- 16.06.2026, 13:57:02
- /
- OTS0140
Budgetbegleitgesetz bringt Paketsteuer und dutzende weitere Maßnahmen
Pensionen werden 2027 um 2,95 % erhöht, Familienleistungen bleiben eingefroren, Lohnnebenkosten sinken, Bankenabgabe wird verlängert
Etliche große Brocken und viele Detailänderungen: Das bringt das Budgetbegleitgesetz 2027-2028, das die Regierung dem Nationalrat vergangene Woche gemeinsam mit dem Entwurf für ein Doppelbudget vorgelegt hat. Untergliedert in neun Abschnitte und ergänzt um rund 500 Seiten Erläuterungen legt die Regierung im Detail dar, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen sie in den nächsten beiden Jahren das Budgetdefizit unter die Maastrichtgrenze von 3 % drücken will. Insgesamt 66 Gesetzesnovellen und zwei neue Gesetze umfasst das umfangreiche Paket.
Inhaltlich handelt es sich um einen bunten Maßnahmenmix, der von Einsparungen im Pensionsbereich und bei Umweltförderungen über ein weiteres Einfrieren von Familienleistungen bis hin zur Verlängerung der Bankenabgabe und der Einführung einer Paketsteuer reicht. Auch kleinere Maßnahmen wie höhere Strafen für Raser, eine Befreiung von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag, ein kostenloser Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie niedrigere Pensionsbeiträge bei längerem Bezug von Notstandshilfe gehören zum umfangreichen Paket. Entlastungen sind unter anderem bei den Lohnnebenkosten in Aussicht genommen. Zudem soll es mehr Geld für die Renaturierung von Fließgewässern geben. Einen gesamthaften Überblick über das Volumen des Pakets gibt es nicht: Die finanziellen Auswirkungen werden nur aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen dargestellt.
Was den weiteren Fahrplan betrifft, soll das Gesetzespaket am 26. Juni vom Budgetausschuss in Verhandlung genommen werden. Am 8. Juli ist der Beschluss im Nationalrat geplant, wobei sowohl im Zuge der Ausschussberatungen als auch bei den Plenarberatungen noch Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen werden können. So hat die Regierung Medienberichten zufolge zuletzt unter anderem noch über Einschränkungen bei der Altersteilzeit verhandelt. Parallel zur Übermittlung an den Nationalrat hat die Regierung die Sammelnovelle außerdem in eine kurze Begutachtung geschickt. Bis zum 21. Juni können demnach zum Ministerialentwurf 116/ME - unabhängig von den allgemeinen Mitwirkungsmöglichkeiten im Gesetzgebungsprozess - noch Stellungnahmen abgegeben werden. Ergänzt wird das Budgetbegleitgesetz um zwei Gesetzesanträge der Koalitionsparteien: Darin schlagen ÖVP, SPÖ und NEOS unter anderem vor, die Erhöhung der Politikerbezüge auf Bundesebene im kommenden Jahr auf 1 % zu begrenzen.
Keine volle Inflationsabgeltung bei Pensionen
Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz (523 d.B.) vor, die Pensionen im kommenden Jahr lediglich um 2,95 % zu erhöhen und damit nicht in vollem Umfang an die Inflation anzupassen. Das gilt auch für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand. Außerdem wird die Pensionserhöhung mit 204,44 Ꞓ, das sind 2,95 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, gedeckelt. Mehrere Pensionsbezüge sind dabei zusammenzurechnen, wobei ein eigener, dem Sozialausschuss zugewiesener Gesetzesantrag sicherstellen soll, dass das auch für sämtliche Sonderpensionen gilt.
Besser steigen Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension aus. Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden um 3,3 %, also über der allgemeinen Pensionserhöhung, angehoben. Davon nicht umfasst ist der Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus, der bei mindestens 30 Arbeitsjahren zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird. Er steigt ebenfalls nur um 2,95 %. 223 Mio. Ꞓ soll die reduzierte Pensionsanpassung im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung gemäß den finanziellen Erläuterungen dem Budget bringen.
Weitere Maßnahmen im Pensionsbereich
Abseits der Sonderregelungen für die Pensionsanpassung 2027 schlägt die Regierung vor, die monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 6.930 Ꞓ) in den kommenden beiden Jahren außertourlich zu erhöhen. Demnach soll sie 2027, zusätzlich zur üblichen Aufwertung, um 150 Ꞓ (5 Ꞓ pro Tag) und 2028 noch einmal um rund 50 Ꞓ (1,67 Ꞓ pro Tag) steigen.
Außerdem sollen Landwirtinnen und Landwirte ab kommendem Jahr höhere Pensionsversicherungsbeiträge zahlen. Ihr Eigenbeitragssatz wird um 0,4 Prozentpunkte auf 17,4 % angehoben und im Gegenzug die Partnerleistung des Bundes um das selbe Ausmaß auf 5,4 % verringert. Gleichzeitig wird die teilweise Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für jene bäuerlich Versicherten, die aufgrund der neuen Einheitswert-Hauptfestsetzung 2014 höhere Beiträge zahlen mussten, ersatzlos gestrichen.
Eine Neuerung kommt außerdem auf Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe zu: Für sie wird das AMS künftig geringere Pensionsversicherungsbeiträge leisten, sofern sie sich bereits mehr als ein Jahr in der Notstandshilfe befinden. Konkret wird die Bemessungsgrundlage nach einem Jahr von 92 % auf 69 % der Notstandshilfe gesenkt. Laut Erläuterungen wird das das Arbeitsmarktbudget um 60 Mio. Ꞓ entlasten, während die Einnahmen der Pensionsversicherung entsprechend sinken.
Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist, zusätzlich zur reduzierten Pensionsanpassung, geplant, die Pensionssicherungsbeiträge für Beamtinnen und Beamte mit hohem Ruhebezug zu erhöhen. Das soll 6,16 Mio. Ꞓ ins Budget spülen. Demnach soll künftig auch für Pensionsteile zwischen 100 % und 150 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ein Pensionssicherungsbeitrag von 10 % zu entrichten sein. Derzeit werden dafür laut Erläuterungen durchschnittlich nur 2 % geleistet. Gleichzeitig soll die reduzierte Pensionsanpassung 49,5 Mio. Ꞓ bringen.
Familienleistungen werden auch 2028 nicht valorisiert
Einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung müssen auch Familien leisten. Wie schon 2026 und 2027 werden eine Reihe von Familienleistungen ein weiteres Jahr nicht an die Inflation angepasst und somit bis Ende 2028 auf dem Stand von 2025 eingefroren. Davon betroffen sind unter anderem die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, der für den "Papamonat" gewähre Familienzeitbonus, das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag. Diese Maßnahmen sollen das Budget jährlich um rund 150 Mio. Ꞓ entlasten. Auch die Valorisierung des Kinderabsetzbetrags wird weiterhin ausgesetzt.
Neu gestaltet wird der sogenannte "Familienbonus plus". Dieser Steuerabsetzbetrag in der Höhe von jährlich 2.000 Ꞓ für Kinder unter 18 und 700 Ꞓ für ältere Kinder steht künftig nur noch dann zur Gänze einem Elternteil zu, wenn im Haushalt Kinder unter vier Jahren oder ein erheblich behindertes Kind leben. Ansonsten ist er zumindest im Verhältnis 75 % zu 25 % auf die beiden Eltern aufzuteilen. Damit soll den Erläuterungen zufolge auch der Anreiz für eine Rückkehr ins Berufsleben verstärkt werden. Die daraus resultierenden zusätzlichen Steuereinnahmen werden mit 130 Mio. Ꞓ beziffert.
Auch Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld bleiben eingefroren
Ebenfalls bis Ende 2028 eingefroren bleiben sollen Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld. In Anlehnung an Empfehlungen des Rechnungshofs wird überdies klargestellt, dass für die Erbringung von Rehabilitationsleistungen für Pensionistinnen und Pensionisten die Pensionsversicherungsträger zuständig sind. Das soll es den Erläuterungen zufolge ermöglichen, auch ambulante Rehabilitation anzubieten. Auch die Inflationsanpassung von Umschulungsgeld bleibt bis Ende 2028 ausgesetzt.
Vogesehen ist überdies, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenpension künftig kein Service-Entgelt mehr für die E-Card zahlen müssen.
Senkung der Lohnnebenkosten
Zu Entlastung von Unternehmen sieht das Budgetbegleitgesetz vor, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt auf 2,7 % zu senken. Es ist bereits die vierte - und größte - Beitragssenkung seit dem Jahr 2016. Damals lag der entsprechende Beitrag noch bei 4,5 %. Im Gegenzug werden Ausnahmen für ältere Beschäftigte über 60 gestrichen. Auch für sie sind künftig Dienstgeberbeiträge an den FLAF abzuführen. Außerdem müssen Unternehmen ab 2027 bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge für ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer leisten. Begründet wird letzteres damit, dass Unternehmen der Zugang zur AMS-Förderprogrammen für ältere Beschäftigte wie Eingliederungsbeihilfen bis zu deren Pensionsantritt offensteht.
Der jährliche Einnahmenausfall für den FLAF durch die Beitragssenkung wird - unter Berücksichtigung der Ausnahme-Streichung - auf rund 1,5 Mrd. Ꞓ geschätzt, die zum Teil durch höhere staatliche Zuweisungen aus den Einnahmen der Einkommensteuer kompensiert werden sollen. Diese sollen ab 2028 von 690 Mio. Ꞓ auf 1,3 Mrd. Ꞓ steigen, was auch Auswirkungen auf die Finanzausgleichszahlungen an die Länder hat.
Höhere Gewinnbesteuerung, Verlängerung der Bankenabgabe
Für Unternehmen, die hohe Gewinne machen, soll die zuletzt im Jahr 2024 auf 23 % gesenkte Körperschaftsteuer wieder angehoben werden. Demnach müssen für Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. Ꞓ übersteigen, ab 2028 wieder 24 % an das Finanzministerium abgeführt werden. Das soll 2028 200 Mio. Ꞓ und 2029 350 Mio. Ꞓ fürs Budget bringen.
Außerdem sollen Elektrizitätsunternehmen durch Einschränkungen bei der Abschreibung einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Der bei der degressiven Abschreibung anzuwendende Prozentsatz wird vorübergehend auf 10 % gesenkt, was den Bundeshaushalt im Jahr 2028 um 210 Mio. Ꞓ und 2029 um 130 Mio. Ꞓ entlasten soll. Weitere 200 Mio. Ꞓ pro Jahr sollen durch die temporäre Beschränkung des Kreises der begünstigten Wirtschaftsgüter beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag lukriert werden. Zwischen 2027 und 2029 können demnach nur Realinvestitionen - also keine Wertpapiere - berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, von Banken auch in den Jahren 2027, 2028 und 2029 einen Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung einzuheben, wobei die Zahlungen 2029 reduziert werden sollen. Fürs Budget werden dadurch zusätzliche Einnahmen im Ausmaß von 300 Mio. Ꞓ in den Jahren 2027 und 2028 sowie 90 Mio. Ꞓ im Jahr 2029 erwartet. Im Gegenzug werden die Banken ab dem Jahr 2030 bei der Stabilitätabgabe entlastet - der Satz dafür soll auf jenen Wert sinken, der vor dem im Jahr 2025 beschlossenen ersten Budgetsanierungsmaßnahmengesetz gegolten hat. Das kostet den Finanzminister laut den finanziellen Erläuterungen rund 65 Mio. Ꞓ ab dem Jahr 2030.
Beim Verkauf älterer Grundstücke (Altvermögen) sollen außerdem höhere Abgaben anfallen. Das betrifft auch die Besteuerung von Umwidmungsgewinnen.
Höhere Arbeitslosenbeiträge bei niedrigem Einkommen
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine stufenweise Abschaffung der reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die erstmals 2008 eingeführt worden waren. Demnach werden künftig auch Geringverdienerinnen und Geringverdienern wieder 2,95 % ihres Gehalts für die Arbeitslosenversicherung abgezogen, wobei zur Verhinderung sozialer Härten für bestehende Dienstverhältnisse eine mehrjährige Übergangsregelung mit stufenweisen Anpassungen in Aussicht genommen ist. So werden etwa die Beiträge in der untersten Einkommensgruppe, also bis zu einem Bruttoeinkommen von 2.225 Ꞓ im Monat, erst bis zum Jahr 2032 von derzeit 0 % auf den vollen Beitragssatz angehoben. Auch in den anderen beiden begünstigten Einkommensgruppen (Brutoeinkommen bis 2.427 Ꞓ bzw. bis 2.630 Ꞓ) steigt die jährliche Belastung jeweils nur um 0,5 %. Für Lehrlinge soll der Beitragssatz auf höchstens 1,15 % angehoben werden.
Betroffen sind von der Beitragsanhebung gemäß den finanziellen Erläuterungen 1,1 Millionen Beschäftigte, davon 70 % Frauen.
Aus für Telearbeitspauschale
Darüber hinaus sieht eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vor, das Telearbeitspauschale ab kommendem Jahr abzuschaffen. Bisher konnten Zuwendungen des Arbeitgebers für Telearbeit bis zu einer Höhe von 300 Ꞓ im Jahr - maximal 3 Euro pro Tag für höchstens 100 Telearbeitstage - steuerfrei bezogen werden bzw. wurden die entsprechenden Beträge alternativ bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, sofern die Telearbeitstage am Lohnzettel eingetragen waren. Auch Sozialversicherungsbeiträge waren dafür nicht zu entrichten.
Das wird nun ebenso gestrichen wie das kleine und das große Arbeitsplatzpauschale für selbstständig Beschäftigte, die ausschließlich in der eigenen Wohnung arbeiten und bisher 300 Ꞓ bzw. 1.200 Ꞓ pauschal für die betriebliche Nutzung der Wohnung (z.B. Miete, Strom oder Heizung) geltend machen konnten. Weiterhin möglich bleibt die Geltendmachung von Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar außerhalb eines reinen Arbeitszimmers bis zu 300 Ꞓ pro Kalenderjahr.
Privatnutzung von Firmenautos
In den finanziellen Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz wird außerdem auf das Vorhaben verwiesen, die private Nutzung eines Firmenautos künftig auch dann als Sachbezug zu besteuern, wenn es sich um ein E-Auto handelt. Konkret sollen im Jahr 2027 0,375 % (maximal 180 Ꞓ) und ab 2028 0,625 % (maximal 300 Ꞓ) der Anschaffungskosten pro Monat zu versteuern sein. Davon erwartet sich Finanzminister Markus Marterbauer in den kommenden beiden Jahren zusätzliche Einnahmen in der Höhe von 110 bzw. 190 Mio. Ꞓ, wobei den Erläuterungen zufolge gewisse ökologische Anreize durch einen reduzierten Sachbezugswert erhalten bleiben. Teil des Budgetbegleitgesetzes ist diese Maßnahme allerdings nicht: Sie soll per Verordnung - konkret mit einer Novellierung der Sachbezugswerteverordnung - auf Schiene gesetzt werden.
Neue Paketsteuer
In einem eigenen Gesetz, dem sogenannten Paketsteuergesetz, wird die neue Paketsteuer geregelt. Damit soll die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise kompensiert werden. Rund 280 Mio. Ꞓ will der Finanzminister daraus lukrieren. Konkret vorgesehen ist, ab Oktober 2026 2 Ꞓ pro Paket einzuheben, wobei nur Versandhändler betroffen sind, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. Ꞓ überschritten haben. Alternativ können Händler die Steuer pro Bestellung entrichten. Fällig wird die Steuer mit der Annahme der Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw. die tatsächliche Zahlung erfolgt. Auch wenn Pakete retourniert werden, ist die Steuer demnach fällig.
In den Erläuterungen zum Gesetz wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der in Österreich zugestellten Pakete in den letzten Jahren rasant angestiegen ist. Das habe zu erheblichen Herausforderungen geführt, etwa im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der für Stadtzentren und Ortskerne eine bedeutende Rolle spiele. Zudem würden Versandhändler oft nur einen vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung leisten. Im Finanzausgleichsgesetz wird ausdrücklich festgeschrieben, dass die Paketsteuer eine gemeinschaftliche Bundesabgabe ist, somit also auch Ländern und Gemeinden zugutekommt.
Höhere Strafen für Raser und "Gaffer"
Eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung sieht vor, die Strafen für Raserinnen und Raser zu erhöhen. Die Mindeststrafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h wird demnach von 150 Ꞓ auf 200 Ꞓ angehoben. Zudem gilt künftig ein Strafrahmen von 400 Ꞓ bis 6.000 Ꞓ (statt bisher 300 Ꞓ bis 5.000 Ꞓ), wenn man um 50 km/h bzw. im Ortsgebiet um 40 km/h zu schnell fährt. Gemäß den Erläuterungen plant Verkehrsminister Peter Hanke außerdem höhere Strafen für Anonymverfügungen: Diese sollen per Verordnung festgelegt werden.
Auch der Strafrahmen für diverse Verwaltungsübertretungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz soll erhöht werden. Wer die öffentliche Ordnung stört, etwa weil er Rettungskräfte bei Unglücksfällen behindert, sich gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht wie Parksheriffs aggressiv verhält, unbefugt eine Polizeiuniform trägt oder Logos von Sicherheitsbehörden verwendet, muss künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 750 Ꞓ (statt 500 Ꞓ) rechnen. Gleiches gilt für Personen, die in volltrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss eine Verwaltungsübertretung begehen, wegen ihres Rauschzustandes dafür aber nicht belangt werden können. Insgesamt soll das rund 800.000 Ꞓ pro Jahr für das Budget bringen.
Anhebung der Alkoholsteuer, Betrugsbekämpfung
Mit einer Novelle zum Alkoholsteuergesetz soll der seit mehr als zwölf Jahren unveränderte Steuersatz für Alkohol um 30 % - von 1.200 Ꞓ auf 1.560 Ꞓ je 100 Liter Alkohol - angehoben werden. Außerdem schlägt die Regierung verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, kreativer Steuervermeidung und Sozialleistungsmissbrauch vor. So will Finanzminister Marterbauer etwa verstärkt gegen Umsatzsteuerkaruselle durch Scheinfirmen vorgehen. Außerdem sollen Änderungen in der Bundesabgabenordnung das Aufspüren von nicht deklarierten Vermietungseinkünften und Immobilien-Scheingeschäften erleichtern. Die Strafbarkeit der verbotenen Herstellung von Tabakwaren soll auf "tabakverwandte Produkte" wie E-Liquids und Nikotinbeutel erweitert werden.
Im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wird die Auftraggeberhaftung ausgeweitet. Wer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewusst hat oder wissen musste, dass es sich beim beauftragten Unternehmen bzw. einer Subfirma um ein Scheinunternehmen handelt, soll künftig nicht nur wie bisher für Löhne haften, sondern auch für Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Außerdem wird die Finanzpolizei in die Lage versetzt, bei Gefahr in Verzug für die Abgabenbehörde tätig zu werden und Haftungsbescheide zu erlassen. Regelmäßige Berichte des Dachverbands der Sozialversicherungen über aufgedeckte Betrugsfälle sowie Datenübermittlungen von der Krankenversicherung an die Pensionsversicherung sollen dazu beitragen, Sozialleistungsmissbrauch zu unterbinden, etwa den Bezug einer Ausgleichszulage trotz mehrmonatigen Auslandsaufenthalts.
Verschärft werden überdies die Sanktionen für einen unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Wird jemand, der eine derartige Leistung bezieht, bei Kontrollen in einer Arbeitsstätte angetroffen, ist diese Leistung künftig automatisch für mindestens sechs - bzw. im Wiederholungsfall acht - Wochen zurückzufordern. Derzeit sind es vier Wochen. Auch der damit in Zusammenhang stehende Sonderbeitrag für Unternehmen zur Krankenversicherung steigt.
Förderung von Agrardiesel
Für die Förderung von Agrardiesel will die Regierung sowohl heuer als auch im Jahr 2027 jeweils 50 Mio. Ꞓ bereitstellen und damit die Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft zur Kompensation der CO2-Bepreisung fortführen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, soll von der bewirtschafteten Fläche abhängen und nicht vom tatsächlichen Verbrauch und per Verordnung festgelegt werden. Zudem ist bei der Verteilung der Mittel die budgetäre Obergrenze zu beachten. Begründet wird die Verlängerung der Förderung damit, dass die heimische Land- und Forstwirtschaft im internationalen Wettbewerb stehe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe essenziell für die Versorgungssicherheit in Österreich seien.
Weniger Geld für Universitäten
Noch einmal aufgeschnürt werden soll hingegen die Leistungsvereinbarung mit den Universitäten für die Periode 2025 bis 2027. Details dazu werden im Budgetbegleitgesetz nicht genannt, laut finanziellen Erläuterungen soll diese Maßnahme im Jahr 2027 aber 150 Mio. Ꞓ fürs Budget bringen. Rechnet man die 129,5 Mio. Ꞓ aus dem im vergangenen Jahr beschlossenen Konsolidierungspaket hinzu, müssen die Universitäten über drei Jahre hinweg auf insgesamt 279,5 Mio. Ꞓ verzichten.
Nichtvalorisierung der Parteienförderung
Einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung sollen gemäß einer Novelle zum Parteienförderungsgesetz auch die Parteien leisten. Demnach ist geplant, die gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung der Parteienförderung nach 2026 auch in den Jahren 2027 und 2028 auszusetzen. Das soll den Staatshaushalt im Jahr 2027 um knapp 900.000 Ꞓ und ab dem Jahr 2028 um 1,65 Mio. Ꞓ entlasten. Weiters wird im Parteiengesetz die Social-Media-Regelung für Regierungsmitglieder nachgeschärft, um sicherzustellen, dass auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unter die geltenden Bestimmungen fallen.
ORF verliert Kompensationszahlungen
Dem ORF werden mit dem Budgetbegleitgesetz jährliche Zahlungen aus dem Bundeshaushalt in der Höhe von rund 93 Mio. Ꞓ ab dem Jahr 2027 dauerhaft gestrichen. Er hat diese Zuwendungen seit dem Jahr 2024 als Kompensation für den damals entfallenen Vorsteuerabzug erhalten, wobei damit bestimmte Auflagen wie der Fortbestand des Radio-Symphonieorchesters (RSO) und die Verbreitung des ORF-Sportkanals Sport+ via Satellit verknüpft waren. Im Gegenzug müssen künftig ORF-Beiträge erst ab einer Gesamtsumme von 780 Mio. Ꞓ (statt 710 Mio. Ꞓ) der Widmungsrücklage zugeführt werden. Das eröffne dem ORF mehr Spielraum, heißt es dazu in den Erläuterungen. Außerdem kann der ORF dem Sperrkonto, wie schon 2025 beschlossen, zwischen 2027 und 2029 weiterhin jährlich bis zu 35 Mio. Ꞓ entnehmen, wenn er kostendämpfende Strukturmaßnahmen setzt und andere Auflagen wie den vollumfänglichen Erhalt von ORF III und den Weiterbestand des RSO erfüllt.
360 Mio. Ꞓ für Heizungstausch und thermische Sanierung
Für die Umstellung von Heizsystemen auf klimafreundliche Heizungen und für thermische Sanierungen will der Bund weiterhin - bis einschließlich 2031 - 360 Mio. Ꞓ pro Jahr zur Verfügung stellen, allerdings werden die Fördergelder mit dem Budgetbegleitgesetz gesplittet. Demnach sollen von den 360 Mio. Ꞓ ab 2027 jeweils 179 Mio. Ꞓ für den Heizungstausch und 181 Mio. Ꞓ für thermisch-energetische Sanierungen zur Verfügung stehen. Neu ist außerdem, dass für thermische Sanierungen nur noch Finanzierungszuschüsse - also etwa Zuschüsse zu Zinsen - gewährt werden. Damit soll eine noch zielgerichtetere und wirksamere Mittelverwendung im Sinne eines restriktiven Budgetvollzugs sichergestellt werden, wie es dazu in den Erläuterungen heißt.
Beibehalten werden sollen die Extraförderungen für einkommensschwache Haushalte im Bereich der Dekarbonisierung, wobei eine Streckung des Förderzeitraums um ein Jahr vorgesehen ist. Demnach können die zur Verfügung stehenden Mittel - 1 Mrd. Ꞓ - zwischen 2023 und 2031 (bisher 2030) ausgezahlt werden. Außerdem wird das Umweltministerium ab 2027 die Fördervergabe von den Ländern übernehmen. Laut Erläuterungen ist daran gedacht, Mittel aus dem Klima-Sozialfonds für diese Förderschiene zu verwenden.
Weiters ist im Bereich der Fernwärme eine Vereinheitlichung der Förderungen in Aussicht genommen. Eine Novelle zum Wasserstoffförderungsgesetz sieht vor, den Förderzeitraum für wettbewerbliche Auktionen um ein Jahr bis Ende 2027 zu verlängern.
Aus für Reparaturbonus
Deutlich gekürzt werden sollen die Fördermittel für Zwecke der Kreislaufwirtschaft, und zwar von 81 Mio. Ꞓ pro Jahr auf 51 Mio. Ꞓ. Dieser Betrag soll dann auch in den Jahren 2030 und 2031 fortgeschrieben werden. Damit verbunden ist laut Umweltministerium das Aus für die sogenannte Geräte-Retter-Prämie (früher Reparaturbonus), sie soll 2027 nicht mehr fortgesetzt werden. Begründet wird das mit den aktuellen budgetären Rahmenbedingungen.
Förderung von Klimaresilienz und Renaturierung
Mit einem neuen Wald-Wasser-Resilienzgesetz soll Umweltminister Norbert Totschnig ermächtigt werden, Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung von Klimaresilienz zu fördern. Damit will die Regierung nicht zuletzt neuen EU-Vorgaben wie der EU-Wiederherstellungsverordnung, der EU-LULUCF-Verordnung und der Wasserrahmenrichtlinie Rechnung tragen. Bestehende Instrumente in den Bereichen Forst- und Wasserwirtschaft seien zwar bewährt, würden aber an ihre finanziellen Grenzen stoßen, wird dazu in den Erläuterungen angemerkt. So seien etwa zusätzliche gewässerökologische Maßnahmen bei Fließgewässern notwendig, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Konkret sieht eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz vor, in den Jahren 2027 und 2028 für den Bereich Gewässerökologie zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 37 Mio. Ꞓ bereitzustellen. Naturnahe Gewässer würden nicht nur hohe Temperaturen besser verkraften als regulierte Abschnitte und einen positiven Kühleffekt bieten, sondern seien auch attraktive Naherholungsräume für die Bevölkerung und könnten als Hochwasserschutz dienen, hebt das Umweltministerium in diesem Zusammenhang hervor.
Die Mittel für die allgemeine Umweltförderung im Inland sollen demgegenüber jährlich um 5 Mio. Ꞓ auf 145 Mio. Ꞓ gekürzt werden. Insgesamt will Umweltminister Totschnig bei Förderungen nach dem Umweltförderungsgesetz gemäß den finanziellen Erläuterungen bis zum Jahr 2031 722,9 Mio. Ꞓ einsparen.
54 Mio. Ꞓ für Waldfonds
Für den Waldfonds sollen in den nächsten beiden Jahren insgesamt 54 Mio. Ꞓ bereitgestellt werden, davon 50,76 Mio. Ꞓ für Förderungen und 3,24 Mio. Ꞓ für die Förderabwicklung. Gemäß den finanziellen Erläuterungen wird der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren dadurch bis zum Jahr 2031 um zusätzlich 48,6 Mio. Ꞓ belastet. Gleichzeitig soll es zu Mittelumschichtungen kommen.
Künftiger Förderschwerpunkt soll die Stärkung der Klimafitness, der Resilienz und der Biodiversität der Wälder sein, um die Wälder besser für Schadorganismen, Trockenheit und Stürme zu rüsten. In diesem Sinn ist etwa geplant, Mittel für eine rasche Wiederbewaldung von Schadflächen, klimaresiliente Gehölze und Forschungsaktivitäten bereitzustellen. Außerdem soll der Einsatz von Holz im mehrgeschossigen Wohnbau forciert werden. Für die Abgeltung von Borkenkäferschäden wird es hingegen keine Fördermittel mehr geben. Auch Förderungen für Forschungsmaßnahmen zum Thema "Holzgas und Biotreibstoffe" sowie für eine entsprechende Forschungsanlage werden gestrichen.
Mehr Mittel gibt es auch für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW): Die Basisförderung wird ab 2027 um 1,5 Mio. Ꞓ auf 26 Mio. Ꞓ angehoben. Außerdem sollen Liegenschaften des Bundes an die Landwirtschaftliche Bundesversuchswirtschaften GmbH (BVWG) übertragen werden, um zum einen eine Sanierung und den Fortbetrieb der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Raumberg-Gutenstein zu ermöglichen und zum anderen ein nicht mehr benötigtes Grundstück in Kematen zu verwerten.
Kein Altlastensanierungsbeitrag für asbestbelasteten Schotter
Umweltminister Totschnig schlägt außerdem vor, Gesteinsmaterialien mit natürlichem (geogenen) Asbestgehalt vom Altlastensanierungsbeitrag auszunehmen, sofern diese Materialien zulässigerweise abgelagert oder in die ursprünglichen Lagerstätten zurückgeführt werden. Damit will er nicht zuletzt die Gemeinden entlasten. Potenziell betroffenes Gestein würde schließlich häufig für Schotter, Streusplitt oder für Schüttmaterial für öffentliche Flächen verwendet, wird in den Erläuterungen dazu festgehalten. Konkrete Fälle gibt es laut Totschnig bislang noch nicht, daher seien auch keine Einnahmenausfälle zu erwarten. Zuletzt hatte es allerdings eine breite öffentliche Debatte rund um asbesthaltiges Gestein im Burgenland gegeben.
Ländern wird Abholung der Wohnbaumilliarde erleichtert
Mit einer Novelle zum Finanzausgleichsgesetz soll den Ländern die Abholung der 2024 vom Parlament beschlossenen Wohnbaumilliarde erleichtert werden. Um die Errichtung und Sanierung von Wohnraum zu forcieren, hat der Bund den Ländern für die Jahre 2024 bis 2026 insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Laut Erläuterungen können aber nicht alle Länder unter den vorgegebenen Bedingungen vollständig auf die Mittel zugreifen, daher will die Regierung die Auflagen nun lockern. So soll es etwa möglich sein, einen Teil der Mittel erst 2027 bzw. in besonderen Fällen erst 2028 in Anspruch zu nehmen. Außerdem werden auch Gemeindebauten einbezogen und die Bedingung, dass jeweils 50 % der für Neubauten bereitgestellten Fördermittel für Miet- und Eigentumswohnungen zu verwenden sind, gestrichen.
Grundbuchsauszüge und Gerichtsgebühren
Einen größeren Teil im Budgetbegleitgesetz nimmt der Abschnitt Justiz ein. So will Justizministerin Anna Sporrer Bürgerinnen und Bürgern in Umsetzung des Regierungsprogramms ermöglichen, Grundbuchsauszüge ihrer eigenen Liegenschaft über JustizOnline kostenlos abzurufen. Außerdem soll klargestellt werden, dass bei Gerichtsfehlern oder Mitteilungen wie Adressänderungen keine Gebühren vorzuschreiben sind. Die Gerichtsgebührenbefreiung für Minderjährige in familienrechtlichen Angelegenheiten wird auf Kindschaftsrechtsangelegenheiten ausgedehnt.
Im Gegenzug soll in Zivilprozessen bereits bei der Anmeldung einer Berufung ein Teil der Pauschalgebühr für das Berufungsverfahren - konkret ein Viertel - fällig werden. Zudem werden für einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt wieder Gerichtsgebühren eingeführt, wobei diese nunmehr direkt dem Gefährder vorgeschrieben werden sollen.
Rechtsmittelbeschränkungen, Wohnbaukredite
Zur Entlastung der Berufungsinstanzen in Zivilprozessen schlägt Justizministerin Sporrer außerdem vor, die Wertgrenze für bestimmte Rechtsmittelbeschränkungen von 2.700 Ꞓ auf 3.500 Ꞓ anzuheben. Zudem soll im Bereich des Strafrechts erst bei einem Schaden von mehr als 100.000 Ꞓ (statt derzeit 50.000 Ꞓ) durch bestimmte Vermögensdelikte wie Untreue, schwerer Betrug oder schwerer Diebstahl ein Schöffengericht zuständig sein. Bei Anklagen gegen Mitglieder einer kriminellen Vereinigung ist der Entfall des richterlichen Beisitzenden im Schöffenverfahren vorgesehen.
Teurer werden könnte es künftig für jene, die einen Wohnbaukredit mit fixem Zinssatz vorzeitig zurückzahlen wollen. Gemäß einer Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz werden Kreditinstitute ab 2027 bis zu 3 % - statt derzeit 1 % - des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags als Entschädigung für entgangene Zinsen verrechnen können. Die Regierung erwartet sich davon eine verstärkte Vergabe von Krediten mit Fixzinssatz.
Weitere Vorhaben im Justizbereich
Weitere Vorhaben im Justizbereich betreffen die Gewährung eines Kostenersatzes für Kinder- und Jugendhilfeträger in Zusammenhang mit Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer Unterhaltsforderung sowie die Anhebung des Fahrtkostenersatzes für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Außerdem soll die 2025 beschlossene erweiterte Verpflichtung von Rechtsanwältinnen und Notarinnen bzw. Rechtsanwälten und Notaren, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, um ein halbes Jahr verlängert werden. Begründet wird das damit, dass durch Sparvorgaben im Bereich des Förderwesens eine ausreichende personelle Aufstockung der Erwachsenenschutzvereine nicht umsetzbar sei.
Sportförderung wird wieder erhöht
Für die besondere Sportförderung werden in den Jahren 2027 und 2028 wieder 120 Mio. Ꞓ zur Verfügung gestellt, nachdem der Betrag für 2025 und 2026 auf 110 Mio. Ꞓ reduziert worden war. Die gesetzlich vorgesehene Inflationsabgeltung kommt in den beiden Jahren aber nicht zum Tragen. Außerdem wird der Aufwandsersatz für die Abwicklung der Sportförderungen durch die Bundes-Sportgesellschaft für die Jahre 2027 und 2028 um jeweils 600.000 Ꞓ reduziert.
HETA-Abwicklung, ÖBFA
Weiters werden mit dem Budgetbegleitgesetz die rechtlichen Grundlagen für eine Übertragung des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) an den Bund geschaffen. Konkret soll die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) dessen Aufgaben übernehmen. Dabei geht es um letzte Schritte zur Abwicklung der HETA infolge des Bankenskandals rund um die Hypo-Alpe-Adria.
Außerdem sieht eine Novelle zum Bundesfinanzierungsgesetz und zum Börsegeetz vor, dass Schuldtitel, die von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) als Eigenquote begeben werden, künftig nicht mehr zwingend an einen Dritten übertragen werden müssen. In der Transparenzdatenbank werden Vorkehrungen für die Einmeldung von Leistungen, die vom europäischen Klima-Sozialfonds gewährt werden, getroffen.
Güterverkehr, Arbeitsmarktrücklage
Um einen effizienten und wirtschaftlichen Ressourceneinsatz sicherzustellen, sollen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) weitere Aufgaben übertragen werden. So soll sie künftig etwa Aufträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen auf Güterverkehrsverbindungen der Rollenden Landstraße vergeben können. Verkehrsminister Peter Hanke erwartet sich davon eine Stärkung des Güterverkehrs. Zudem könnte die SCHIG die zentrale Abwicklung des InterRegio-Busverkehrs, also bundesländerübergreifender Buslinien, übernehmen.
Neu gestaltet wird die Dotierung der Arbeitsmarktrücklage, aus der arbeitsmarktpolitische Projekte insbesondere für Jugendliche, Frauen und Ältere finanziert werden. Verringerte Zuführungen sollen gemäß den Erläuterungen durch einen höheren Verwaltungskostenersatz für das AMS kompensiert werden. Außerdem ist im Zuständigkeitsbereich von Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann geplant, den Zuschuss des Bundes zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeitskräfte auch in den Jahren 2027 und 2028 auszusetzen, AMS-Beihilfen mit Werkvertragscharakter künftig dem Umsatzsteuerregime zu unterwerfen und den Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement künftig nicht mehr jährlich zu vergeben.
Verschiedene Klarstellungen werden in Zusammenhang mit dem elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen. Ein endgültiges Aus ist für die noch verbliebenen Berichte nach dem COVID-19-Fonds-Gesetz an die zuständigen Nationalratsausschüsse vorgesehen, das Gesetz soll außerdem Ende 2028 endgültig außer Kraft treten.
Politikergehälter und Klubfinanzierung
Ergänzend zum Budgetbegleitgesetz haben die Koalitionsparteien zwei Gesetzesanträge zur Änderung des Bundesbezügegesetzes (935/A) und des Klubfinanzierungsgesetzes (950/A) eingebracht. Demnach sollen die Bezüge von Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auch im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst werden, sondern lediglich um 1 % steigen. Davon betroffen sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, der Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats. Auch die Bezüge von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der dreiköpfigen Volksanwaltschaft werden lediglich um 1 % erhöht. Für die Regierungsmitglieder und den Bundespräsidenten ist es die erste Gehaltsanpassung nach drei Nulllohnrunden, Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats haben 2024 immerhin die halbe Inflationsabgeltung erhalten. Die Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz enthält vorerst nur redaktionelle Änderungen. (Schluss) gs
Rückfragen & Kontakt
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
[email protected]
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






