- 10.07.2026, 10:02:32
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KV-Tourismus: Gewerkschaft nach Gespräch mit Staatssekretärin Zehetner skeptisch bezüglich weiterer Verhandlungen
vida übergibt Fragenkatalog zur Situation und Zukunft des österreichischen Tourismus und seiner Beschäftigten an die Tourismusstaatssekretärin
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die bis zu 250.000 Beschäftigten im österreichischen Tourismus wurden von der Wirtschafskammer Österreich (WKÖ einseitig abgebrochen, weil die Gewerkschaft vida eine Abgeltung der rollierenden Inflation sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gefordert hatte. Das Angebot der WKÖ hätte den Beschäftigten Reallohnverluste gebracht. Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner hat sich als Brückenbauerin und Vermittlerin zwischen den Sozialpartnern angeboten - die vida hat dies angenommen. Gestern, Donnerstag, fand ein Gesprächstermin statt. Die Gewerkschaft hat dabei auch einen umfassenden Fragenkatalog zur Situation und Zukunft des österreichischen Tourismus sowie der in der Branche arbeitenden Menschen übergeben und hofft auf eine rasche Beantwortung.
„Das heutige Gespräch ist in einem äußerst sachlichen und konstruktiven Rahmen verlaufen. Frau Zehetner hat sich ausführlich Zeit genommen, um den bisherigen Verlauf der Verhandlungen bis zum Abbruch nachzuvollziehen. Einig waren wir uns beim volkswirtschaftlichen Problem der hohen Personalfluktuation in der Branche, dass es hier dringend geeigneter Maßnahmen bedarf“, sagt Eva Eberhart, Vorsitzende des vida-Fachbereichs Tourismus und KV-Verhandlungsleiterin für die Arbeitnehmer:innen. Die Gewerkschaft habe gegenüber der Tourismusstaatssekretärin auch unterstrichen, dass das Verhalten der WKÖ die Vision T gefährde und die finanzielle Lage von 250.000 Beschäftigten in der Branche dramatisch sei.
„Wir zählen weiterhin auf den Brückenbau der Staatssekretärin, denn die Beschäftigten dürfen nicht untergehen“, so Eberhart, die bezüglich weiterer Verhandlungen jedoch skeptisch ist: „Ein neues Angebot der WKÖ wird wohl auch Frau Zehetner nicht so einfach bewirken können. Es stellt sich die Frage, ob die Arbeitgeber dazu bewegt werden können, für die Kolleginnen und Kollegen in den armutsgefährdeten Lohngruppen sowie für die Lehrlinge die Reallohnkürzungen in ihrem letzten KV-Vorschlag wieder zurückzunehmen.“
In dem an Zehetner übergeben Fragenkatalog will die vida etwa konkret von der Tourismusstaatssekretärin, die sich als Brückenbauerin angeboten hat, etwa wissen, warum sie zuvor trotz Rekordumsätzen im Tourismus zur Lohnzurückhaltung aufgefordert habe und ob die Beschäftigten in den Lohnverhandlungen nun auf die konkrete Unterstützung Zehetners zählen könnten?
Der Anteil ausländischer Beschäftigter liege im Tourismus bereits bei 60 Prozent. „Wie haben Sie angedacht bestehendes und neu zugewandertes Tourismuspersonal vor Lohndruck, Ausbeutung und schlechteren Arbeitsbedingungen zu schützen“, fragt die Gewerkschaft weiter.
Die Branchendaten würden auch nahelegen, dass der Tourismus keinen akuten Arbeitskräftebedarf hat. Warum setze sich die Staatssekretärin, dann weiter dafür ein, dass der Zuzug aus Drittstaaten weiter vorangetrieben wird? Können sich Arbeitsuchende in Österreich darauf verlassen, dass sie nicht durch einen günstigeren Beschäftigten aus einem Drittstaat ersetzt werden? Eine Übersicht möchte die vida auch über jene Betriebe haben, die mit der Rot-Weiß-Rot-Karte auf Drittstaatenarbeitskräfte zurückgreifen: „Können Sie auch erläutern, wie in diesen Betrieben sichergestellt werden konnte, dass keine Verdrängung von Arbeitssuchenden in Österreich stattgefunden hat?“
Bezüglich der Verwendung öffentlicher Gelder möchte die Gewerkschaft wissen, ob es möglich ist, der Öffentlichkeit einen Überblick über jene Betriebe zu geben, die Coronahilfen erhalten haben und die regelmäßig Beschäftigte beim AMS zwischenparken bzw. Arbeitslosigkeit verursachen. Und ganz allgemein fragt die Gewerkschaft auch. „In welcher Weise haben Sie vor, Betrug und Fördermissbrauch im Bereich der Tourismusbranche bis 2030 zur Entlastung der Allgemeinheit zu reduzieren?
Seitens der Gewerkschaft ist auch von Interesse, aus welchen Gründen Betriebe, die Beschäftigte saisonal kündigen und später wieder einstellen, bei Zahlungen in der Arbeitslosenversicherung gleich behandelt werden wie Betriebe mit Ganzjahresarbeitsplätzen?
Der gesamte Fragenkatalog kann unter diesem Link abgerufen werden: https://vida.at/tourismus-fragenkatalog
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Hansjörg Miethling
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