• 07.07.2026, 14:38:02
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  • OTS0107

Nationalrat: FPÖ-Antrag zur leichteren Abschiebung von Straftätern abgelehnt

Auch neuerlicher Antrag der Freiheitlichen auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe bleibt in der Minderheit

Wien (PK) - 

Um Außerlandesbringungen straffällig gewordener Personen zu erleichtern, will die FPÖ das Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit ändern. Demnach sollen Personen, die rechtskräftig wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden, weder durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch durch die österreichische Bundesverfassung vor Abschiebungen bewahrt werden können. Gleiches soll für einen Freiheitsentzug zur Sicherung der Ausweisung oder Auslieferung gelten. Der Antrag blieb gegen die Stimmen der anderen Parteien im Nationalrat ebenso in der Minderheit wie ein neuerlicher Antrag der FPÖ auf Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe.

FPÖ für leichtere Abschiebung von Straftätern

Die FPÖ begründet ihren Vorstoß zur leichteren Abschiebung von Straftätern mit "einer zunehmenden Schieflage" in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Straftäter könnten oftmals selbst dann nicht abgeschoben werden, wenn sie eine Gefahr für die Freiheit und Sicherheit anderer Personen seien, argumentieren die Freiheitlichen. Die Kriminalitätsentwicklung in Österreich sei besorgniserregend, sagte Michael Schilchegger (FPÖ) und wies auf eine Vielzahl an Häftlingen mit Drittstaatsangehörigkeit hin. Ausschlaggebend dafür, dass man ausländische Straftäter oft nicht abschieben könne, sei die Begründung mit einer Gefährdungslage im Herkunftsland. Mit der entsprechenden Interpretation der EMRK durch die Gerichtshöfe sei er nicht einverstanden, so Schilchegger. Es brauche daher ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention oder eben eine gesetzliche Änderung in Österreich. Der Antrag sage nichts anderes als auch in der Genfer Flüchtlingskonvention festgehalten sei. Wer vergewaltige, morde und brutale Gewalt gegen die Bevölkerung verübe, habe jedes Recht für den Aufenthalt verwirkt und gehöre außer Landes gebracht, unterstrich Michael Gmeindl (FPÖ). Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung habe Vorrang. Gernot Darmann (FPÖ) stellte in Frage, wo die Menschenrechte "unserer Staatsbürger" gegenüber den "Verbrechern" bleiben würden.

Rechtlich gesehen sei der FPÖ-Antrag "ein wahrer Topfen", meinte dazu Wolfgang Gerstl (ÖVP). Österreich sei Vertragspartei der Menschenrechtskonvention, diese stehe im Verfassungsrang und garantiere unter anderem Meinungsfreiheit und das Recht auf faire Verfahren. Die FPÖ wolle das offenbar kippen, so Gerstl. Es gehe darum, den Rechtsstaat weiterzuentwickeln, die FPÖ wolle aber das "gesamte Haus niederreißen und neu aufbauen". Außerdem gebe es in Österreich bereits eine "Null-Toleranz-Politik" im Asyl- und Migrationswesen, so Ernst Gödl (ÖVP). Es zeige sich derzeit eine "Minuszuwanderung" und eine massive Erhöhung der Außerlandesbringungen. Das klare Ziel bei der Haftverbüßung sei "Haft in der Heimat", so Gödl. Die EMRK müsse weiterhin voll gelten, auch wenn es in manchen Bereichen einer Neuinterpretation bedürfe.

Aus Sicht von Muna Duzdar (SPÖ) ist der Vorschlag der FPÖ völkerrechtswidrig und verfassungswidrig. Wie die EMRK interpretiert werde, sei Sache des EGMR. Die Menschenrechtskonvention sei das Fundament des Rechtsstaats, schütze 700 Millionen Menschen und setze sich bei weitem nicht nur mit Straftätern auseinander, so Duzdar.

Zur Ausreise von straffälligen Personen sei eine Einzelfallprüfung geboten, betonte Sophie Marie Wotschke (NEOS). Es mache einen Unterschied, ob jemand minderjährig, Frau oder Mann sei oder ob das Delikt Diebstahl oder Gewalt betreffe. In einem Rechtsstaat nehmen Gerichte die Rechtsprechung vor, betonte sie. Es sei "brandgefährlich", diese Grundprinzipien der Bundesverfassung in Frage zu stellen.

Das Wesentliche an Menschenrechten sei, dass sie für alle gleich gelten - denn "sonst gelten sie für niemand mehr", so Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Daher sei es so wichtig, "keinen Deut" an der EMRK zu rütteln. Als Gesetzgebung dürfe man außerdem nicht der Gerichtsbarkeit vorschreiben, wie sie Gesetze auszulegen habe.

FPÖ-Forderung für Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe

Ihre Forderung nach Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe begründet die FPÖ damit, dass ein solcher Schritt nicht nur der Bevölkerung und den Unternehmen zugutekomme, sondern den ORF auch unter einen gewissen Spardruck setzen würde. Als Alternative zur Haushaltsabgabe schlägt sie vor, einen "verschlankten" und "effizienten" öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels eines mehrjährigen Finanzrahmens aus dem Budget zu finanzieren.

Die Umsetzung der FPÖ-Forderung würde den ORF wesentlich stärker vom Staat abhängig machen, so Staatsekretärin Michaela Schmidt. Er wäre dann ungeschützt gegen politische Einflussnahme. Entscheidend sei eine verlässliche, ausreichende und staatsferne Finanzierung für den ORF - dafür habe man in Österreich eine gute Lösung gefunden. Der ORF müsse außerdem ebenso einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, hielt Schmidt fest. Daher werde es für ihn 90 Mio. Ꞓ an Kompensation für die Vorsteuer nicht mehr geben. Was Reformen betrifft, werde mit dem neuen ORF Zukunftsforum ein breiter Beteiligungsprozess gestartet, um ihn für alle weiterzuentwickeln.

Christian Hafenecker (FPÖ) würde es demgegenüber als echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sehen, die Einführung der "Zwangsgebühren" rückgängig zu machen. Der ORF als "Privilegienstadl" würde den Menschen jedes Jahr 700 Mio. Ꞓ "aus der Tasche ziehen". Hafenecker ortet im ORF "massiven Proporz" von "Schwarz und Rot" und "hin und wieder den Miniaturparteien". Mit dem Antrag wolle man eine Re-Demokratisierung des ORF, eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags sowie mehr Sparsamkeit und Objektivität. Neben "all dem Theater" der letzten Zeit im ORF wisse auch niemand, wo dort das Geld hinkomme, so Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ). Die FPÖ stehe für einen schlanken, seriösen "Grundfunk" mit einem mehrjährigen Budgetrahmen ohne "Zwangsabgaben". Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) kritisierte, dass der ORF in der Corona-Zeit "schlagartig" aufgehört habe, objektiv zu sein. Er habe sich zum politischen "Fahnenträger" der Regierungsparteien degradieren lassen. Solange das so bleibe, dürfe es keine "Zwangsabgabe" geben. Auch Markus Tschank (FPÖ) hält es für unangebracht, dass Gebührenzahlende die "Missstände" im ORF mitfinanzieren würden. Der ORF brauche einen Neustart.

Wenn es wie von der FPÖ gefordert statt der Haushaltsabgabe eine Budgetfinanzierung geben würde, würden die Beiträge eben über Steuern bezahlt - das sei eine "Seifenblase, die zerplatzt", so Nico Marchetti (ÖVP). Der FPÖ unterstellte er "Scheinmoral", was den ORF betrifft. Im Zuge des Zukunftskonvents für den ORF habe man sich vorgenommen, auf jene Kritikpunkte der letzten Zeit, die berechtigt seien, einzugehen.

Es brauche nicht weniger ORF, sondern mehr ORF, zeigte sich Klaus Seltenheim (SPÖ) überzeugt. Ein "zusammengekürzter" ORF würde aus seiner Sicht den gesamten österreichischen Medienmarkt schwächen. Es brauche zwar Reformen wie etwa bei den Gremien und in Form von Gehaltsobergrenzen, zumal die letzten Wochen kein "Ruhmesblatt" dargestellt hätten. Den Angriff der FPÖ auf den Medienstandort lehne er aber ab.

Der ORF habe "handfeste Probleme", räumte Henrike Brandstötter (NEOS) ein. Die Konsequenz müssten aber Reformen sein und nicht, ihn "kaputtzuschlagen". Er habe außerdem mit den genannten rund 90 Mio. Ꞓ, und zudem mit weiteren 10 Mio. Ꞓ weniger Einnahmen aus Unternehmensbeiträgen, durchaus einen echten Spardruck. Darüber hinaus werde es den Zukunftskonvent im Herbst geben.

Die FPÖ wolle den ORF und damit eine zentrale demokratische Struktur zerstören, kritisierte Sigrid Maurer (Grüne). Missstände im ORF führt sie unter anderem auf Einfluss der Parteipolitik zurück. Im Hinblick auf die Diskussion zu Reformen im Herbst wies sie darauf hin, dass die Grünen bereits einige Anträge eingebracht hätten. Die FPÖ wolle demgegenüber eine "komplette Politisierung" des ORF und diesen steuern, so Maurer. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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