• 17.06.2026, 09:10:32
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Erste Hitzewelle: GBH fordert konsequenten Schutz für Beschäftigte im Freien

Die Temperaturen steigen, die Regeln sind klar: Jetzt müssen Verantwortung und Menschlichkeit wichtiger sein als jeder Terminplan

Wien (OTS) - 

Mit der ersten Hitzewelle des Jahres steigen die Belastungen für hunderttausende Beschäftigte im Freien massiv an. Meteorologen erwarten in den kommenden Tagen Temperaturen von über 30 Grad. Für die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) ist klar: Hitzeschutz ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung und eine Frage der Menschlichkeit.

Von April bis September ist die UV-Strahlung besonders intensiv – vor allem zwischen 11 und 15 Uhr. Ein einfaches Warnsignal: Ist der eigene Schatten kurz, ist die Sonnenbelastung besonders hoch. Sonnenbrand, Augenentzündungen oder Hautkrebs sind reale Gesundheitsrisiken für Menschen, die im Freien arbeiten. Die aktuelle Hitzewelle zeigt: Wirksame Schutzmaßnahmen schützen die Gesundheit – sie müssen konsequent umgesetzt werden.

Neue Hitzeschutz-Verordnung seit 2026: Arbeitgeber sind in der Pflicht

Seit 2026 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Arbeiten im Freien konkrete Hitzeschutzmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem Hitzeschutzpläne, die Bereitstellung von Trinkwasser, Beschattungs- und Abkühlungsmöglichkeiten sowie die Prüfung früherer Arbeitszeiten und weiterer organisatorischer Schutzmaßnahmen. Die Einhaltung wird von der Arbeitsinspektion kontrolliert. „Die neue Hitzeschutz-Verordnung ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend ist jetzt, dass die Schutzmaßnahmen auch konsequent umgesetzt werden“, betont Wolfgang Birbamer, GBH-Experte für Arbeitsrecht und Sicherheit.

  • Einfache Maßnahmen können vor Hitze und UV-Strahlung schützen
  • Regelmäßig trinken: rund 200 ml alle 15 bis 20 Minuten, insgesamt 5 bis 6 Liter pro Arbeitsschicht
  • Unbedeckte Körperstellen – Gesicht, Ohren, Nacken, Hände und Unterarme – mit Sonnenschutz schützen
  • Kopf, Nacken und Oberkörper mit geeigneter Schutzkleidung bedecken
  • Direkte Mittagssonne möglichst meiden und eine flexible Arbeitseinteilung nutzen
  • Arbeitsbereiche, wo immer möglich, beschatten

Am Bau: Hitzefrei ab 32,5 Grad – europaweit einzigartig

Für Beschäftigte in den BUAK-Branchen (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) kann ab 32,5 Grad im Schatten – gemessen über die Hitze.App – Hitzefrei gewährt werden. Trotz Arbeitsunterbrechung erhalten die Beschäftigten 60 Prozent ihres Normalarbeitslohns. Die Kosten werden dem Arbeitgeber von der BUAK vollständig rückvergütet. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Hitzefrei gibt es bisher allerdings nicht – genau das fordert die GBH zu ändern. Diese Regelung ist europaweit einzigartig und zeigt, was möglich ist, wenn der Schutz der Beschäftigten ernst genommen wird.

„Die Schutzbestimmungen liegen auf dem Tisch. Jetzt müssen sie auch gelebt werden. Niemand darf aus Zeitdruck oder wirtschaftlichen Überlegungen seine Gesundheit aufs Spiel setzen. Wer Verantwortung trägt, muss Menschlichkeit über jeden Terminplan stellen“, betont Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender.

GBH-Sonnenschutz-Flyer und Hitze.App: gbh-news.at/hitze-2026

Rückfragen & Kontakt

GBH-Presse
Thomas Trabi, M.A.
Telefon: 0664/614 55 17
E-Mail: [email protected]
www.gbh.at

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