfahrung und das Know-how älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend angewiesen sein.
Der Steuerfreibetrag von 15.000 Euro ist ab 2027 vorgesehen und soll sowohl für Personen gelten, die trotz Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten, als auch für Pensionist:innen, die neben ihrer Pension einer Beschäftigung nachgehen. Voraussetzung dafür sind 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung bzw. für Frauen beim Start des Modells 34 Versicherungsjahre. „Damit fördern wir nicht nur den Zuverdienst während der Pension, sondern setzen auch Anreize, den Pensionsantritt hinauszuschieben. Das stärkt zugleich die langfristige Stabilität des Pensionssystems“, so Schultz.
Ein Erfolg der Wirtschaftskammer ist es auch, dass die neue Regelung Selbstständige einschließt. „Für uns war von Anfang an klar, dass die Aktivpension unabhängig von der Beschäftigungsform gelten muss. Ob angestellt oder selbstständig – wer leistungsbereit ist, soll von der Regelung profitieren“, betont Schultz. Auch entfällt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pensionsalter künftig der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung, wodurch mehr Netto vom Brutto bleibt, was einen zusätzlichen Anreiz darstellt. Selbstständige werden im selben Ausmaß entlastet.
Erfreulich ist für Schultz darüber hinaus, dass die zweite Säule des Pensionssystems, sprich die betriebliche Altersvorsorge, gestärkt werden soll. Konkret sollen Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigungsansprüche in eine echte Pensionsvorsorge umzuwandeln. „Das bringt Vorteile für den Einzelnen und trägt außerdem dazu bei, das Pensionssystem auf breitere Beine zu stellen“, so Schultz.
Bedauerlich sei nur, dass der Beschluss der Maßnahmen im Nationalrat erst im Herbst erfolgen wird. Vor allem für die Aktivpension, die bereits ab 1. Jänner 2027 gelten soll, sei dies sehr spät. „Das ist für die Lohnverrechnung in den Betrieben herausfordernd. Hier hätte ein Beschluss vor dem Sommer mehr Planungssicherheit bedeutet“, sagt die WKÖ-Präsidentin. (PWK343/DFS)
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Valentin Petritsch, MSC
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