- 24.06.2026, 14:01:32
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- OTS0144
Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt: Lebensmittelhandel gibt Steuersenkungen an Konsumentinnen und Konsumenten weiter
WKÖ-Prauchner: „Lebensmittelhandel hält sich an das Gesetz und die Kontrolle funktioniert – zusätzliche Datenbanken führen nur zu mehr Bürokratie und letztlich höheren Preisen.“
Die heute veröffentlichte Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zur Umsatzsteuerbefreiung von Hygieneprodukten bestätigt, was der österreichische Lebensmittelhandel von Anfang an betont hat: Steuerentlastungen werden konsequent an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben.
Die BWB kommt in ihrer Analyse zum klaren Ergebnis, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Tampons, Binden und weitere Hygieneprodukte insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Anfangs festgestellte Abweichungen waren laut Behörde auf technische und operative Umstellungsprobleme zurückzuführen und wurden innerhalb weniger Tage korrigiert.
„Die Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde zeigt schwarz auf weiß: Der Lebensmittelhandel verhält sich korrekt und gibt steuerliche Entlastungen an die Kundinnen und Kunden weiter“, erklärt Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Das ist eine wichtige Bestätigung für die gesamte Branche. Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, dass die bestehenden Kontrollinstrumente funktionieren.“
Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel wird ebenfalls weitergegeben
Mit Blick auf die bevorstehende Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel bekräftigt der Lebensmittelhandel seine klare Linie. „So wie bei den Hygieneprodukten werden wir selbstverständlich auch die Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben. Daran gibt es keinen Zweifel“, so Prauchner. „Die Branche hat ihre Verantwortung wahrgenommen und wird das auch weiterhin tun.“
Absage an neue Margendatenbank
Vor diesem Hintergrund erteilt der Lebensmittelhandel Überlegungen zu zusätzlichen Datenbanken oder neuen Meldeverpflichtungen zur Margenkontrolle eine klare Absage. „Das vorliegende Ergebnis zeigt, dass Handel und bestehende Kontrollmechanismen funktionieren. Wer nun zusätzliche Datenbanken, Berichtspflichten oder neue Kontrollstrukturen schaffen will, verursacht vor allem mehr Kosten und mehr Bürokratie“, betont Prauchner.
Derzeit diskutierte Systeme zur laufenden Margenkontrolle würden nach Ansicht der Branche keinen zusätzlichen Nutzen stiften, gleichzeitig aber erneut Millionenbeträge an Steuergeld und betriebliche Ressourcen verschlingen.
„Die BWB konnte die Weitergabe der Steuerentlastung mit den bestehenden Instrumenten lückenlos kontrollieren. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum nun weitere Bürokratieapparate aufgebaut werden sollen. Eine zusätzliche Margendatenbank bringt den Konsumentinnen und Konsumenten keinen Nutzen, verursacht aber hohe Kosten. Diese Kosten müssen letztlich auch von den Kundinnen und Kunden getragen werden“, so Prauchner.
Millionenschwere Belastungen für den Lebensmittelhandel
Prauchner weist darauf hin, dass die Branche in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche regulatorische Vorgaben umsetzen musste. Allein die Anpassungen aufgrund von Umsatzsteueränderungen, die Einführung der Shrinkflation-Kennzeichnung sowie neue Vorgaben bei der Preisauszeichnung haben Umstellungskosten in Millionenhöhe verursacht.
„Jede zusätzliche Verpflichtung verursacht Kosten. Diese Kosten wirken sich auch auf die Preise aus“, sagt Prauchner. Als aktuelles Beispiel nennt er die bevorstehende Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie. Während andere Mitgliedstaaten an praktikablen und wirtschaftlich vernünftigen Lösungen arbeiten, drohen heimischen Handelsbetrieben Investitionen in Millionenhöhe ohne erkennbaren Mehrwert für die Bevölkerung.
Die derzeit absehbare Umsetzung würde tausende langsam ladende Wallboxen auf Supermarktparkplätzen vorschreiben, die während eines kurzen Einkaufs kaum Nutzen stiften, statt einer bedarfsgerechten Zahl an Schnellladesäulen. Gleichzeitig zeichnet sich innerhalb Österreichs ein Flickenteppich aus neun unterschiedlichen Landesregelungen ab.
Künstliche Kosten treiben Preise
Prauchner warnt davor, immer neue Auflagen, Meldepflichten und Investitionsvorgaben zu beschließen und gleichzeitig sinkende Preise zu erwarten. „Wer Entlastung bei den Preisen will, darf nicht gleichzeitig immer neue Kosten verursachen. Wer Lebensmittel dauerhaft günstiger machen möchte, muss unnötige Belastungen abbauen, statt neue zu schaffen“, betont Prauchner. „Die BWB hat bestätigt, dass der Lebensmittelhandel Steuersenkungen weitergibt. Daraus sollte die Politik nun die richtigen Schlüsse ziehen: weniger Bürokratie statt neuer Datenbanken und zusätzlicher Verpflichtungen. Sonst schaffen wir künstlich Teuerung und dürfen uns nicht wundern, wenn Preisentlastungen durch neue Kosten wieder aufgezehrt werden“, so Prauchner abschließend. (PWK313/DFS)
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