- 25.06.2026, 07:48:02
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GBH-Hitzetage (4): Hitzeschutz am Bau beginnt vor dem ersten Spatenstich
Öffentliche Auftraggeber können Beschäftigte schützen – GBH fordert Hitzeschutz als fixes Vergabekriterium
Schulen. Krankenhäuser. Schienen. Wohnungen. Das sind nur einige Beispiele für das, was die Beschäftigten am Bau Tag für Tag errichten. Sie schaffen die Infrastruktur, auf der unser Alltag beruht. Gleichzeitig werden die Hitzewellen immer häufiger. Deshalb fordert die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH), Hitzeschutz künftig bereits in Ausschreibungen zu verankern. Denn wer einen Bauauftrag vergibt, trägt auch Verantwortung für die Menschen, die ihn ausführen.
Vergabe ist Verantwortung
Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2026 wurden die Möglichkeiten geschaffen, soziale und ökologische Kriterien stärker in Ausschreibungen einzubeziehen. Damit können öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauaufträgen auch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten berücksichtigen. Betriebe, die nachweislich Hitzeschutz umsetzen – etwa durch Trinkwasserversorgung, Beschattung, angepasste Arbeitszeiten oder die Nutzung der BUAK-Hitzefrei-Regelung – sollen im Rahmen sozialer und qualitativer Zuschlagskriterien besser bewertet werden. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Die GBH fordert: Hitzeschutz gehört künftig als fixes Kriterium in jede öffentliche Ausschreibung.
Hitzeschutz beginnt vor dem ersten Spatenstich
Ob Trinkwasser, Beschattung, angepasste Arbeitszeiten oder die Möglichkeit auf Hitzefrei – viele Schutzmaßnahmen müssen bereits bei der Planung eines Bauprojekts berücksichtigt werden. Wer Hitzeschutz erst auf der Baustelle diskutiert, ist oft zu spät dran. Deshalb muss er bereits bei der Ausschreibung mitgedacht werden.
Die öffentliche Hand hat eine Vorbildwirkung
Gemeinden, Länder und der Bund vergeben jedes Jahr Bauaufträge in Milliardenhöhe. Jede Vergabe ist auch eine Entscheidung darüber, unter welchen Bedingungen auf österreichischen Baustellen gearbeitet wird. Öffentliche Auftraggeber haben deshalb eine besondere Verantwortung. Wer diese ernst nimmt, denkt den Schutz der Beschäftigten von Anfang an mit. „Wer einen Bauauftrag vergibt, entscheidet auch darüber, wie auf dieser Baustelle gearbeitet wird. Das neue Vergaberecht gibt uns erstmals die Möglichkeit, Hitzeschutz schon bei der Ausschreibung mitzudenken. Diese Chance müssen wir nutzen. Wer den Auftrag vergibt, trägt auch Verantwortung für die Menschen, die ihn ausführen“, so Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender.
Appell auch an private Auftraggeber
Die GBH appelliert auch an private Bauherren und Auftraggeber. Hitzeschutz soll Teil von Bauverträgen und Ausschreibungen werden. Wer Betriebe beauftragt, kann nachfragen, welche Maßnahmen für die Beschäftigten vorgesehen sind. Wer Verantwortung übernimmt, kann jene Unternehmen belohnen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich schützen.
Die Beschäftigten am Bau machen Österreich klimafit
Die Beschäftigten am Bau errichten nicht nur unsere Infrastruktur. Sie machen Österreich auch klimafit. Sie sanieren Gebäude, bauen energieeffiziente Wohnungen, modernisieren Verkehrswege und schaffen die Infrastruktur für die Zukunft. Gerade jene Menschen, die unser Land auf den Klimawandel vorbereiten, müssen selbst bestmöglich vor den Folgen der Hitze geschützt werden. „Es sind die Fachkräfte am Bau, die Österreich auf den Klimawandel vorbereiten – mit ihren Händen, draußen, bei jedem Wetter und mit schwerer körperlicher Arbeit. Sie verdienen nicht nur einen fairen Lohn, sondern auch bestmöglichen Schutz. Vor dem Klimawandel. Vor den Hitzewellen. Und das beginnt bereits beim Bauauftrag“, so Muchitsch.
GBH-Hitzetage
Tag 1: Verantwortung übernehmen – Gesundheit schützen
Tag 2: Es geht um wenige Stunden – nicht um ganze Tage
Tag 3: Die coolsten Baustellen Österreichs gesucht
Tag 4: Hitzeschutz beginnt vor dem ersten Spatenstich
Hitze.App: Sofort wissen, wann es so weit ist
Die kostenlose Hitze.App der GBH zeigt per Postleitzahl in Echtzeit an, ob die für Hitzefrei relevante Temperatur von 32,5 Grad Celsius erreicht wurde. Damit wissen Beschäftigte, Betriebe und Auftraggeber sofort, wann Handlungsbedarf besteht. Download: gbh-news.at/hitze-app
Rückfragen & Kontakt
GBH-Presse
Thomas Trabi, M.A.
Telefon: 0664/614 55 17
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