- 23.06.2026, 19:55:32
- /
- OTS0178
Gesundheitsausschuss beschließt das Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab Ende des Jahres
Ärztliche Basisausbildung wird von neun auf sechs Monate verkürzt
Wie die Regierung bereits seit Längerem angekündigt hat, sollen Einweg-E-Zigaretten - mit und ohne Nikotin - per Ende des Jahres verboten werden. Das ist ein zentraler Inhalt der Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz, die heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde. Neben einer strengeren Regulierung von neuartigen Produkten wie Nikotinbeuteln oder koffeinhaltigen Pulvern zum nasalen Gebrauch, wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Spielplätzen untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen ab dem 20. August 2026 Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Ꞓ, in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Ꞓ.
In weiteren Regierungsvorlagen, die mehrheitlich angenommen wurden, wird normiert, dass Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab dem 1. Juni 2026 nicht der Sonderfachbeschränkung unterliegen sollen und dass die Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 1.1.2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert wird.
Durch einen in der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag zum Ärztegesetz wird zudem die Dauer der Basisausausbildung, also die erste Phase der Facharztausbildung, ab 1. August 2026 von neun auf sechs Monate verkürzt. Damit soll es nicht nur zu einer Verwaltungsvereinfachung kommen, sondern vor allem die Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verkürzt werden, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hervor.
Im - mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossenen -Gesundheitstelematikgesetz wiederum wird die Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax noch einmal um ein Jahr verlängert, da derzeit noch keine technischen Alternativlösungen vorliegen würden.
Auf der Agenda standen auch zahlreiche Oppositionsanträge, die allesamt vertagt wurden. Die FPÖ plädierte im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas über frei zugängliche Automaten sowie für die Aufhebung der Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzte. Außerdem legten die Freiheitlichen einen umfassenden Maßnahmenplan zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung und Stärkung des Pharmastandorts Österreich vor.
Bei den Initiativen der Grünen standen Forderungen nach einer "Finanzierung aus einer Hand" im Gesundheitswesen, einem Abschluss eines einheitlichen Gesamtvertrags und einer Entmachtung der Landesärztekammern sowie - zum wiederholten Mal - nach einer rechtlichen Grundlage für das Impfen in Apotheken im Mittelpunkt .
Umfassendes Schutzniveau durch Einbeziehung aller Einstiegsprodukte für den Tabakkonsum
In Hinkunft sollen aus gesundheitspolitischen Gründen sowohl nikotinhaltige Produkte (z.B. Nikotinpouches, Nikotinzahnstocher) als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Subtanzen (Koffein, Guarana, etc.) enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit einem umfassenden Schutzniveau (inklusive Abgabe- und Werbeverbot) unterworfen werden. Auch sollen laut der Regierungsvorlage zusätzliche gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie die Festlegung einer Mindestfüllmenge von 15 Einheiten den Kauf von Packungen von tabakfreien Nikotinerzeugnissen erschweren (531 d.B.).
In der Begründung heißt es, dass E-Zigaretten, die von 25 % der jungen Menschen (15 bis 24 Jahre) schon zumindest einmal probiert worden sind, aufgrund ihrer Aufmachung und ihres Preises besonders für Kinder und Jugendliche eine besondere Anziehung ausüben würden. Mit der Ausdehnung des Verbots auf "tabakfreie Nikotinerzeugnisse" und "tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse" will man der rasanten Entwicklung im Bereich dieser Produkte, die große gesundheitliche Gefahren bergen und deren Konsum rasch steigen würde, entgegentreten. Außerdem würden die in den E-Zigaretten enthaltenen Lithiumbatterien nicht nur Entsorgungsprobleme schaffen, sondern auch immer mehr Spontanbrände in der Abfallwirtschaft verursachen, heißt es in den Erläuterungen des Gesetzentwurfs.
Um ein hohes Schutzniveau für Kleinkinder zu gewährleisten, wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Abfällen von verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen ab dem 20. August 2026 untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen würden Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Ꞓ, in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Ꞓ, drohen. Das Wegwerfverbot soll ferner durch einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis gekennzeichnet werden.
Da es bei der Umsetzung des Versandhandelsverbots in der Praxis zu Problemen gekommen sei, wird auch in diesem Bereich nachgeschärft und den Kontrollorganen die Möglichkeit des anonymen Erwerbs von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen ("Mystery Shopping") eingeräumt.
Mitverhandelt wurde auch ein Entschließungsantrag (844/A(E)) der Freiheitlichen, in dem sie sich dafür einsetzten, den Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten zu untersagen.
Opposition erkennt gewisse Verbesserungen an, will aber noch mehr
Petra Tanzler (SPÖ) hob die Bedeutung der Novelle für die Gesundheitsprävention und den Nichtraucherschutz hervor. Damit werde auf die starke Zunahme an neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten sowie das geänderte Konsumverhalten vor allem bei Jugendlichen reagiert. Dieser Einschätzung schloss sich auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) an. Bei den 15-Jährigen hätten rund 10 % schon einmal sogenannte Pouches probiert, gab sie zu bedenken.
In Summe würde sich einiges verbessern, räumte Ralph Schallmeiner (Grüne) ein, aber es würde auch einiges noch fehlen. Seiner Meinung nach sei etwa das Verbot von Einweg-E-Zigaretten "relativ schwammig" formuliert und könne wohl leicht umgangen werden. Auch bei den Nikotinbeuteln hätte man konkrete PH-Werte festlegen müssen. Kritisch beurteilte Schallmeiner ferner die Umstellung von einem Zulassungsverfahren auf eine Meldeverpflichtung, was nun auch für neuartige Tabakerzeugnisse gelten soll. Dringenden Handlungsbedarf sah er bezüglich der "Automaten mit Bewegtbildern"; diese blinkenden Monitore "gehören einfach weg".
Nur punktuelle Verbesserungen konnte Christoph Steiner (FPÖ) erkennen, der dafür als Beispiel die Konkretisierung des Versandhandelsverbots anführte. Durch die Aufnahme neuer Produkte in das Gesetz würde jedoch wieder zusätzliche Bürokratie entstehen, mutmaßte er. Außerdem ortete Steiner einen "Kniefall vor Brüssel", zumal die EU-Vorgaben "unreflektiert umgesetzt" würden. Auch das Wegwerfverbot sei aus seiner Sicht halbherzig, da es nur auf Spielplätzen gelte. Unverständlich war für ihn zudem, warum es zu keinem Verbot von Lachgas in Automaten komme, da der Konsum zu massiven psychischen, kognitiven und teils irreversiblen gesundheitlichen Schäden führen könne. Das Lachgas sei derzeit leichter erhältlich als Zigaretten und würde z.B. in Tirol sogar gemeinsam mit Ballons verkauft, zeigte sich Steiner entrüstet. Es gebe daher kein Argument dafür, um auf die "supertolle Lösung" aus der EU zu warten.
Königsberger-Ludwig: Wichtige gesundheitspolitische Maßnahme im Sinne des Jugendschutzes
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sprach von einer aus gesundheitspolitischer Sicht "sehr guten Vorlage", die zudem dem Jugendschutz Rechnung trage. Sie wies unter anderem darauf hin, dass Nikotinvergiftungen stark im Zunehmen seien, wobei 58 % der Fälle unter Vierjährige betreffen. Daher sei auch das Wegwerfverbot auf Spielplätzen eine wichtige Maßnahme, unterstrich sie.
Bezüglich des Antrags zum Lachgas gab die Staatssekretärin zu bedenken, dass eine Regelung im Rahmen des Arzneimittelrechts nicht möglich sei, weil das Produkt auch im Lebensmittelbereich verwendet werde. Sie werde sich aber weiterhin für eine gemeinsame Lösung mit dem Koalitionspartner einsetzen. Spätestens ab dem Jahr 2027 würde ohnehin eine europäische Regelung kommen, kündigte sie an.
Ärztegesetz bringt Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung
Nachdem die bisherige Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin schrittweise durch eine Facharztausbildung ersetzt wird, kommt es zu weiteren rechtlichen Anpassungen. Eine Regierungsvorlage sieht unter anderem vor, dass Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab dem 1. Juni 2026 nicht der Sonderfachbeschränkung unterliegen sollen. Außerdem soll aus Gründen der Transparenz die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke in der Ärzteliste erfasst und öffentlich ersichtlich sein. Weiters werden im Ärztegesetz Klarstellungen hinsichtlich der Telemedizin sowie kleinere Änderungen im Kammerrecht vorgenommen. Im Laufe der Sitzung brachten die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag ein, der eine Verkürzung der Basisausbildung von sechs auf neun Monate ab dem 1. August 2026 beinhaltet. Dadurch entfällt auch die Anrechnungsmöglichkeit des klinisch-praktischen Jahres (KPJ) auf Zeiten der ärztlichen Ausbildung.
Um das derzeit "gut funktionierende System im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung" bis zur technischen Verfügbarkeit eines elektronischen Prozesses weiterhin zu ermöglichen, soll ferner die dafür vorgesehene Frist auf Ende 2028 erstreckt werden, steht im Fokus der Änderungen im Suchtmittelgesetz, das ebenfalls novelliert wird. Bis dahin können unter bestimmten Voraussetzungen Dauerverschreibungen ausgestellt werden (532 d.B.).
Rudolf Silvan (SPÖ) ging auf die Eckpunkte des Gesetzes ein und hob unter anderem hervor, dass eine sogenannte Erstkopie der Krankengeschichte in Hinkunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden müsse. Damit habe man auf ein Erkenntnis des OGH reagiert.
Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) begründete den Abänderungsantrag damit, dass es bei den Ausbildungsplätzen einen Rückstau gebe und vor allem die Wartezeiten in Wien sehr lang seien. Es sei dennoch gewährleistet, dass dieselben Inhalte gelehrt würden. Sie verwies diesbezüglich auf eine Studie der ETH Zürich, wonach zwischen dem klinisch-praktischem Jahr (KPJ) und der Basisausbildung eine Überlappung von rund 50 % bestünde.
FPÖ-Mandatar Christoph Steiner befürchtete eine "Nivellierung nach unten", da man in sechs Monaten nicht dasselbe lernen könne wie in sechs Monaten.
Seine Fraktion wollte zunächst der Novelle zustimmen, erklärte Ralph Schallmeiner (Grüne). Da aber die Abänderungen wieder so kurzfristig eingebracht worden seien, müsse man sich das bis zum Plenum genauer anschauen. Er hege den Verdacht, dass die Ärztekammer die bestehende Regelung nicht umsetzen wolle.
Gerhard Kaniak (FPÖ) fand "vieles nicht schlüssig" und mahnte eine ordentliche Begutachtung ein. Kritisch beurteilte er zudem, dass die Kassenärztinnen und -ärzte für die Kopie der Krankengeschichte keine Kostenvergütung erhalten sollen. Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung als Apotheker, der Substitionspatienten betreue, lehne er auch die Verlängerung des Provisoriums bei der Substitionsmittelverschreibung ab. Viele dieser Medikamente würden am Schwarzmarkt landen, warnte er. Auch Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) übte Kritik am Aussetzen der amtsärztlichen Vidierung, weil damit eine große Missbrauchsgefahr verbunden sei. Was die Telemedizin angehe, so dürfe sie nie den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ersetzen, führte sie weiter aus. Überdies trat sie für eine Integration des E-Impfpasses in ELGA ein, weil damit eine Widerspruchsmöglichkeit verbunden sei.
Das System im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung habe sich in der Corona-Zeit bewährt, urteilte Ulrike Könisberger-Ludwig. Dauerverschreibungen seien nur dann möglich, wenn sie von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, zu denen ein längeres Vertrauensverhältnis bestehen müsse, bewilligt werden.
Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen.
Ausnahmeregelung für Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax wird um ein Jahr verlängert
In der letzten Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes war eine Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax enthalten, die nun Ende Juni 2026 ausgelaufen wäre. Da derzeit noch keine technischen Lösungen am Markt seien, die eine "Transportverschlüsselung zugunsten einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" obsolet machen würde, schlugen die Koalitionsparteien in einem Initiativantrag die Verlängerung der Ausnahmebestimmung bis 30. Juni 2027 vor (938/A).
Seit dem Jahr 2012 gebe es einen klaren rechtlichen Auftrag zur Umsetzung einer Lösung, zeigte Ralph Schallmeiner (Grüne) auf, er könne daher einer neuerlichen Verlängerung nicht zustimmen. Wenn die Länder bzw. Spitalserhalter dafür nicht zahlen wollten, dann müssten sie eben dazu verpflichtet werden.
Die Gesundheitsdiensteanbieter würden in der Regel kein Fax mehr verwenden, stellte Christoph Pramhofer (NEOS) klar. Aufgrund der noch fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hätte man aber eine pragmatische und kosteneffiziente Zwischenlösung gebraucht.
Marie-Christine Guiliani-Sterrer (FPÖ) sah darin ein "krachendes Scheitern" der Digitalsierungsstrategie. Auch das Festhalten an der ICD-10-Klassifikation könne sie nicht nachvollziehen, zumal dies in Widerspruch zu den europäischen Plänen stehe.
FPÖ für Aufhebung der Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzten
FPÖ-Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander gab zu bedenken, dass die im Jahr 2009 beschlossene Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzte, die ursprünglich den Generationswechsel fördern sollte und zudem auf der Annahme eines Ärzteüberschusses beruht habe, sich heute als kontraproduktiv erweise (697/A(E)). Da bereits 33,3 % der gesamten Ärzteschaft älter als 55 Jahre sei, würden viele von ihnen in den kommenden Jahren in Pension gehen. Überdies seien mehr als 300 Kassenstellen unbesetzt, argumentierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Die Altersgrenze, die es in Deutschland zum Beispiel nicht gebe, sei ein Relikt aus einer anderen Zeit und sollte daher abgeschafft werden, forderten die Freiheitlichen.
Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verwies auf die individuelle Möglichkeit, einen Antrag bei der Sozialversicherung zu stellen, über das 70. Lebensjahr hinaus beruflich tätig sein zu können. Sie habe von der Sozialversicherung die Information erhalten, dass fast alle Anträge bewilligt werden, merkte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig an.
Integration des zahnärztlichen Sektors in das neue Qualitätssicherungssystem
Vor allem auf die Harmonisierung der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung im niedergelassenen Bereich zielt eine Regierungsvorlage ab, die Änderungen in insgesamt vier Rechtsmaterien vornimmt. Nach den Ärztinnen und Ärzten soll nun die Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 1.1.2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert werden. Eine entscheidende Rolle nimmt dabei das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) ein, welches seine Arbeiten im Auftrag der Gesundheitsministerin wahrnimmt. Im Sinne der Verbesserung der Datengrundlagen im gesamten ambulanten Bereich sollen die Zahnärztinnen und Zahnärzte ab 1. Jänner 2028 auch in die verpflichtende Diagnosecodierung einbezogen werden (529 d.B.).
Eine Zentralisierung, die sich gegen die Berufsgruppe der Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte richte, sei abzulehnen, betonte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ). Ihr Fraktionskollege Alexander Petschnig fragte sich, warum ein gut funktionierendes System durch staatliche Kontrolle ersetzt werden müsse. Zudem wären keine Missstände in der Vergangenheit dokumentiert worden, gab er zu bedenken.
Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.
Oppositionelle Anliegen zu Gesundheitsreform, Medikamentenversorgung und Impfen in Apotheken mehrheitlich vertagt
Wiederaufgenommen wurden sodann die Verhandlungen über drei Entschließungsanträge der Grünen, in denen es um eine "Finanzierung aus einer Hand" im Gesundheitswesen (471/A(E)), den Abschluss eines einheitlichen Gesamtvertrags und die Entmachtung der Landesärztekammern (484/A(E)) sowie um das Thema Impfen in den Apotheken (101/A) ging. Neu dem Ausschuss zugewiesen war eine Initiative der FPÖ zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung und Stärkung des heimischen Pharmastandorts. Österreich dürfe bei der Verfügbarkeit medizinischer Innovationen nicht ins Hintertreffen geraten und müsse Rahmenbedingungen schaffen, die eine rasche Versorgung der Bevölkerung sowie die Attraktivität des heimischen Gesundheits- und Forschungsstandorts gleichermaßen gewährleisten, betonte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak (939/A(E)).
In einem umfassenden Maßnahmenplan trat er dafür ein, bürokratische Hemmnisse in Preisbildungs-, Erstattungs- und sonstigen für die Marktzugänglichkeit relevanten Verfahren abzubauen. Ein Umdenken brauche es laut Kaniak vor allem auch beim Bestbieterprinzip. Vergabekriterien müssten neben dem "reinen Preis" auch den Produktionsstandort und die Versorgungssicherheit berücksichtigen, damit die Herstellung von Generika sowie innovativer Therapien wirtschaftlich bleibe.
Alle Anliegen der Opposition wurden vor allem mit dem Verweis auf laufende Gespräche und Verhandlungen im Rahmen der Reformpartnerschaft mehrheitlich vertagt. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue
Rückfragen & Kontakt
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
[email protected]
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






