• 07.07.2026, 19:30:02
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  • OTS0148

Nationalrat verkürzt Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte

Zahnärztinnen und -ärzte in Qualitätssicherungssystem integriert; Ausnahme für die Fax-Übermittlung von Gesundheitsdaten verlängert

Wien (PK) - 

Die Abgeordneten befürworteten heute im Nationalrat mehrere Neuerungen und Anpassungen von Regelungen für das Gesundheitssystem. So wird durch eine Änderung des Ärztegesetzes fixiert, die Dauer der Basisausausbildung, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Ebenso sieht die Regierungsvorlage vor, dass Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab dem 1. Juni 2026 nicht der Sonderfachbeschränkung unterliegen sollen. Ebenso grünes Licht gab es für eine Regierungsvorlage, mit der die Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert wird. Weiters beschlossen die Abgeordneten die Verlängerung einer Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax. Da derzeit noch keine technischen Alternativlösungen vorliegen, soll diese Möglichkeit damit ein weiteres Jahr bestehen.

Kürzere Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte

Eine Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Damit wollen ÖVP, SPÖ und NEOS nicht zuletzt die Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern. Außerdem soll das Gesetz in weiteren Punkten adaptiert werden. Das betrifft etwa die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, die Bestimmungen in Bezug auf Telemedizin und die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Krankengeschichte. Zudem ist geplant, die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke künftig in die Ärzteliste aufzunehmen und das "gut funktionierende System" im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 zu verlängern. Damit bleiben Dauerverschreibungen von Substituten unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Begleitend zum Ärztegesetz wird daher auch das Suchtmittelgesetz geändert.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erläuterte den derzeit hohen Verwaltungsaufwand zur individuellen Anrechnung des klinisch-praktischen Jahres für die Basisausbildung. Mit der nunmehrigen Regelung werde das wesentlich vereinfacht. Dies sei ein guter, aber nicht der letzte Schritt in diesem Bereich. Zudem sah sie ein "bewährtes System" im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung, das Amtsärztinnen und -ärzte entlasten würde, notwendige Kontrollen aber dennoch erhalten blieben.

Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisierte die Kürzung der Basisausbildung, da diese ohne Begutachtung und Debatte erfolgt sei. Dadurch werde auch die Zahl der Ausbildungsplätze nicht erhöht, zeigte er sich überzeugt. Zudem würden die gekürzten Inhalte nicht in anderen Bereichen der Ausbildung kompensiert. Kritisch beurteilte er zudem das weitere Aussetzen der amtsärztlichen Vidierung, da dadurch der Schwarzmarkt mit legal abgegebenen Drogen "geflutet" werde. Dies unterstützte auch Katayun Pracher-Hilander (FPÖ). Zur Bewältigung des Ärztemangels schlug die Abgeordnete vor, die Vollversorgung im medizinischen Bereich für "Nichtösterreicher" auf eine "vernünftige Basisversorgung" zu reduzieren.

Diesen Vorstoß kritisierten die SPÖ-Abgeordneten Verena Nussbaum und Rudolf Silvan ebenso wie einen weiteren der Freiheitlichen, Leistungen für Teilzeitbeschäftigte zu reduzieren. Zudem betonten die beiden Abgeordneten die Chancen der Digitalisierung im Bereich der Telemedizin. Dabei dürfe aber die Bedeutung der persönlichen ärztlichen Betreuung nicht aus dem Blick verloren werden.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verwies auf die Erkenntnisse einer Studie, wonach zwischen dem klinisch-praktischem Jahr und der Basisausbildung eine inhaltliche Überlappung von rund 50 % bestünde. Mit der Regelung wolle man auch den "relativ langen" Wartezeiten auf die Basisausbildung sowie der Abwanderung vieler junger Menschen begegnen. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) hob die Bedeutung einer funktionierenden medizinischen Versorgung für die Menschen hervor.

Christoph Pramhofer (NEOS) befürwortete die Kürzung der Basisausbildung auf internationales Niveau, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu schaffen. Ebenso positiv befand er die Einbindung von Labors und radiologischen Instituten in das ELGA-System.

Ralph Schallmeiner (Grüne) signalisierte Zustimmung seiner Fraktion, sah aber nur einen ersten Schritt für Verbesserungen. Mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, forderte der Abgeordnete die Basisausbildung ersatzlos abzuschaffen und deren Ausbildungsinhalte in das Medizinstudium zu integrieren. Während andere Länder Ausbildungswege vereinfachen und beschleunigen, halte Österreich weiterhin an einer zusätzlichen Ausbildungsstufe fest, kritisierte Schallmeiner. Mit einer Abschaffung könnte auch der Abwanderung von Jungmedizinerinnen und -medizinern ins Ausland entgegengewirkt werden.

Die Regierungsvorlage wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen.

Integration des zahnärztlichen Sektors in das neue Qualitätssicherungssystem

Für Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich gelten bereits seit 2024 strengere Regeln zur Qualitätssicherung. Nun sollen einer entsprechenden Regierungsvorlage nach auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieses neue System einbezogen werden. Dabei geht es neben der vorgesehenen Selbstevaluierung insbesondere auch um unabhängige Qualitätskontrollen durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG). Außerdem soll ab 2028 auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine verpflichtende Diagnosecodierung gelten. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.

Qualität im Gesundheitssystem bedeute Sicherheit für Patientinnen und Patienten, befürwortete Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig die nunmehrige Regelung.

Das Gesetz werde als Lösung eines Problems inszeniert, das es so gar nicht gebe, kritisierte Alexander Petschnig (FPÖ) und sprach sich für eine Qualitätssicherung mit Maß und Ziel aus. Er sah dadurch keinen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, aber eine "unnötige Bürokratie" und damit verbunden den Bedarf für mehr Personal beim Staat.

Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) kritisierte die Regelung. Diese sei falsch aufgesetzt, da ein Drittel der Ärzteschaft ausgenommen werde und zudem sollte es im Dokumentationsgesetz verankert werden.

Christoph Pramhofer (NEOS) hingegen befürwortete einheitliche Qualitätsniveaus und sah einen "riesen Schritt" für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Ausnahmeregelung für Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax wird um ein Jahr verlängert

In der letzten Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes war eine Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax enthalten, die nun Ende Juni 2026 ausgelaufen wäre. Da derzeit noch keine technischen Lösungen am Markt seien, die eine "Transportverschlüsselung zugunsten einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" obsolet machen würde, schlugen die Koalitionsparteien in einem Initiativantrag die Verlängerung der Ausnahmebestimmung bis 30. Juni 2027 vor. Der Antrag wurde heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Freiheitlichen angenommen.

Man solle dafür sorgen, dass die Bundesländer die Aufgabe ernst nehmen und er werde daher einer neuerlichen Verlängerung nicht zustimmen, begründete Ralph Schallmeiner (Grüne) die Ablehnung seiner Fraktion. (Fortsetzung Nationalrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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