- 01.07.2026, 13:00:06
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Bundesjugendvertretung begrüßt geplantes Bundesgesetz zum Jugendschutz
Langjährige BJV-Forderung zur Gänze umgesetzt: Bundesweit einheitlich geregelter Jugendschutz garantiert gleiche Rechte für alle Jugendlichen in Österreich.
Die Bundesjugendvertretung (BJV) zeigt sich erfreut über das Vorhaben der Regierung, den Jugendschutz in die Kompetenz des Bundes zu übertragen. Damit wird eine langjährige Forderung der BJV vollständig umgesetzt. „Seit 2019 gibt es in den Bundesländern einen weitgehend einheitlichen Jugendschutz. Dafür haben wir uns jahrelang eingesetzt. Vereinzelte Ausnahmen in den Bundesländern haben jedoch dazu geführt, dass nicht alle Jugendlichen die gleichen Rechte haben. Das wird jetzt mit einem bundesweit einheitlich geregelten Jugendschutz endlich ein Ende haben“, sagt BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger.
BJV entwickelte Modell für einheitlichen Jugendschutz
Die BJV hat vor 2019 ein Modell zur Vereinheitlichung des Jugendschutzes hinsichtlich Ausgehzeiten sowie Alkohol- und Tabakkonsum unter Einbeziehung von Expert*innen entwickelt. Dieses wurde von acht der neun Bundesländer mitgetragen. Lediglich die Zustimmung Oberösterreichs bei den Ausgehzeiten fehlte. Für die BJV ist nun wichtig, dass unterschiedliche Ausgehzeiten und weitere Ausnahmen im geplanten Bundesgesetz an die Regelungen der übrigen Bundesländer angepasst werden. „Über viele Jahre war es für junge Menschen nicht nachvollziehbar, warum nur in einem Bundesland andere Regeln für sie gelten sollten. Das führte zu Unsicherheiten, insbesondere wenn Jugendliche Bundesländergrenzen überschritten. Mit der Vereinheitlichung können diese Unsicherheiten nun dauerhaft ausgeräumt werden. Denn es gibt keinen Grund, warum nicht alle Jugendlichen in Österreich die gleichen Rechte haben sollten“, betont BJV-Vorsitzender Moritz Mittermann.
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