• 17.06.2026, 11:00:49
  • /
  • OTS0075

Dienstequalitätsverordnung der RTR schreibt mehr Barrierefreiheit und Inklusion bei Telekommunikationsdiensten vor

RTR-Verordnung tritt am 17. Juni in Kraft

Wien (OTS) - 

Mit der heute in Kraft getretenen Dienstequalitätsverordnung (DQV) schreibt die RTR Anbietern von bestimmten Kommunikationsdiensten vor, Informationen zur Qualität ihrer Dienste zu veröffentlichen und der Regulierungsbehörde anzuzeigen. „Das wesentliche Ziel dieser Verordnung ist die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit von Telekommunikationsdiensten zu erhöhen. Das sollte sich auch auf den Wettbewerb, besonders im Hinblick auf Qualität, positiv auswirken“, informiert Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Anbieter haben unter anderem künftig für jede Technologie bzw. jeden Tarif die vom Endnutzer bis zum Übergabepunkt gemessene Latenz, die Verzögerungsschwankung und den Paketverlust zu ermitteln und die Ausfallswahrscheinlichkeit — den Anteil der Zeit, in der ein Dienst für einen Endnutzer nicht betriebsbereit ist — je Technologie oder Tarif anzugeben. „Das ist sicherlich auch eine wirksame Möglichkeit für Konsument:innen, durch die von den Anbietern bereitgestellten Informationen eine wirklich bewusste freie Tarif- und Technologiewahl treffen zu können,“ ist Steinmaurer weiters überzeugt.

Inklusion von Personen mit Behinderungen durch mehr Barrierefreiheit

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Verordnung liegt auf der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Behinderungen. „Unsere Verordnung schreibt Maßnahmen vor, damit auch Nutzer:innen mit Behinderungen Telekommunikationsdienste in gleicher Weise wie Nutzer:innen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen und ihre Entscheidungen unbeeinflusst und selbständig treffen können. Dazu gehören Informationspflichten über barrierefreie Zugangswege zu Vertragsinhalten und vorvertraglichen Informationen sowie konkrete Vorgaben für die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten“, erläutert Steinmaurer und ergänzt abschließend: „Für Menschen mit sprachlichen oder hörbezogenen Beeinträchtigungen wird es ab Juli 2027 auch möglich sein, Notrufe per Textnachricht in Echtzeit abzusetzen.“

Die Dienstequalitätsverordnung (DQV) der RTR ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter folgendem Link veröffentlicht:

RIS - BGBLA_2026_II_138 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

Rückfragen & Kontakt

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
MMag. Daniela Andreasch
Pressesprecherin Fachbereich Telekommunikation und Post
Telefon: 0158058401
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TCO

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel