• 09.07.2026, 10:09:02
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Verkehrs- und Energiebranche schlagen Alarm: Das Erneuerbaren-Energie-Gesetz Verkehr wird zum Inflationsturbo

Die Regierung senkt die Treibstoffpreise um 0,8 Cent pro Liter, doch ein neues Gesetz könnte sie in den nächsten Jahren um mehr als das Hundertfache erhöhen

Wien (OTS) - 

Wirtschaftsvertreter des Verkehrs- und Energiesektors warnen vor massiven Preissteigerungen durch das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz Verkehr (EEG-V). Die vorgesehenen Regelungen könnten im Endausbau zu einer Verdopplung der Kraftstoffpreise, steigenden Transportkosten und in weiterer Folge zu einer massiven Inflation führen. „Das neue EEG-V wird Treibstoff empfindlich verteuern und damit für enorme Mehrkosten im Transportsektor sorgen. Die Unternehmen der Verkehrsbranche werden diese keinesfalls alleine tragen können und gezwungen sein, die höheren Preise weiterzugeben. Damit ist absehbar, dass das EEG-V ein massiver Inflationstreiber für nahezu alle Produkte und Dienstleistungen wird“, warnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Gesetz verfehlt seinen Zweck

Rebecca Kirchbaumer, Obfrau des Fachverbands Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, sieht im Gesetz das falsche Instrument zur Förderung von E-Mobilität. „Das erklärte Ziel des Gesetzes ist es, erneuerbare Energie anzukurbeln, aber leider wird der Markt für Biokraftstoffe mit völlig überzogenen Auflagen verunmöglicht und gleichzeitig mit einer Vierfach-Anrechnung von E-Stromquoten gezaubert“, so Kirchbaumer. „Die sogenannte Technologieoffenheit wird hier nicht zu finden sein.“

Preissteigerungen und Inflation für alle?

Ziel des EEG-V ist es, einen ambitionierten Ausbaupfad für erneuerbare Energien im Verkehrssektor zu etablieren. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, birgt nach Ansicht der Branchenvertreter erhebliche Risiken in der praktischen Umsetzung.

„Das Problem liegt darin, dass die österreichische Umsetzung ideologiegetrieben ist“, erklärt Jürgen Roth, Obmann des Energiehandels der WKÖ. „Seit über einem Jahr verhindert das Umweltbundesamt (UBA), dass ausreichend Biokraftstoffe in den Markt kommen. Diese Situation wird sich nach unseren Einschätzungen fortsetzen. Gleichzeitig führen die neuen Zielvorgaben zu massiven Strafzahlungen, wenn die nahezu unerreichbaren Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt werden können. Diese Kosten werden die Kraftstoffpreise weiter in die Höhe treiben.“

Existenzbedrohung für kleine Energiehändler

Bereits während der sogenannten Spritpreisbremse, die eine Ersparnis für die Bevölkerung von 0,8 Cent pro Liter beträgt, hätten kleinere Energiehändler erhebliche Wettbewerbsnachteile erfahren. Jetzt mit dem EEG-V wird diese Ersparnis um das Hundertfache in eine Belastung umgewandelt.

„Wir befürchten ein Aus für viele kleine Energiehändler“, sagt Roth. „Der Markt wird erneut zwischen großen und kleinen Anbietern aufgeteilt. Viele kleinere Unternehmen werden die extrem bürokratischen und teilweise sogar rechtswidrigen Anforderungen des EEG-V gar nicht erfüllen können. Die Behörde und das UBA verschleppt seit Monaten HVO-Rohstoffanträge. Zusätzlich ist die konjunkturelle Situation in der Branche sehr angespannt. Viele Energiehändler haben Rückstellungen in Millionenhöhe offen, da sich die Behörde und das UBA Zeit lassen, Biokraftstoffanträge zu prüfen. Das ist aus unserer Sicht ein EU-rechtswidriges Vorgehen und Behördenwillkür“, so der Branchenvertreter.

Appell an die Politik

Für die Vertreter der Verkehrs-, Energie- und Kraftstoffbranche steht fest: In seiner aktuellen Form geht das EEG-V an der Realität vorbei: „Wenn der Gesetzesentwurf so kommt, dann bringt das die Inflation zusätzlich in Schwung, schwächt den Wettbewerb und steht in direktem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Industriepolitik. Der Entwurf ist abzulehnen und muss rigoros überarbeitet werden. Wir brauchen Technologieneutralität und realistische Ziele anstatt Gold Plating und Mehrbelastungen für Konsumenten und Standort“, betonen Klacska, Roth und Kirchbaumer abschließend. (PWK338/DFS)

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