- 17.06.2026, 13:56:03
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Bernhuber pocht auf praxistaugliche Umsetzung bei neuen Züchtungsmethoden
EU-Parlament beschließt Regeln für neue genomische Techniken – Aufmerksamkeit richtet sich auf die Anwendung in Österreich
Das Europäische Parlament hat heute ohne Abänderungen seine Position zu den neuen genomischen Techniken (NGT) angenommen. So kommt ein Diskussionsprozess auf europäischer Ebene zum Abschluss, der die Europäische Union über Jahre beschäftigt hat. "Damit wird das mehr als 20 Jahre alte Gentechnik-Gesetz auf einen neuen wissenschaftlichen Stand gebracht. Neue Züchtungsmethoden können Pflanzen widerstandsfähiger gegen Klimaextreme und Schadorganismen machen und helfen, Dünger und Pflanzenschutz zu reduzieren. Jetzt geht es darum, in Österreich eine praxistaugliche Umsetzung zu finden, die bei unseren Bäuerinnen und Bauern auch tatsächlich ankommt", sagt Alexander Bernhuber, Umwelt- und Agrarsprecher der ÖVP im Europaparlament.
Gentechnik der alten Schule bleibt national verboten
"Wichtig ist: Die klassische Gentechnik, die ,Gentechnik der alten Schule‘, bleibt in Österreich weiterhin national verboten. Was durch herkömmliche Züchtung nicht entstehen kann, etwa wenn Merkmale von Weizen auf Mais übertragen würden, bleibt streng geregelt und damit kennzeichnungs- und zulassungspflichtig. Nur das gibt unseren Betrieben und den Konsumentinnen und Konsumenten die Sicherheit, selbst entscheiden zu können“, erklärt Bernhuber
"Das war für uns eine ganz klare rote Linie und genau die haben wir eingehalten. Verfahren mit nicht kreuzbaren Arten fallen weiter unter die strengen GVO-Regeln samt Risikobewertung, Zulassung, Kennzeichnung und der Möglichkeit für jeden Mitgliedstaat, den Anbau national zu untersagen. Es ist wichtig, dass wir in Österreich weiter von diesem Recht Gebrauch machen", betont Bernhuber.
Bio-Anbau bleibt frei von neuen Züchtungsmethoden
Bernhuber erläutert weiter: "Für die biologische Landwirtschaft bringt die neue Regelung Klarheit: Im Bio-Anbau darf kein Saatgut aus den neuen Züchtungsmethoden zum Einsatz kommen. Das entspricht einer langjährigen Forderung der Bioverbände. Damit bleibt eine klare Trennlinie bestehen, die die Grundlage für ein zuverlässiges Qualitätsversprechen ist und eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in heimische Bio-Produkte."
Patente auf Saatgut gehören im Patentrecht geregelt
"Ein zentrales Anliegen bleibt der Schutz vor Patenten auf Pflanzen und Saatgut. Hier geht es um eine einfache, aber wichtige Frage: Niemand soll sich gängige Pflanzen oder ihre natürlichen Eigenschaften per Patent absichern und damit andere von der Nutzung ausschließen können. Sonst geraten Bäuerinnen, Bauern und kleinere Züchter in Abhängigkeit von wenigen großen Konzernen", sagt Bernhuber.
"Geregelt wird die Frage, was patentiert werden darf, allerdings nicht im Gentechnikrecht, sondern im europäischen Patentrecht, das hat zuletzt auch der Rat der EU klargestellt", erklärt Bernhuber. “Wer das Patentproblem also lösen will, muss beim Patentrecht ansetzen, alles andere bliebe wirkungslos. Auf europäischer Ebene ist dafür bereits ein eigener Prozess vorgesehen: Eine Expertengruppe gemeinsam mit dem Europäischen Patentamt soll die Auswirkungen prüfen, anschließend will die EU-Kommission einen eigenen Gesetzesvorschlag vorlegen.”
Keine neue Bürokratie für unsere Betriebe
"Was unsere Höfe ganz sicher nicht brauchen, ist ein neuer Bürokratie-Berg. Die nationale Umsetzung aller anderen Züchtungsmethoden muss schlank, klar und im Betriebsalltag handhabbar sein. Jeder zusätzliche Formularaufwand auf Kosten unserer Bäuerinnen und Bauern wäre das falsche Signal", stellt Bernhuber klar.
Gentechnikfreiheit absichern
"Die Gentechnikfreiheit Österreichs muss und kann auch mit der nun beschlossenen Regelung weiter erhalten bleiben. Dafür braucht es eine verlässliche Kennzeichnung ‚Frei von Gentechnik', also frei von der Gentechnik der „alten Schule“ wie bisher, die auch künftig streng reguliert bleibt und sie soll auf den bestehenden Regelungen aufbauen. So bleibt unsere gentechnikfreie und biologische Produktion abgesichert und die Menschen können an der Ladentheke weiterhin frei entscheiden", sagt Bernhuber abschließend. (Schluss)
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