• 10.07.2026, 11:30:03
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Wöginger/Ottenschläger: Schaffen mit Freibetrag attraktive Anreize für längeres Arbeiten

ÖVP-Sozial- und ÖVP-Finanzsprecher: Faire Übergangsregelung bei der Aktivpension und Modernisierung der betrieblichen Vorsorge - Reformen sichern Wohlstand im Alter

Wien (OTS) - 

„Wir setzen wichtige Reformen für eine nachhaltige Altersvorsorge um: Wir schaffen attraktive Anreize für längeres Arbeiten, stärken gleichzeitig die betriebliche Altersvorsorge und sorgen mit einer fairen Übergangsregelung dafür, dass auch bereits pensionierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Aktivpension profitieren können“, betonen ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger anlässlich eines entsprechenden Ministerratsbeschlusses. „Mit der Aktivpension schaffen wir einen steuerlichen Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für Menschen, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten. Davon profitieren sowohl Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, als auch Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Alterspension weiterhin erwerbstätig sind. Wer arbeitet, soll auch künftig mehr von seinem Einkommen behalten“, unterstreicht Wöginger.

„Besonders wichtig war uns dabei in der Regierungsvorlage eine faire Übergangsregelung umzusetzen. Wer bereits bis zum 1. Juli 2026 in Pension gegangen ist und die erforderlichen Versicherungszeiten für den Aktivitätsfreibetrag noch nicht erfüllt, kann diese auch nach dem Pensionsantritt durch weitere Erwerbstätigkeit erwerben. Damit stellen wir sicher, dass niemand allein aufgrund des Zeitpunkts seines Pensionsantritts von der neuen Regelung ausgeschlossen wird. Wer arbeitet, soll auch die Möglichkeit haben, von den neuen Anreizen zu profitieren“, unterstreicht Wöginger. Diese Möglichkeit war in der ursprünglichen Fassung noch nicht enthalten und wurde nachträglich noch aufgenommen. Gleichzeitig schafft die Aktivpension einen steuerlichen Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für Menschen, die auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten. Davon profitieren sowohl Personen, die ihren Pensionsantritt aufschieben, als auch Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Alterspension weiterhin erwerbstätig sind – und hier vor allem Frauen“, erklärt der ÖVP-Sozialsprecher.

„Die gesetzliche Pension bleibt das Fundament unseres Pensionssystems. Gleichzeitig braucht es starke ergänzende Vorsorgemöglichkeiten. Deshalb modernisieren wir die zweite Säule umfassend und schaffen mehr Wahlfreiheit, bessere Ertragschancen und weniger Bürokratie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, betont Wöginger.

Die Reform betrifft die betriebliche Altersvorsorge, also die zweite Säule unseres Pensionssystems. Derzeit haben rund drei Viertel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Möglichkeit, ihre Abfertigung in eine lebenslange betriebliche Pension umzuwandeln, weil ihr Arbeitgeber über keine Pensionskassenzusage verfügt. „Genau hier setzen wir an. Künftig erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber eine Pensionskasse anbietet – die Möglichkeit, ihre Abfertigung freiwillig und steuerfrei in eine Pensionskasse oder alternativ in eine Lebensversicherung zu übertragen. Damit schaffen wir erstmals einen echten Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge für alle Beschäftigten“, betont Ottenschläger.

„Ergänzend schaffen wir eine neue freiwillige Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft. Wer sich bewusst dafür entscheidet, kann künftig auf eine langfristig chancenorientiertere Veranlagung mit höheren Ertragsmöglichkeiten setzen. Damit stärken wir zugleich den heimischen Kapitalmarkt. Vorsorgekapital, das langfristig veranlagt wird, steht der Realwirtschaft als Investitionskapital zur Verfügung und schafft Wachstum und Arbeitsplätze. Gleichzeitig bleiben die Entscheidung freiwillig und die umfassende Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet“, erläutert der Finanzsprecher.

Ein weiterer zentraler Reformschritt ist die automatische Zusammenführung zersplitterter Abfertigungskonten. Nach mehreren Jobwechseln verfügen viele Beschäftigte über mehrere ruhende Konten bei unterschiedlichen Vorsorgekassen. Künftig werden diese unter klar geregelten Voraussetzungen automatisch zusammengeführt, wobei selbstverständlich ein Widerspruchsrecht besteht. Das reduziert Verwaltungskosten, schafft mehr Übersicht und sorgt dafür, dass die Altersvorsorge effizienter verwaltet wird.

„Zusätzlich senken wir die Kosten der betrieblichen Vorsorge spürbar. Die Vermögensverwaltungskosten werden von 0,8 auf 0,6 Prozent reduziert. Gleichzeitig entfällt bei den Verwaltungskosten der bisherige Mindestsatz. Das bedeutet: Mehr vom Ertrag bleibt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und stärkt langfristig ihre Altersvorsorge“, erklärt Ottenschläger.

Der Finanzsprecher weiter: „Die Reform stärkt zudem den Wirtschaftsstandort. Langfristig gebundenes Vorsorgekapital ist eine zentrale Quelle für Investitionen. Es fließt in Unternehmen, Infrastruktur und Innovation und trägt so zur Finanzierung der heimischen Wirtschaft bei. In Ländern mit einer starken zweiten Säule leistet betriebliches Vorsorgekapital einen wesentlichen Beitrag zur Kapitalmarktentwicklung. Mit dem Ausbau der zweiten Säule schaffen wir in Österreich die Voraussetzungen dafür, dass Altersvorsorge und Standortstärkung Hand in Hand gehen.“

Abschließend halten Wöginger und Ottenschläger fest: „Nachhaltige Politik bedeutet, Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen. Mit der Aktivpension, der fairen Übergangsregelung und der umfassenden Modernisierung der zweiten Säule schaffen wir mehr Wahlfreiheit, stärken Eigenverantwortung und ergänzen unser Pensionssystem um ein weiteres starkes Standbein. So sichern wir Wohlstand im Alter, stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und machen Österreich fit für die Zukunft.“ (Schluss)

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