• 07.07.2026, 13:19:38
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Greenpeace zu UWG-Novelle: Nationalrat beschließt EU-rechtswidriges Greenwashing-Gesetz

Umweltschutzorganisation kündigt Beschwerde bei EU-Kommission an und fordert Rücknahme der dreijährigen Schonfrist für Konzerne

Wien (OTS) - 

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert den heutigen Beschluss der EU-rechtswidrigen UWG-Novelle im Nationalrat scharf. Mit der dreijährigen Schonfrist gewährt die Politik Konzernen weiterhin einen Freibrief für täuschende Werbeversprechen.. Ein gestern vorgelegtes Rechtsgutachten (act.gp/Rechtgutachen-EmpCo) belegt, dass das Gesetz klar gegen EU-Recht verstößt. Auch die Universität Innsbruck bestätigt die EU-Rechtswidrigkeit in einer Stellungnahme. Außerdem kritisiert Greenpeace die fehlenden Klagemöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen und, dass das verabschiedete Gesetz die ökologischen Schäden von Greenwashing ignoriert. Die Umweltschutzorganisation wird nun offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. Um teure Millionenstrafen durch ein Vertragsverletzungsverfahren für die Bevölkerung abzuwenden, fordert die Umweltschutzorganisation eine entsprechende Überarbeitung des Gesetzes – insbesondere die sofortige Rücknahme der dreijährigen Übergangsfrist.

Ursula Bittner, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace in Österreich:
„Dieser Beschluss ist ein rechtlicher und ökologischer Skandal. Die Regierungsparteien und die FPÖ ignorieren EU-Recht und schenken Konzernen jahrelange Ausreden, um den Klima- und Naturschutz mutwillig auszubremsen. Dreiste Öko-Lügen und klimaschädliche Werbeversprechen bleiben damit in Österreich noch jahrelang erlaubt, während umweltbewusste Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf getäuscht werden. Und die Rechnung zahlen am Ende wir: Die Abstrafung der EU-Kommission wegen diesem rechtswidrigen Gesetze, zahlen letztendlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir können diesen Rechtsbruch nicht durchgehen lassen.“

Es überrascht kaum, dass die antieuropäische FPÖ EU-Recht mit Füßen tritt. Befremdlich ist jedoch, dass die grundsätzlich proeuropäischen Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS wider besseres Wissen ein unionsrechtswidriges Gesetz beschließen. Sie nehmen damit sehenden Auges in Kauf, dass die ohnehin lange Liste an Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich um ein weiteres anwächst. Es ist ein Armutszeugnis, dass sich mit den Grünen nur eine Partei konsequent nach europäischen und ökologischen Standards orientiert“, so Bittner.

Das Rechtsgutachten finden Sie hier: act.gp/Rechtgutachen-EmpCo
Für juristische Rückfragen zum Kurzgutachten steht Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Institut für Europarecht, JKU Linz für Interviews zur Verfügung.

Stellungnahme der Universität Innsbruck: https://act.gp/4woTCF6

Rückfragen & Kontakt

Ursula Bittner
Wirtschaftsexpertin
Greenpeace Österreich
Tel.: +43 (0) 664 96 06 429
E-Mail: [email protected]

Magnus Reinel
Pressesprecher
Greenpeace in Österreich
Tel.: + 43 (0) 664 8817 2210
E-Mail: [email protected]

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