- 08.07.2026, 14:42:32
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Grüne/Gewessler: "Rosenkranz wird den Ansprüchen an das Amt des Nationalratspräsidenten nicht gerecht"
Grüne fordern Abwahlmöglichkeit für Nationalratspräsidenten und wollen Gespräche mit anderen Parlamentsklubs führen
Die Grünen fordern heute die Schaffung einer Abwahlmöglichkeit für den Nationalratspräsidenten. Anlass sind die wiederholten rechtsextremen Vorfälle im Umfeld der FPÖ: „Die Republik braucht ein demokratisches Korrektiv, wenn das Vertrauen in den Nationalratspräsidenten verloren geht. Mit rechtsextremen Schlägern und Identitären darf es im Parlament keine Berührungspunkte geben. Ich erwarte mir vom Inhaber des zweithöchsten Amts der Republik, dass er diese Ideologien klar und unmissverständlich bekämpft“, sagt die Klubobfrau der Grünen Leonore Gewessler.
Die Grünen kritisieren insbesondere, dass sich Nationalratspräsident Walter Rosenkranz von der immer weiter zunehmenden Radikalität seiner Partei nie abgegrenzt, sondern stattdessen schützend vor die FPÖ gestellt habe. „Walter Rosenkranz hat gezeigt, dass er nicht bereit ist, die notwendigen Grenzen gegenüber rechtsextremen Begriffen und Taten zu ziehen. Das ist, gerade als Nationalratspräsident, unangemessen und gefährlich. Er sollte unsere liberale Demokratie verteidigen, und nicht jene decken, die sie untergraben“, so Gewessler.
Spätestens seit den Aussagen von ÖVP-Klubobmann Gödl, wonach die ÖVP Walter Rosenkranz heute nicht mehr zum Nationalratspräsidenten wählen würde, sei offensichtlich, dass Rosenkranz das Vertrauen einer Mehrheit des Nationalrats verloren habe. Gewessler: „Wenn ein Nationalratspräsident keine Mehrheit des Hauses mehr hinter sich hat, darf das Parlament diesem Zustand nicht tatenlos zusehen. Deshalb brauchen wir eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit, einen Nationalratspräsidenten auch wieder abzuwählen.“
Die Grünen wollen in den kommenden Wochen Gespräche mit den anderen Parlamentsklubs aufnehmen und einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung vorlegen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass eine Abwahl nur unter strengen Voraussetzungen und mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit möglich ist.
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