• 24.06.2026, 10:27:32
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KV-Verhandlungen im Hotel- und Gastgewerbe ohne Einigung

WKÖ Imlauer und Rainer: Arbeitgeber sehen wirtschaftlichen Spielraum ausgeschöpft

Wien (OTS) - 

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2026 für das Hotel- und Gastgewerbe sind ohne Einigung abgeschlossen. Trotz eines bis zuletzt aufrecht gehaltenen Letztangebots der Arbeitgeberseite hat sich die Gewerkschaft gegen einen Abschluss entschieden. Die Arbeitgeberseite hat in den vergangenen vier Jahren bei einer Inflation von 24,8 % die KV-Löhne und Gehälter um 27,1 % erhöht, in der untersten Lohngruppe lag man mit einer Erhöhung von 28,6% deutlich über der Inflation. Darüber hinaus hat die Arbeitgeberseite in den vergangenen beiden Jahren grundlegenden Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag zugestimmt, die für die Arbeitnehmer:innen darüberhinausgehende Lohn- und Gehaltserhöhungen bewirken. Dazu zählen unter anderem Sonderzahlungen auf IST-Lohn-Basis und die Einführung eines flächendeckenden Nachtarbeitszuschlags.

Nach einem wochenlangen und intensiven Verhandlungsprozess, der von zahlreichen Gesprächsrunden und einem erheblichen Entgegenkommen der Arbeitgeber geprägt war, haben die Arbeitgebervertreter am 29.5. ein faires Letztangebot vorgelegt, das sowohl die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch soziale Aspekte berücksichtigt. Dieses Angebot ist zunächst von der Gewerkschaft abgelehnt worden, bevor eine „basisdemokratische Mitgliederbefragung“, die bis gestern, den 23. Juni 2026 lief, durchgeführt wurde.

Die Mitgliederbefragung ergab, dass das vorliegende Letztangebot der Arbeitgeberseite weiterhin abgelehnt wird. Festzuhalten ist allerdings, dass die betreffende Online-Befragung öffentlich zugänglich war und unabhängig von einer tatsächlichen Anstellung im Hotel- und Gastgewerbe oder einer Gewerkschaftsmitgliedschaft ausgefüllt werden konnte. Zudem gab es keine technischen Einschränkungen, die eine mehrfache Teilnahme und Abstimmung durch ein und dieselbe Person verhindert hätten.

„Die Seriosität der Umfrage ist somit mehr als fragwürdig. Fakt ist: Mit einer Erhöhung von 3,4 Prozent in der untersten Lohngruppe kommen wir der Forderung der Gewerkschaft bis auf 0,1 Prozentpunkte nach. Gleichzeitig sieht unser Angebot eine durchschnittliche Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter um 3 Prozent vor. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass die arbeitgeberseitigen Zugeständnisse zum Ausreizen des wirtschaftlichen Spielraums trotz schwieriger Rahmenbedingungen für die Gewerkschaft nicht ausgereicht haben, um einen KV-Abschluss zu erwirken“, so die Obleute Rainer und Imlauer abschließend.

Betriebe können sich auf der Serviceseite der Fachverbände zum Letztangebot informieren und dieses als Orientierung für allfällige freiwillige Lohn- und Gehaltserhöhungen heranziehen. Verbindlich gelten weiter die Lohn- und Gehaltstabellen des letzten Abschlusses, die seit 1.5.2025 in Kraft sind. (PWK312/ES)

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