• 25.06.2026, 10:00:50
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Ein Jahr Barrierefreiheits-Gesetz: Digitale Teilhabe auf dem Prüfstand

Wien (OTS) - 

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Barrierefreiheits-Gesetzes (BaFG) zeigt ein gemeinsames Projekt der Wirtschafts-Universität Wien (WU) und der Lebenshilfe Österreich: Digitale Barrierefreiheit ist essenziell für Teilhabe, in der Praxis bestehen jedoch weiterhin zahlreiche Hürden.

Am 28. Juni 2025 trat das österreichische Barrierefreiheits-Gesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und gibt Verbraucher*innen das Recht, Verstöße zu melden. Ein Jahr später ist die Bilanz ernüchternd: Österreichweit wurden weniger als 100 Verfahren eröffnet. Das Gesetz existiert, wird aber wenig genutzt.


Was hat das Projekt bezweckt?

Die Lebenshilfe Österreich hat gemeinsam mit sechs Studierenden der WU (Spezialisierung Public and Non Profit Management) untersucht, ob Menschen mit intellektueller Behinderung das BaFG praktisch nutzen können. Im April 2026 prüften Selbstvertreter*innen – Menschen mit Behinderungen, die sich selbst für ihre Rechte einsetzen – gemeinsam mit Studierenden alltagsnahe Websites und reichten daraufhin konkrete Hinweise über das Meldeformular des Sozialministeriumservice (SMS) ein.

Was ist dabei herausgekommen?

Die geprüften Websites erfüllen die Anforderungen des BaFG in weiten Teilen nicht: die Schrift ist oft zu klein, die Zoomfunktion fehlt oder funktioniert im Warenkorb nicht. Eine Vorlesefunktion ist auf nahezu keiner Website vorhanden und das, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Inhalte auf Englisch, unklare Fachbegriffe sowie unverständliche AGB und Cookie-Hinweise erschweren die Nutzung zusätzlich. Pflicht-Registrierungen machen Einkäufe für viele faktisch unmöglich.

Besonders gravierend: Auch das Meldeformular des SMS selbst ist nicht barrierefrei. Es ist schwer auffindbar und verwendet unklare Begriffe. Eine Analyse mit der capito.ai-Software ergab, dass das Formular das Kriterium Einfache Sprache (B1) nicht erfüllt. Kernbefund: Es ist für Selbstvertreter*innen derzeit nicht möglich, das Formular eigenständig auszufüllen.

Julius Szebeni, Mitglied des Mitsprache-Teams der Lebenshilfe Wien, war Teil der Prüfgruppe und hat mehrere Websites getestet, sein Resümee: „Die Beschwerdemöglichkeiten sind nicht optimal. Die Seite, wo man sich beschweren kann, ist z.B. ziemlich versteckt und klein geschrieben. Also da gibt es genug Nachholbedarf.“

Nicole Braunstein, Vorsitzende des Selbstvertretungs-Beirats der Lebenshilfe Österreich betont:
„Ich würde es gut finden, wenn man weiß, um was es bei den Websites geht und dass man sie selbst bedienen kann. Dann bin ich unabhängiger, weil ich im Internet schauen kann, was ich such, dadurch stärkt man das Selbstbewusstsein und hat die Freiheit selbst zu schauen und nicht immer zu fragen kannst du das für mich machen.“

Das Projekt zeigt: Das Barrierefreiheits-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, aber nur dann wirksam, wenn Betroffene es auch tatsächlich nutzen können. Die Lebenshilfe Österreich empfiehlt daher konkrete Nachbesserungen und stellt folgende drei Forderungen:

  1. Meldeformular barrierefrei gestalten: Ein Gesetz, das Betroffene schützen soll, muss von Betroffenen auch genutzt werden können.
  2. Bekanntheit des BaFG erhöhen: Nur wer weiß, wie das Gesetz genutzt werden kann, kann seine Rechte einfordern. Die Lebenshilfe Österreich fordert gezielte Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörden.
  3. Verständlichkeit als Pflicht verankern: Einfache Sprache muss als verbindliche Anforderung des BaFG bei der Marktüberwachung aktiv geprüft werden. Verständlichkeit ist keine Kür, sie ist Voraussetzung für echte digitale Teilhabe.

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Rückfragen & Kontakt

Lebenshilfe Österreich
Hannah Dobler, MSc (WU)
Telefon: +43 660 98 01 359
E-Mail: [email protected]

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