- 24.06.2026, 08:31:02
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ÖHGB: Keine Budgetsanierung auf Kosten langjähriger Grundstückseigentümer!
Regierung will mit BudgetbegleitG erneut auf das Eigentum privater Grundstückseigentümer zugreifen. ÖHGB lehnt neuerliche Verschärfung der Immobilienertragsteuer entschieden ab.
Mit scharfer Kritik reagiert der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) auf die im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2027/2028 vorgesehene weitere Verschärfung der Immobilienertragsteuer für sogenannte „Altgrundstücke“.
Die geplante Änderung erhöht die effektive Steuerbelastung bei Altgrundstücken ohne Umwidmung von bisher 4,2 % auf 6 % des Verkaufserlöses. Das entspricht einer Steuererhöhung um nahezu 43 Prozent. Bei umgewidmeten Altgrundstücken steigt die Belastung von 18 % auf 21 % des Verkaufserlöses.
Von Spekulation kann bei den betroffenen Grundstücken keine Rede sein. Präsident RA Dr. Martin Prunbauer: „Altgrundstücke wurden definitionsgemäß vor dem 1. April 2002 erworben, vielfach also vor 24, 30 oder noch mehr Jahren. Wer ein Grundstück über Jahrzehnte hält, ist kein Spekulant.“
Betroffen sind nicht große Bauträger, die an einem raschen Abverkauf interessiert sind, sondern vor allem einzelne private Eigentümer und Familien, die Vermögen über lange Zeit aufgebaut oder für die Altersvorsorge zurückgelegt haben.
Die nunmehr geplante Maßnahme ist aus Sicht des ÖHGB keine Lenkungsmaßnahme und verfolgt keinen wirtschaftspolitischen Zweck. Sie führt ausschließlich zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung bestehender Vermögensreserven – ohne jede Tätigkeit der öffentlichen Hand und ohne erkennbaren Lenkungseffekt. Sie trifft damit insbesondere jene, die ihr Eigentum langfristig halten und für das Alter vorsorgen.
Prunbauer fasst zusammen: „Bei diesem Vorhaben handelt es sich nicht um die Bekämpfung von Spekulation, sondern um eine reine Steuererhöhung zur Budgetsanierung auf Kosten privater Grundstückseigentümer.“
Kritisch sieht der ÖHGB, dass der Gesetzgeber bereits im Vorjahr mit dem sogenannten Umwidmungszuschlag eine weitere Verschärfung der Besteuerung von Grundstücksveräußerungen eingeführt hat. Damit wurde bereits eine zusätzliche pauschale Belastung von Umwidmungsgewinnen geschaffen, obwohl diese bereits bisher steuerlich erfasst waren.
Der ÖHGB erinnert außerdem daran, dass die steuerliche Belastung von Immobilien in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft wurde. Während die Immobilienertragsteuer ursprünglich an die Kapitalertragsteuer angelehnt war, ist sie dieser längst davongaloppiert. Heute werden Veräußerungsgewinne aus Immobilien bereits mit 30 % besteuert, während die KESt weiterhin bei 27,5 % bzw. 25 % liegt. Mit den zusätzlichen Belastungen für Altgrundstücke setzt sich diese Entwicklung fort.
Prunbauer: „Die Maßnahme ist nicht zu Ende gedacht, weil sie Eigentümer vom Verkauf abhält und damit das ohnehin knappe Angebot an Bauland reduziert.“ Der Wohnungsmarkt werde dadurch nicht entlastet, sondern im Gegenteil belastet: Grundstücksverkäufe würden erschwert, die Mobilisierung von Bauland gebremst und die Kosten für zukünftige Erwerber erhöht.
Der ÖHGB fordert, von der geplanten Verschärfung Abstand zu nehmen. Eigentum darf nicht dauerhaft zur Finanzierung staatlicher Budgets herangezogen werden.
Mehr über den ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.
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