• 16.06.2026, 09:50:32
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Erneuerbaren Ausbau Gesetz auch für Wärmewende wichtig

Wien (OTS) - 

Das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EABG) wird allgemein begrüßt, da es auch die Wärmewende vorantreiben soll. Allerdings könnten bestehende Regelungen im Wasser- und Bergrecht den Fortschritt verlangsamen. Der Fachverband Gas Wärme spricht sich daher für eine Anpassung dieser Gesetze aus.

Das neue Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EABG) soll beschleunigte Verfahren für den Ausbau von Stromleitungen, aber auch für die Dekarbonisierung der Fernwärme und somit die Wärmewende bringen. So sollen erneuerbare Biomasseanlagen schneller errichtet werden können, Anlagen zur Nutzung von Umwelt- und Abwärme zügig gebaut werden und auch Großwärmepumpen und Geothermie-Projekte rascher realisiert werden.
Vor allem heiße, unterirdische Quellen werden zu einem zunehmend wichtigeren Bestandteil der Energiewende. Im Großraum Graz etwa wurden heiße Quellen gefunden. Im Rahmen des 500-Millionen-Euro-Projekts „Tiefenkraft“ wird daran gearbeitet, das heiße Wasser für die Energieversorgung zu nutzen. Auch in Wien wurden heiße Quellen gefunden, die für den Ausbau der Wiener Fernwärme genützt werden sollen. Und auch im oberösterreichischen Braunau soll die bestehende, grenzüberschreitende Tiefengeothermie durch weitere Bohrungen ausgebaut werden.
Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EABG), das vergangene Woche im Nationalrat beschlossen wurde, soll bei „überragendem öffentlichen Interesse“, also „auch bei den Geothermie-Projekten für beschleunigte Genehmigungen sorgen. Wir begrüßen das Gesetz“, sagt DI Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme. Denn es soll auch zu Erleichterungen beim Bau der erforderlichen Infrastruktur sorgen. So sollen auch Bauvorhaben sogar um mehrere Jahre beschleunigt werden, was zu einem Investitionsschub führen kann. Soweit die Theorie.

Historische Gesetze als Bremsklötze
In der Praxis können geplante Geothermie-Vorhaben jedoch erheblich gebremst werden, warnt der Fachverband. Grund ist die Schnittmenge aus Tiefengeothermie und Wasserrecht. Die ist komplex. Schließlich fallen tiefe Bohrungen und die Nutzung von gespeicherter Wärme in alte, oft nicht für die Energiewende konzipierte Gesetze, wie das Wasserrechtsgesetz. Langwierige Genehmigungsverfahren sind daher programmiert: Denn die Gesetze sind historisch und vor allem auf die Nutzung von Oberflächenwasser oder oberflächennahe Brunnen ausgelegt. „Daher gibt es viele rechtliche Grauzonen“, sagt Weinelt. Bewilligungsverfahren könnten sich jahrelang hinziehen, warnt er, weil Behördenwege komplex sind und unzählige Sondergutachten (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) eingeholt werden müssen. Auch dafür brauche es laut Fachverband „Beschleunigungen“.
Als weiterer Bremsklotz könnte sich das Bergrecht entpuppen, weil die Nutzung von Erdwärme aus der Tiefe im Mineralrohstoffgesetz nur lückenhaft geregelt ist. Tiefenbohrungen ab 300 Metern Tiefe benötigen eine bergrechtliche Bewilligung. Weil die Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene aufgeteilt sind, können sich auch hier Genehmigungsprozesse trotz EABG oft über Jahre hinziehen, warnt der Fachverband und fordert, „eine entsprechende Überarbeitung der Gesetze, im Sinne jener vereinfachten Regelungen, die es derzeit bereits für Gas- und Ölbohrungen gibt“.

Über Fernwärme
Fernwärme ist die wohl bequemste Art zu heizen. Sie ist sicher und erprobt in der Anwendung, der Versorgung und vergleichsweise günstig. Die behagliche Fernwärme gelangt über das Fernwärmeleitungsnetz in die Wohnungen. Das Gute an Fernwärme: Heute werden in Österreich mit biogenen Brennstoffen (Brennholz, Pellets, Hackschnitzel, Sägenebenprodukte, Rinde, Bioethanol, etc.), thermische Reststoffverwertung sowie Abwärmenutzung und Solarthermie überwiegend CO2-neutrale Primärenergieträger eingesetzt.

Rückfragen & Kontakt

Fachverband Gas Wärme
Dipl.-Ing. Clara Habeler, BSc.
Telefon: +43-1-5131588-22 DW
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.gaswaerme.at

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